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Ansprechpartnerinnen bei der Nationalen Agentur beim BIBB
Constanza Correa Sarmiento
Tel.: 0228 107 1775


Anke-Michaela Dreesbach
Tel.: 0228 107 1628

Antragsunterlagen

Antragstermin

Die Frist zur Einreichung von Anträgen endete am 31. März 2010.


Es gilt das Datum des Einlieferungsbelegs (z. B. Poststempel).

Einzureichen bei:
Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung
GRUNDTVIG-Mobilität
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn


Vor der Übermittlung des Antrags für eine Assistenzsstelle, haben die Antragsteller die Gastgebereinrichtung, in der sie ihre Assistententätigkeit durchführen möchten, ausgewählt.

Der Antrag beinhaltet eine Bestätigung der Gastgebereinrichtung über die Absicht der Aufnahme des Assistenten.


Antragsverfahren

Dokumente
Unterlagen zur Allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen der europäischen Kommission 2010 und den Leitfaden für Antragsteller/-innen erhalten Sie bei der Europäischen Kommission.

Die nationalen Auswahlkriterien finden Sie im nationalen Aufruf 2010 (PDF, 170 KB).


Antragsformular

Antragsformular GRUNDTVIG-Assistent/-innen 2010 (DOC, 2,4 MB)


Auswahlverfahren und -kriterien
Nach Eingang aller Anträge werden diese auf ihre formale Gültigkeit geprüft. Die Kriterien sind von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Nationalen Agenturen festgelegt worden. Sie gelten in ganz Europa.

Formale Bewertungskriterien (PDF, 60 KB)


Die formal gültigen Anträge werden von einer Gutachterin oder einem Gutachter inhaltlich bewertet. Die so für jeden Antrag ermittelte Endpunktzahl führt zu einer nationalen Rankingliste, aus der die endgültige Förderliste entsteht.
Das hier veröffentlichte inhaltliche Bewertungsformular ist ebenfalls von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt worden und gilt für ganz Europa.

Inhaltliche Bewertungskriterien (PDF, 60 KB)


Aufenthaltsdauer
Die Dauer des Aufenthaltes kann individuell mit der Gasteinrichtung vereinbart werden. Die minimale Aufenthaltsdauer beträgt mehr als 12 Wochen. Maximal wird ein Aufenthalt von 45 Wochen bezuschusst.


Partnerschaft
Eine Partnerschaft zwischen zwei Einrichtungen aus Deutschland und dem Gastland ist nicht erforderlich. Die Antragstellung erfolgt individuell bei der Nationalen Agentur. Im Gastland ist die Assistentin oder der Assistent einer bestimmten Einrichtung zugeordnet, auch wenn Tätigkeiten in weiteren Einrichtungen stattfinden können, um die Bandbreite der Lehrtätigkeit zu erhöhen.


Förderhöhe
Jede Assistentin / jeder Assistent herält einen Zuschuss zu sprachlicher oder sonstiger Vorbereitung auf den Aufenthalt im Gastland in Höhe von maximal 350,00 €. Weiterhin einen Zuschuss zu Aufenthaltskosten in Form von Pauschalen, die sich an dem Lebenhaltungskostenindex des jeweiligen Aufnahmestaates orientiert. Die Fahrtkosten sind in die Aufenthaltspauschale integriert.
Eine Finanzhilfe für eine Assistenzzeit wird an dieselbe Person im Normalfall nur einmal in drei Jahren vergeben.


Organisatorisches
Die Assistenzkraft organisiert die Reise und den Aufenthalt selber. Bei der Suche nach einer Unterkunft kann die Gasteinrichtung um Unterstützung gebeten werden.
Für die Krankenversicherung sorgt die Assistenzkraft selber. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig mit der eigenen Krankenkasse zu sprechen, ob der Versicherungsschutz für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland gewährleistet ist.