Antragsunterlagen
Antragstermine
Die Fristen zur Einreichung von Zuschussanträgen für das Jahr 2010 sind wie folgt:
15. Januar 2010 die Aktivitäten müssen am oder nach dem 1. Mai 2010 starten
30. April 2010 die Aktivitäten müssen am oder nach dem 1. September 2010 starten
15. September 2010 die Aktivitäten müssen am oder nach dem 1. Januar 2011 starten, jedoch spätestens am 30. April 2011
Wo muss der Antrag eingereicht werden?
Wir bitten um fristgerechte Einreichung der Anträge. Es gilt das Datum des Einlieferungsbelegs (z.B. Poststempel). Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist an den Beginn der Aktivität gekoppelt ist.
Einzureichen bei:
Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung
GRUNDTVIG
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Europäische Auswahlkriterien
Nach Eingang aller Anträge werden diese auf ihre formale Gültigkeit geprüft. Die Kriterien sind von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Nationalen Agenturen festgelegt worden. Sie gelten in ganz Europa.
Formale Auswahlkriterien (PDF, 100 KB)
Die formal gültigen Anträge werden von einer Gutachterin oder einem Gutachter inhaltlich bewertet. Die so für jeden Antrag ermittelte Endpunktzahl führt zu einer nationalen Rankingliste, aus der die endgültige Förderliste entsteht.
Das hier veröffentlichte inhaltliche Bewertungsformular ist ebenfalls von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt worden und gilt für ganz Europa.
inhaltliche Auswahlkriterien (PDF, 60 KB)
Informationen zu den europäischen Auswahlkriterien 2010 erhalten Sie im
Europäischen Aufruf 2010 der Europäischen Kommission.
Nationale Auswahlkriterien
Folgende Ausschreibungskriterien finden Sie auch im nationalen Aufruf 2010. (PDF, 170 KB)
Sprachliche / kulturelle Vorbereitung:
Für die sprachliche und/oder kulturelle Vorbereitung wird eine Pauschale in Höhe von 150 € anerkannt.
Fahrtkosten:
Fahrtkosten werden bis zu einer Höhe von maximal 400 € anerkannt.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung:
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung richten sich je nach Zielland und Dauer der Maßnahme. In folgender Tabelle finden Sie die Fördersätze je Zielland (PDF, 20 KB).
Bonuspunkte:
Bevorzugt gefördert werden Praktika, Job-Shadowing und Hospitationen mit einer Dauer von mehr als 10 Tagen.
Diese erhalten einen Bonus von 10 Punkten bei der Begutachtung des Antrags.
Gebühren:
Gebühren (etwa Teilnahmegebühren einer Konferenz) können bis zu einer Höhe von maximal 750 € (bzw. maximal 150 pro Tag) anerkannt werden.
Beschränkungen:
- Die Anzahl der bewilligten Anträge für dieselbe Konferenz oder Maßnahme wird auf fünf Personen begrenzt. Pro Einrichtung werden in der Regel nicht mehr als zwei Personen für dieselbe Maßnahme gefördert.
- Gleichlautende Anträge verschiedener Antragsteller/-innen sind ungültig.
Zusätzliche Informationen
Laufzeit
Die Laufzeit richtet sich je nach der bewilligten Aktivität (Hospitation, Job-Shadowing, Praktikum, Konferenz) und kann von mindestens einem Tag bis zu maximal 12 Wochen dauern.
Partnerschaft
Eine Partnerschaft ist keine Voraussetzung für das Einreichen eines Mobilitätsantrags. In den meisten Fällen ist eine Partnerschaft das Ergebnis eines Kontaktes, der mit dieser Aktion gefördert wird.
Förderhöhe
Erfolgreiche Antragsteller/-innen erhalten eine Finanzhilfevereinbarung. Sie ist personengebunden und kann nicht übertragen werden.
Folgende Kostenarten können gefördert werden: Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Tagungs- oder Konferenzgebühren und sonstige Kosten.







