Flankierende Maßnahmen
Kurzinformation
Flankierende Maßnahmen im Programm GRUNDTVIG haben das Ziel, verschiedene Aktivitäten zu ermöglichen, die im Sinne der Ziele des Programms sind, aber in den anderen GRUNDTVIG-Maßnahmearten nicht gefördert werden. Unterstützt werden können etwa die Organisation einer europäischen Konferenz im Bereich der Erwachsenenbildung, verschiedene Aktivitäten für die bessere Verbreitung von Projektergebnissen oder auch Informationskampagnen und Wettbewerbe, die die Themen Erwachsenenbildung und/oder Lebenslanges Lernen besser im Bewusstsein der europäischen Öffentlichkeit verankern.
Das Auswahlverfahren der flankierenden Maßnahmen liegt in den Händen der Exekutivagentur der Europäischen Kommission in Brüssel.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der europäischen Exekutivagentur und der Europäischen Kommission.
Internetseite der Europäischen Exekutivagentur
Internetseite der europäischen Kommission
Prioritäten
Diese werden im Aufruf (Call) zur Einreichung von Anträgen von der europäischen Kommission veröffentlicht.
Antragstermin
Frühjahr 2011
Einzureichen bei
Exekutivagentur der EU-Kommission
Antragsverfahren
Einstufig, Kommissionsverfahren. Die Nationale Agentur ist am Auswahlverfahren nicht beteiligt.
Projektbeginn
Herbst 2011
Laufzeit
Max. 1 Jahr
Partnerschaft
Informationen dazu enthält der Leitfaden für Antragsteller (Guidelines).
Förderhöhe
Es handelt sich um eine Zuschussförderung.
Maximal betragen die EU-Fördermittel 150.000 €. Dies entspricht max. 75% der Gesamtkosten.
Teilnahmeberechtigte Einrichtungen / Zielgruppen
Informationen dazu enthält der Leitfaden für Antragsteller (Guidelines).
Geförderte Projekte dieser Aktion
Soweit bekannt, sind bisher keine Kompendien erstellt worden.
FAQ’s
Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie auf den Internetseiten der Exekutivagentur.
Zu den FAQ’s







