Sie vertreten eine Institution oder ein Unternehmen und planen ein europäisches Projekt in der allgemeinen Erwachsenenbildung?
Beantragen Sie einen Zuschuss für Maßnahmen zur Vorbereitung des geplanten Projekts. Vorbereitende Besuche können Besuche bei einer Partnereinrichtung oder auch die Teilnahme an einem Kontaktseminar zur Partnersuche sein.
Bei Vorbereitende Besuche kann es sich um folgende Maßnahmen handeln:
Für jedes geplante Projekt kann nur ein Vorbereitender Besuch (entweder ein Kontaktseminar oder ein Besuch) gefördert werden.
Höchstdauer: maximal 5 Tage
Kontaktaufnahme zu möglichst allen zukünftigen Projektpartnerinnen und -partnern
Gemeinsame Festlegung der Projektinhalte
Definition von Zielsetzungen und Methoden des zukünftigen Projekts
Entwicklung eines Arbeitsplans für die Dauer der Projekte
Klärung von Rollen und Zuständigkeiten innerhalb des Projekts
Verteilung von Aufgaben
Entwicklung von Methoden zur Überwachung, Bewertung und Verbreitung
Vorbereitung des Antrags auf Finanzhilfe
Ausfüllen des Antrags
Planung zukünftiger Projekttreffen
Vorbereitende Besuche können diejenigen Einrichtungen beantragen, die neue Projekte oder Partnerschaften im Rahmen folgender Aktionen planen:
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, die über ihre Einrichtung den Antrag stellen und ein Projekt oder eine Maßnahme mit europäischen Partnern vorbereiten und durchführen wollen. Die Einrichtung muss eine juristische Person sein.
Eine EU-Finanzhilfe besteht aus einer Aufenthaltspauschale und der Erstattung der Fahrtkosten: