Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)

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Antragsverfahren

Sie planen eine Lernpartnerschaft und möchten wissen, welchen Weg Sie dafür gehen müssen? Wieviele Partnereinrichtungen Sie benötigen? Welche Fristen und Förderkriterien zu beachten sind? Und wo Sie die entsprechenden Dokumente finden? Hier finden Sie Informationen zum weiteren Vorgehen.

Von der Idee zum Projekt

  1. Finden Sie ein gemeinsames Thema: Die Einrichtungen tauschen sich zu einem Thema aus, das für die beteiligten Partnereinrichtungen von gemeinsamen Interesse ist und ihren Arbeitsschwerpunkt betrifft. Ggfs. werden im jeweils gültigen Aufruf von der Europäischen Kommission Prioritäten benannt. Den Aufruf finden Sie in unserem Dokumentencenter
  2. Partnersuche: Für Ihre Lernpartnerschaft benötigen Sie Partnereinrichtungen aus mindestens drei unterschiedlichen europäischen Ländern (inklusive Deutschland), die am Programm für lebenslanges Lernen teilnehmen. Finden Sie die passenden Partnereinrichtungen z.B. über unsere Partnersuche.
  3. Konkretisieren und entwickeln Sie Ihre Projektidee: Neue Antragsteller, die eine Lernpartnerschaft koordinieren möchten, können eine Projektskizzenberatung in Anspruch nehmen.
  4. Vorbereitende Maßnahmen: Zum Kennenlernen sowie für die Planung und Vorbereitung Ihrer Partnerschaft sind Arbeitstreffen sinnvoll. Beantragen Sie Zuschüsse für vorbereitende Besuche oder Kontaktseminare.
  5. Antragsstellung: Stellen Sie den Antrag für Ihre Einrichtung unter Berücksichtigung des Auswahlverfahrens und der Förderkriterien. Die entsprechenden Dokumente für die formale und inhaltliche Prüfung finden Sie in unserem Dokumentencenter.

Antragsstellung

Bevor Sie den Antrag ausfüllen, lesen Sie bitte die Hinweise zur Antragstellung im Dokumentencenter.

Aufgabe der koordinierenden Einrichtung

  1. E-Form ausfüllen: Die koordinierende Einrichtung stellt den Online-Antrag mit dem dafür vorgesehenen elektronischen Formular. Um das E-Form ausfüllen zu können, benötigen Sie den Adobe Reader ab Version 8.1.
  2. E-Form senden: Der Antrag wird zunächst online an die NA beim BIBB übermittelt. Ist der Online-Versand erfolgreich verlaufen, generiert sich im Antragsformular eine Übermittlungsbestätigung. Das Antragsformular wird abgespeichert und per E-Mail an alle Partner versendet.
  3. Antrag per Post schicken: Zusätzlich zum Online-Versand des Antrags wird eine ausgedruckte und unterschriebene Version per Post an das Team GRUNDTVIG Lernpartnerschaften geschickt. Es gilt das Datum des Poststempels. Bitte beachten Sie die Fristen.

Der postalische Antrag des Koordinators muss enthalten

  • das unterzeichnete und gestempelte Original des Antrags
  • zwei vollständige Kopien des Antrags
  • den Nachweis des juristischen Status der Einrichtung
  • das ausgefüllte Formular zu den Finanzangaben (im Original)

Bitte den Antrag und die Kopien lochen, auf Heftstreifen ziehen und alle Unterlagen an folgende Adresse senden:

Nationale Agentur beim BIBB
Team GRUNDTVIG Lernpartnerschaften – Antragsrunde 2012
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn

Alle relevanten Unterlagen zur Antragstellung stehen im Dokumentencenter zur Verfügung.

Aufgabe der deutschen Partnereinrichtung

Die deutschen Partnereinrichtungen erhalten das aufgefüllte Antragsformular per E-Mail von ihrem Koordinator. Sie schicken ein ausgedrucktes und unterschriebenes Original des Antrags an die Nationale Agentur. Es gilt das Datum des Poststempels

Der postalische Antrag des Partners muss enthalten

  • das unterzeichnete und gestempelte Original des Antrags
  • zwei vollständige Kopien des Antrags
  • den Nachweis des juristischen Status der Einrichtung 
  • das ausgefüllte Formular zu den Finanzangaben (im Original)

Bitte den Antrag und die Kopien lochen, auf Heftstreifen ziehen und alle Unterlagen an folgende Adresse senden:

Nationale Agentur beim BIBB
Team GRUNDTVIG Lernpartnerschaften – Antragsrunde 2012
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn

Auswahlverfahren und Förderkriterien

Die europäische Kommission veröffentlicht in ihren europäischen Aufrufen thematische Prioritäten für eine oder mehrere Antragsrunden. Diese können ggfs. durch nationale Prioritäten ergänzt werden.

  • Formale Gültigkeit: Alle Anträge werden nach ihrem Eingang auf formale Gültigkeit geprüft. 
  • Inhaltliche Gültigkeit: Die Anträge der Einrichtungen, die eine Partnerschaft koordinieren, werden von Gutachtern inhaltlich bewertet. Der Mittelwert der Gutachten ergibt die Endpunktzahl. Mit diesem Mittelwert, gekoppelt an das nationale Budget, geht jede Partnereinrichtung in das europäische Matchingverfahren.

Die europaweit gültigen Kriterien finden Sie in unserem Dokumentencenter

  • Europäisches Matchingverfahren: Das Matchingverfahren wird von der Europäischen Kommission durchgeführt, die eine europäische Rankingliste erstellt. Am Ende des Verfahrens steht fest, wer eine Förderzusage erhält.
Icon Telefon

Kontakt

Team GRUNDTVIG Lernpartnerschaften
Fon: 0228 - 107 1300

Mo, Di, Do und Fr: 09:30 - 12:00 Uhr
Mo-Do: 13:00 - 15:30 Uhr

Icon Termine

Termine / Fristen

Antragsrunde 2012

  • 14.12.2011: Einreichen der Skizze
  • 21.02.2012: Antragsfrist
  • 01.08.2012: Projektbeginn
  • 31.07.2014: Projektende

Projektlaufzeit: 24 Monate

 

Aufruf

Europäischer Aufruf: Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beinhaltet die europäischen Prioritäten und Förderkriterien sowie administrative Einzelheiten.

Nationaler Aufruf: Der nationale Aufruf konkretisiert und ergänzt die europäischen Prioritäten. Darüber hinaus enthält er die nationalen Fördersätze und wichtige formalen Bestimmungen der Ausschreibung.

Nationale Prioritäten

Für die Antragsrunde 2012 gelten folgende inhaltliche Prioritäten:

  • Alphabetisierung/Grundbildung
  • Professionalisierung des Bildungspersonals

Förderpauschalen 2012

In der Antragsrunde 2012 werden Einrichtungen aus Deutschland für den gesamten zweijährigen Förderzeitraum folgende Pauschalen gewährt:

  • für 4 Mobilitäten: 10.000 Euro
  • für 8 Mobilitäten: 14.000 Euro
  • für 12 Mobilitäten: 18.000 Euro
  • für 24 Mobilitäten: 22.000 Euro

Unter einer Mobilität wird die grenzüberschreitende Reise einer Person zu einer der am Projekt beteiligten Partnereinrichtungen verstanden.

Werden 24 Mobilitäten beantragt, ist nachzuweisen, dass 16 unterschiedliche erwachsene Lernende gereist sind.