Brexit - Partnerschaftsabkommen tritt in Kraft

25.03.2021

Wir haben zu Ihrer Information ein Hinweisblatt zusammengestellt. Für bestehende Projekte des Erasmus+-Programms (2014-2021) sind Mobilitäten ins Vereinigte Königreich weiterhin möglich, allerdings wird ein Visum benötigt.

Mehr Informationen finden Sie hier.


05.01.2021

Seit dem 1. Januar 2021 ist nun das neue Abkommen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union in Kraft.

Für das noch laufende Programm Erasmus+ bedeutet dies:

Im Jahr 2020 und zuvor bewilligte Projekte im Programm Erasmus+, an denen das Vereinigte Königreich beteiligt ist oder in denen Personen in das Vereinigte Königreich entsandt werden, können weiterhin durchgeführt werden, auch wenn sie teilweise erst 2021 oder später umgesetzt werden;

Für das Nachfolgeprogramm Erasmus+ 2021 bis 2027 bedeutet dies:

Das Vereinigte Königreich nimmt am Nachfolgeprogramm Erasmus+ nicht teil.

Für das künftige Programm Erasmus+ 2021-27 besteht die politische Absicht, die Mobilität in der beruflichen Bildung auch für internationale Mobilität zu öffnen, also jenseits der Programmländer von Erasmus+. Dies würde auch das Vereinigte Königreich umfassen. Ab wann und in welcher Form dies erfolgt, ist derzeit jedoch noch nicht entschieden. 
Als alternative Zielländer für den Erwerb und die Schulung der englischen Sprache haben sich neben Irland und Malta v.a. die skandinavischen und baltischen Länder sowie die Niederlande erwiesen.

AusbildungWeltweit als Alternative

Die Mobilität von Jugendlichen in der Ausbildung und von Berufsbildungspersonal in das Vereinigte Königreich kann ab 2021 im Rahmen des Programms AusbildungWeltweit beantragt werden.


31.01.20

Der Rat der EU hat das Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich angenommen. Damit tritt das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 aus der EU aus. Was bedeutet dies für die EU-Programme und -Projekte?

Der Rat der EU hat am 30. Januar 2020 das Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich angenommen. Damit tritt das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 um Mitternacht (MEZ) aus der EU aus. Von diesem Zeitpunkt an wird das Vereinigte Königreich kein Mitgliedstaat der EU mehr sein und als Drittstaat gelten. Das Austrittsabkommen gewährleistet jedoch einen geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union.

Für die Projekte und Programme der EU bedeutet dies, dass alle Erasmus+ Projekte im Rahmen des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens (2014-2020) wie vorgesehen finanziert werden. Damit haben alle Begünstigten von EU-Programmen (auch diejenigen im Vereinigten Königreich) die Gewissheit, dass sie bis zum Abschluss ihres jeweiligen Projekts/Programms gefördert werden.

Konkret heißt dies:

  • Bewilligte Erasmus+ Mobilitäten ins Vereinigte Königreich und aus dem Vereinigten Königreich sind weiterhin ohne Einschränkungen möglich.
  • Bewilligte Erasmus+ Projekte mit Partnereinrichtungen aus dem Vereinigten Königreich werden ohne Einschränkungen weiter gefördert.
  • Für die Antragsrunde 2020 werden Projekte mit Partnereinrichtungen aus dem Vereinigten Königreich und Mobilitäten in das Vereinigte Königreich über die gesamte Projektlaufzeit von Erasmus+ finanziert.

Die Europäische Kommission hat auf ihrer Website FAQ zum Brexit veröffentlicht (s. Punkt V. „Welche Finanzregelung wurde vereinbart?“ > „Was bedeutet das für die Projekte und Programme der EU?“)

FAQ zum Brexit