Antragsverfahren
Sie planen ein Freiwilligenprojekt für Menschen ab 50 Jahren? Sie möchten wissen, welchen Weg Sie dafür gehen müssen, welche Fristen und Förderkriterien zu beachten sind und wo Sie die notwendigen Dokumente finden? Hier finden Sie Informationen und Hinweise zum weiteren Vorgehen.
Von der Idee zum Projekt
- Partnersuche: Für Ihr Freiwilligenprojekt benötigen Sie eine Partnereinrichtung aus einem anderen europäischen Land, das am Programm für lebenslanges Lernen (PLL) teilnimmt. Einrichtungen, die an einem Freiwilligenprojekt interessiert sind, aber noch keine geeignete Partnereinrichtung im europäischen Ausland haben, können die passende Partnereinrichtung z.B. über unsere Partnersuche finden. Mit dem Partner-Suchformular des Netzwerks SEVEN können Sie Ihr Interesse bekunden. Das Formular finden Sie auf der Website des Netzwerks.
- Konkretisieren und entwickeln Sie Ihre Projektidee: Fertigen Sie eine Projektskizze an und lassen Sie sich von uns beraten. Bitte beachten Sie die Fristen für unsere Projektskizzenberatung.
- Antragstellung: Stellen Sie den Antrag für Ihre Einrichtung unter Berücksichtigung des Auswahlverfahrens und der Förderkriterien. Beachten Sie die Laufzeiten und Fristen. Wird Ihr Antrag genehmigt, können Sie das Projekt durchführen.
Antragstellung
- Antrag vollständig ausfüllen: Stellen Sie den Antrag unter Berücksichtigung des Auswahlverfahrens und der Förderkriterien. Beachten Sie die Förderdauer und die Fristen. Das Antragsformular sowie die Unterlagen zum aktuellen Aufruf der Europäischen Kommission finden Sie in unserem Dokumentencenter.
- Antrag fristgerecht einreichen: Schicken Sie den Antrag mit den erforderlichen Anlagen an das Team GRUNDTVIG Freiwilligenprojekte 50 + der NA beim BIBB. Es gilt das Datum des Einlieferungsbelegs bzw. des Poststempels.
Auswahlverfahren und Förderkriterien
- Formale Gültigkeit: Nach Eingang aller Anträge werden diese auf ihre formale Gültigkeit geprüft. Die Kriterien sind von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Nationalen Agenturen festgelegt worden. Sie gelten in ganz Europa.
- Inhaltliche Gültigkeit: Die formal gültigen Anträge der Einrichtungen werden von zwei Gutachter/-innen inhaltlich bewertet. Beide Ergebnisse führen anhand des arithmetischen Mittels zu einer Gesamtbewertung. Das Formular, das bei der inhaltlichen Bewertung verwendet wird und von der Europäischen Kommission erstellt wurde, finden Sie unter dem nachfolgenden Link. Es gilt für alle am Programm beteiligten Staaten.
Die jeweiligen Bewertungsbögen finden Sie in unserem Dokumentencenter.
Förderhöhe
- Organisationskosten: Pauschale pro Person, die am Freiwilligenprojekt teilnimmt: 800 EURO
- Reisekosten pro Person: tatsächliche Kosten bis max. 400 EURO
Aufnehmende Einrichtung:
- Organisationskosten: Pauschale pro Person, die an dem Freiwilligenprojekt teilnimmt: 390 EURO
- Aufenthaltskosten: Pauschale pro Person
Mindestens zwei Freiwillige müssen im Förderzeitraum zur Partnereinrichtung entsendet und aus der Partnereinrichtung aufgenommen werden. Maximal sechs Freiwillige werden pro Einrichtung im Förderzeitraum finanziert. Es können auch mehr als sechs Personen in das Projekt eingebunden werden. Dafür gibt es jedoch keine zusätzlichen Fördermittel.
Detaillierte Infos zu den Fördersätzen in Deutschland finden Sie in unserem Dokumentencenter.
Kontakt
Constanza Correa Sarmiento
0228 - 107 1775
Termine / Fristen
Antragsrunde 2012
- 17.02.2012: Einreichen der Skizze
- 30.03.2012: Antragsfrist
- 01.08.2012: Projektbeginn
- 31.07.2014: Projektende
Projektlaufzeit: 24 Monate
Aufenthaltsdauer der Freiwilligen:
21 Tage bis 8 Wochen
(ohne Unterbrechung)