Antragsverfahren
Sie planen eine Assistenzeit in einem anderen europäischen Land und möchten wissen, welchen Weg Sie dafür gehen müssen? Welche Fristen und Förderkriterien zu beachten sind und wo Sie die entsprechenden Dokumente erhalten? Hier finden Sie Informationen und Hinweise zum weiteren Vorgehen.
Von der Idee zur Umsetzung
- Partnersuche: Sie suchen sich eine Gasteinrichtung in einem der europäischen Länder, das am Programm für lebenslanges Leben teilnimmt. Nutzen Sie dazu auch unsere Suchbörse oder besuchen Sie die Website der Europäischen Kommission.
- Klärung der Dauer der Assistenzzeit: Besprechen Sie mit der Gasteinrichtung, wie lange Sie assistieren können. Die minimale Aufenthaltsdauer beträgt 13 Wochen. Maximal wird ein Aufenthalt von 45 Wochen bezuschusst.
- Bestätigung der Gasteinrichtung: Bevor Sie den Antrag stellen, holen Sie sich von der Einrichtung, die Ihnen eine Assistenzstelle anbietet, eine Bestätigung. Die Bestätigung der Einrichtung über die Absicht, Sie als Assistenzkraft aufzunehmen, muss dem Antrag als Anlage beigefügt werden.
- Antragstellung: Sie stellen den Antrag unter Beachtung des Auswahlverfahrens und der Förderkriterien. Wird Ihr Antrag genehmigt, erhalten Sie von uns eine Finanzhilfevereinbarung. Diese ist personengebunden und daher nicht übertragbar. Nun können Sie Ihre Reise vorbereiten. Das Antragsformular finden Sie in unserem Dokumentencenter.
Antragstellung
- Antrag vollständig ausfüllen: Stellen Sie den Antrag unter Berücksichtigung des Auswahlverfahrens und der Förderkriterien. Beachten Sie die Förderdauer und die Fristen. Das Antragsformular finden Sie in unserem Dokumentencenter.
- Antrag fristgerecht einreichen: Schicken Sie den Antrag mit den erforderlichen Anlagen an das Team GRUNDTVIG-Mobilität der NA beim BIBB. Es gilt das Datum des Einlieferungsbelegs bzw. des Poststempels.
Auswahlverfahren und Förderkriterien
- Formale Gültigkeit: Alle Anträge werden nach ihrem Eingang auf formale Gültigkeit geprüft. Die Kriterien sind von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Nationalen Agenturen festgelegt worden. Sie gelten in ganz Europa.
- Inhaltliche Gültigkeit: Die formal gültigen Anträge werden von einer Gutachterin oder einem Gutachter inhaltlich bewertet. Die so für jeden Antrag ermittelte Punktzahl führt zu einer nationalen Rankingliste, aus der die endgültige Förderliste entsteht.
- Partnerschaft: Eine Partnerschaft zwischen der Einrichtung aus Deutschland und dem Gastland ist nicht erforderlich. Die Antragstellung erfolgt individuell bei der NA beim BIBB. Im Gastland ist die Assistenzkraft einer aufnehmenden Einrichtung zugeordnet, auch wenn Aktivitäten in weiteren Einrichtungen stattfinden können, um die Bandbreite der Lehrtätigkeiten zu vergrößern.
Förderung
- Sprachliche oder sonstige Vorbereitung: maximal 350 EURO
- Aufenthaltskosten: pauschal je nach Dauer und Zielland
- Fahrtkosten: Fahrtkosten sind in den Zielstaatenpauschalen bereits enthalten.
Eine Finanzhilfe für eine Assistenzzeit wird an dieselbe Person im Normalfall nur einmal in drei Jahren vergeben.
Kontakt
Anke-Michaela Dreesbach
0228 - 107 1628
Termine / Fristen 2012
Antragsfrist: 30.03.2012
Förderdauer: 13 bis 45 Wochen
Aufruf
Europäischer Aufruf: Der europäische Aufruf ist die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und beinhaltet die europäischen Prioritäten und Förderkritierien sowie administrative Einzelheiten. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beruht auf einem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates.
Nationaler Aufruf: Der nationale Aufruf konkretisiert und ergänzt die europäischen Prioritäten. Darüber hinaus enthält er die nationalen Fördersätze und formalen Bestimmungen der Ausschreibung.