Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)

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Antragsverfahren

Sie planen einen Besuch oder einen Austausch und möchten wissen, welchen Weg Sie dafür gehen müssen, welche Fristen und Förderkriterien zu beachten sind und wo Sie die entsprechenden Dokumente finden? Hier finden Sie Informationen und Hinweise zum weiteren Vorgehen.

Antragsstellung

1. Antrag vollständig ausfüllen: Stellen Sie den Antrag unter Berücksichtigung des Auswahlverfahrens und der Förderkriterien. Beachten Sie die Laufzeiten und Fristen. Sie finden das Antragsformular in unserem Dokumentencenter.

2. Antrag fristgerecht einreichen: Schicken Sie den Antrag an das Team GRUNDTVIG der NA beim BIBB. Es gilt das Datum des Einlierferungsbelegs bzw. des Poststempels. Beachten Sie, dass die Antragsfrist an den Beginn der Aktivität gekoppelt ist.

Wird Ihr Antrag genehmigt, erhalten Sie eine Finanzhilfevereinbarung. Diese ist personengebunden und daher nicht übertragbar.

Auswahlverfahren und Förderkriterien

  • Formale Gültigkeit: Alle Anträge werden nach ihrem Eingang auf formale Förderfähigkeit geprüft. Die Kriterien sind von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Nationalen Agenturen festgelegt worden. Sie gelten in ganz Europa.
  • Inhaltliche Gültigkeit: Die formal gültigen Anträge werden von einer Gutachterin oder einem Gutachter inhaltlich bewertet. Die so für jeden Antrag ermittelte Endpunktzahl führt zu einer nationalen Rankingliste, aus der die endgültige Förderliste entsteht.
  • Partnerschaft: Eine bereits existierende Partnerschaft ist keine Voraussetzung, um einen Antrag genehmigt zu bekommen. In der Regel ist eine Partnerschaft das Ergebnis des Besuches oder Austausches, der mit dieser Aktion gefördert wird.

Förderung

Einen finanziellen Zuschuss gibt es zu folgenden Kosten:

  • Sprachliche und/oder kulturelle Vorbereitung pauschal bis maximal 100 EURO
  • Fahrtkosten bis maximal 400 EURO
  • Konferenzgebühren bis maximal 750 EURO bzw. max. 150 EURO pro Tag
  • Unterkunft und Verpflegung: Die Kosten richten sich nach Zielland und Dauer der Maßnahme.

Förderdauer: 1 Tag (bei Konferenzen) bis maximal 90 Tage

Beschränkungen:

  • Die Anzahl der bewilligten Anträge für dieselbe Konferenz oder Maßnahme wird auf 5 Personen begrenzt. Pro Einrichtung werden in der Regel nicht mehr als 2 Personen für dieselbe Maßnahme gefördert.
  • Gleichlautende Anträge verschiedener Antragsteller/-innen sind ungültig.
Icon Telefon

Kontakt

Ulrike Suckrau
0228 107 1513

Icon Termine

Termine / Fristen 2012

Antragsfrist

  • 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme

Maßnahmebeginn

  • ab 01.05.2012

Förderdauer

  • 1 bis 90 Tage

Teilnehmende Staaten

  • die 27 EU-Mitgliedsstaaten
  • die EFTA/EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen
  • die Türkei, Kroatien und die Schweiz
  • Mazedonien (nur als Entsendeland).
Icon Information

Weiterbildung gesucht?

Sie möchten sich in Europa weiterbilden? Informationen über Weiterbildungsmaßnahmen, die den Richtlinien des Einzelprogramms GRUNDTVIG im Programm für lebenslanges Lernen entsprechen, finden Sie z.B. in der COMENIUS-GRUNDTVIG-Datenbank der Europäischen Kommission.

Aufruf

Europäischer Aufruf: Der europäische Aufruf ist die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und beinhaltet die europäischen Prioritäten und Förderkritierien sowie administrative Einzelheiten. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beruht auf einem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates.

Nationaler Aufruf: Der nationale Aufruf konkretisiert und ergänzt die europäischen Prioritäten. Darüber hinaus enthält er die nationalen Fördersätze und formalen Bestimmungen der Ausschreibung.