Die Nationale Agentur beim BIBB ist für Antragsteller/-innen aus Deutschland für das Auswahlverfahren, die Bewilligung des Antrags und die finanzielle Förderung von Vorbereitenden Besuchen für geplante GRUNDTVIG- und LEONARDO DA VINCI-Projekte zuständig. Der Antrag wird elektronisch (per eForms) und in Papierform gestellt.
Zustellung per Post an:
Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
Team Vorbereitende Maßnahmen
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Für jedes geplante Projekt wird grundsätzlich nur eine vorbereitende Maßnahme gefördert. Der Antrag ist von der Einrichtung in Deutschland zu stellen, die zu einem vorbreitenden Besuch bei einer geeigneten Einrichtung in einem anderen, am Programm lebenslanges Lernen teilnehmenden Staat, empfangen wird. Für Aktionen mit der Mindestanforderung von drei Partnern sollten sich zu diesem Besuch mehrere Einrichtungen einfinden, damit der Antrag partnerschaftlich ausgearbeitet werden kann. Die anderen beteiligten Einrichtungen stellen einen eigenen Antrag an die Nationale Agentur ihres Landes. In der Regel wird nur eine Person pro Einrichtung gefördert. In begründeten Ausnahmefällen können zwei Personen aus der gleichen Einrichtung gefördert werden.
Zunächst speichern Sie das Antragsformular vor dem Ausfüllen ab.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie alles vollständig eingetragen haben, übermitteln Sie den Antrag zunächst online an die Nationale Agentur. Nach erfolgreicher Übermittlung drucken Sie diesen aus. Den Antrag in Papierform bitte dann mit der Unterschrift des Unterschriftsberechtigten und dem Stempel der Einrichtung versehen im Original per Post fristgerecht an die oben genannte Adresse senden. Nach Posteingang des Antrags erhalten Sie von uns eine schriftliche Eingangsbestätigung.
Nach Eingang aller Anträge werden diese auf ihre formale Gültigkeit geprüft. Die Kriterien sind von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Nationalen Agenturen festgelegt worden. Sie gelten in ganz Europa.
Die formal gültigen Anträge werden von einer Gutachterin oder einem Gutachter inhaltlich bewertet. Die so für jeden Antrag ermittelte Endpunktzahl führt zu einer nationalen Rankingliste, aus der die endgültige Förderliste entsteht. Das inhaltliche Bewertungsformular ist ebenfalls von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt worden und gilt für ganz Europa.
Antragsfrist
Ende des Besuchs
Europäischer Aufruf: Der europäische Aufruf ist die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und beinhaltet die europäischen Prioritäten und Förderkritierien sowie administrative Einzelheiten. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beruht auf einem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates.
Nationaler Aufruf: Der nationale Aufruf konkretisiert und ergänzt die europäischen Prioritäten. Darüber hinaus enthält er die nationalen Fördersätze und formalen Bestimmungen der Ausschreibung.