Antragsunterlagen
Antragstermin
Die Frist zur Einreichung von Anträgen war der 31. März 2010.
Wir bitten um fristgerechte Einreichung der Anträge. Es gilt das Datum des Einlieferungsbelegs (z. B. Poststempel).
Einzureichen bei:
Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung
GRUNDTVIG
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Antragsverfahren
Dokumente
Unterlagen zur Allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen der europäischen Kommission 2010 erhalten Sie auf der Seite der Europäischen Kommission.
Die nationalen Auswahlkriterien finden Sie im nationalen Aufruf 2010 (PDF, 170 KB).
Antragsformular
Allgemeine Hinweise zur Antragstellung (DOC, 50 KB)
In 2010 ist keine Antragstellung mehr möglich. Die nächste Frist zur Einreichung werden wir im Herbst diesen Jahres veröffentlichen.
Zur weiteren Vorbereitung empfehlen wir Ihnen die folgenden Dokumente:
"Tips and Ressourses for a good Project" (PDF, 210 KB)
"Frequently asked questions on GRUNDTVIG Senior Volunteering Projects (GSVP)" (PDF, 30 KB)
Unser TIPP: Im Rahmen eines GRUNDTIVG Projektes mit dem Titel „Still Active“ sind Handbücher und Leitfäden sowohl für Einrichtungen, als auch für ältere Freiwillige entwickelt worden, die zur Vorbereitung eines Freiwilligenprojektes gute Hinweise liefern. Auch ein Vorbereitungskurs für ältere Freiwillige die ins europäische Ausland gehen ist hier entwickelt worden.
Handbuch für Organisationen (PDF, 340 KB)
Handbuch für Freiwillige (PDF, 390 KB)
Vorbereitung für Organisationen und Freiwillige (PDF, 430 KB)
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser bzw. die Verfasserin; die Europäische Kommission und auch die NA haften nicht für die Verwendung der darin enthaltenen Informationen.
Auswahlverfahren und -kriterien
Nach Eingang aller Anträge werden diese auf ihre formale Gültigkeit geprüft. Die Kriterien sind von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Nationalen Agenturen festgelegt worden. Sie gelten in ganz Europa.
Formale Förderkriterien (PDF, 40 KB)
Die formal gültigen Anträge von Einrichtungen, die sich für die Durchführung eines Freiwilligenprojekts älterer Menschen beworben haben, werden von zwei Gutachter/-innen inhaltlich bewertet. Beide Ergebnisse führen anhand des arithmetischen Mittels zu einer Gesamtbewertung. Nach der Erstellung einer Rankingliste stimmen sich die jeweils beiteiligten Nationalen Agenturen über die endgültige Förderung ab.
Das Formular, das bei der inhaltlichen Bewertung verwendet wird und von der europäischen Kommission erstellt wurde, finden Sie unter dem nachfolgenden Link. Es gilt für alle am Programm beteiligten Staaten.
Inhaltliche Förderkriterien (PDF, 50 KB)
Laufzeit
Projekte werden für zwei Jahre beantragt und bewilligt. Die Aufenthaltsdauer für die einzelnen Freiwilligen beträgt in diesem Zeitraum mindestens drei und maximal acht Wochen.
Partnerschaft
Eine Partnerschaft zwischen zwei Einrichtungen aus zwei am Programm beteiligten Staaten ist erforderlich.
Einrichtungen, die an einem Freiwilligenprojekt interessiert sind, aber noch keine geeignete Partnereinrichtung im europäischen Ausland haben, erhalten mit dem Partnersuchformular ein Unterstützungsangebot. Bitte schicken Sie Ihre Suchanfrage an die im Dokument genannte E-mail Adresse.
Zum Partnersuchformular (DOC, 50 KB)
Förderhöhe
Entsendende Einrichtung: Organisationskosten pro Freiwilligem: 800 €
Reisekosten pro Freiwilligem: real bis max. 400 €
Aufnehmende Einrichtung: Organisationkosten pro Freiwilligem: 390 €
Aufenthaltskosten: entspr. Aufenthaltspauschale pro Freiwilligem
Es wird erwartet, dass mindestens zwei Freiwillige im Förderzeitraum zur Partnereinrichtung entsendet und aus der Partnereinrichtung aufgenommen werden. Maximal werden sechs Freiwillige pro Einrichtung im Förderzeitraum finanziert. Es können auch mehr als sechs Personen in das Projekt eingebunden werden, allerdings gibt es dafür keine zusätzlichen Fördermittel.
Übersicht über die im Rahmen der Freiwilligenprojekte von älteren Menschen. Antragstellerinnen und Antragsteller benötigen diese Information zur Information Ihrer Teilnehmenden, wie hoch die Aufenthaltspauschale im aufnehmenden Staat ist finden Sie hier in Kürze.







