Antragsunterlagen
Antragstermine
Die Fristen zur Einreichung von Zuschussanträgen für das Jahr 2010 sind wie folgt:
15. Januar 2010 die Aktivitäten müssen am oder nach dem 1. Mai 2010 starten
30. April 2010 die Aktivitäten müssen am oder nach dem 1. September 2010 starten
15. September 2010 die Aktivitäten müssen am oder nach dem 1. Januar 2011 starten, jedoch spätestens am 30. April 2011
Wo muss der Antrag eingereicht werden?
Wir bitten um fristgerechte Einreichung der Anträge. Es gilt das Datum des Einlieferungsbelegs (z.B. Poststempel). Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist an den Beginn der Aktivität gekoppelt ist.
Einzureichen bei:
Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung
GRUNDTVIG-Mobilität
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Europäische Auswahlkriterien
Nach Eingang aller Anträge werden diese auf ihre formale Gültigkeit geprüft. Die Kriterien sind von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Nationalen Agenturen festgelegt worden. Sie gelten in ganz Europa.
Formale Auswahlkriterien (PDF, 130 KB)
Die formal gültigen Anträge werden von einer Gutachterin oder einem Gutachter inhaltlich bewertet. Die so für jeden Antrag ermittelte Endpunktzahl führt zu einer nationalen Rankingliste, aus der die endgültige Förderliste entsteht.
Das hier veröffentlichte inhaltliche Bewertungsformular ist ebenfalls von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt worden und gilt für ganz Europa.
inhaltliche Auswahlkriterien (PDF, 60 KB)
Informationen zu den europäischen Auswahlkriterien 2010 erhalten Sie im
Europäischen Aufruf 2010 der Europäischen Kommission.
Nationale Auswahlkriterien
Folgende Ausschreibungskriterien finden Sie auch im nationalen Aufruf 2010. (PDF, 170 KB)
Sprachliche / kulturelle Vorbereitung:
Für die sprachliche und/oder kulturelle Vorbereitung wird eine Pauschale in Höhe von 150 € anerkannt.
Fahrtkosten:
Fahrtkosten werden bis zu einer Höhe von maximal 400 € anerkannt.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung:
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung richten sich nach Zielland und Dauer der Maßnahme. In folgender Tabelle finden Sie die Fördersätze je Zielland (PDF, 20 KB).
Kursgebühren:
Kursgebühren können bis zu einer Höhe von maximal 750 € (bzw. maximal 150 € pro Tag) anerkannt werden.
Beschränkungen:
- Die Anzahl der bewilligten Anträge für dieselbe Fortbildungsmaßnahme wird auf fünf Personen begrenzt,
- Pro Einrichtung werden in der Regel nicht mehr als zwei Personen für dieselbe Maßnahme gefördert,
- Mitarbeiter/-innen von Kursveranstaltern erhalten für dessen eigene Angebote keine Fördermittel,
- Erfolgreiche Antragstellende können frühestens 12 Monate nach Abschluss der letzten Förderung eine erneute Förderung erhalten,
- Gleichlautende Anträge verschiedener Antragsteller/-innen sind ungültig,
- Antragsteller/-innen können pro Frist nur einen Antrag einreichen.
Antragsformular
Zur Antragstellung muss das Online-Tool (eform) genutzt werden. Bitte beachten Sie auch den Leitfaden zur Antragstellung und die Anweisungen in der elektronischen Eingangsbestätigung, diese enthält wichtige nationale Zusätze. Diese Form der Antragstellung ist verbindlich. Eingereichte Anträge ohne diese elektronische Form können nicht berücksichtig werden.
Zum öffnen des Antragstools benötigen Sie die Version 8.1 oder höher des Adobe Readers. Die aktuelle Version können Sie sich unter www.adobe.com kostenlos herunterladen.
Kompakte Informationen für eine Antragstellung in Deutschland erhalten Sie im
Informationsblatt für Antragsteller/innen GRUNDTVIG-Weiterbildung für Bildungspersonal (IST). (PDF, 780 KB).
Bitte drucken sie dieses Informationsblatt aus, es wird Ihnen bei einer Antragstellung hilfreich sein.
Hier geht es zum elektronischen Antragsformular GRUNDTVIG-Weiterbildung für Bildungspersonal (IST) 2010 (PDF, 1,7 MB).
Allgemeine Bedienungshinweise enthält der
allgemeiner Leitfaden zur elektronischen Antragstellung (PDF, 780 KB).
Zusätzliche Informationen
Laufzeit
Die Laufzeit richtet sich je nach der bewilligten Aktivität (Kurs, Seminar, ...) und kann von mindestens 5 Tagen bis zu maximal 6 Wochen dauern.
Die Europäische Kommission vergibt die Programmgelder jeweils für ein Haushaltsjahr, das sich nicht am Kalenderjahr orientiert.
Entscheidend für die Beantragung der Fördermittel ist jeweils der Beginn der Weiterbildung.
Partnerschaft
Eine Partnerschaft ist keine Voraussetzung für das Einreichen eines Mobilitätsantrags. In den meisten Fällen ist eine Partnerschaft das Ergebnis eines Kontaktes, der mit dieser Aktion gefördert wird.
Eine individuelle Fortbildung kann die Teilnahme an einem Seminar sein, das von einem Veranstalter angeboten wird. Hier besteht keine enge Bindung zum Veranstalter.
Förderhöhe
Erfolgreiche Antragsteller/-innen erhalten eine Finanzhilfevereinbarung. Sie ist personengebunden und kann nicht übertragen werden.
Folgende Kostenarten können gefördert werden: Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Kurs-/Seminargebühren und sonstige Kosten.







