Antragsverfahren
Sie planen Ihre Teilnahme an einem berufsbezogenen Weiterbildungskurs im europäischen Ausland? Sie möchten wissen, welchen Weg Sie dafür gehen müssen, welche Fristen und Förderkriterien zu beachten sind und wo Sie die notwendigen Dokumente finden. Wir informieren Sie hier über das weitere Vorgehen.
Der Weg zur Weiterbildung in Europa
- Kurssuche: Ihre Weiterbildung muss den Richtlinien des Programms GRUNDTVIG entsprechen. Sie muss außerdem in einem der am Programm für lebenslanges Lernen teilnehmenden Länder stattfinden. Wie finden Sie eine geeignete Weiterbildungsmaßnahme in Europa? Nutzen Sie die Kursdatenbank COMENIUS-GRUNDTVIG der Europäischen Kommission. Sie können auch Weiterbildungsmaßnahmen außerhalb der Kursdatenbank auswählen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob die Maßnahme Ihrer Wahl den GRUNDTVIG-Kriterien entsprechen, beraten wir Sie gerne.
- Bestätigung der veranstaltenden Einrichtung: Bevor Sie den Antrag stellen, holen Sie sich von der Einrichtung, die die Weiterbildung veranstaltet, eine Bestätigung Ihrer Anmeldung. Diese muss dem Antrag beigefügt werden.
- Antragstellung: Sie stellen den Antrag unter Beachtung des Auswahlverfahrens und der Förderkriterien. Wird Ihr Antrag genehmigt, erhalten Sie von uns eine Finanzhilfevereinbarung. Diese ist personengebunden und daher nicht übertragbar. Das Antragsformular finden Sie in unserem Dokumentencenter.
Antragsstellung
- E-Form ausfüllen: Der Antrag wird mit einem elektronischem Formular gestellt. Anträge, die nicht über das Online-Tool gestellt werden, können bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden. Um das Dokument bearbeiten zu können, benötigen Sie den Adobe Reader ab Version 8.1. Die aktuelle Version können Sie sich unter www.adobe.com kostenlos herunterladen. Das Antragsformular finden Sie in unserem Dokumentencenter.
- Antrag stellen: Stellen Sie den Antrag unter Berücksichtigung des Auswahlverfahrens und der Förderkriterien. Beachten Sie die Fristen und die Förderdauer. Lesen Sie unser Infoblatt für Antragssteller/-innen, das wir Ihnen in unserem Dokumentencenter hinterlegt haben.
- Antrag fristgerecht einreichen: Schicken Sie Ihren Antrag mit allen Anlagen im Original sowie als Kopie an das TEAM GRUNDTVIG Mobilität. Es gilt das Datum des Einlieferungsbelegs bzw. des Poststempels. Beachten Sie, dass die Antragsfrist an den Beginn der Maßnahme gekoppelt ist.
Auswahlverfahren und Förderkriterien
- Formale Gültigkeit: Alle Anträge werden nach ihrem Eingang auf formale Gültigkeit geprüft. Die Kriterien sind von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Nationalen Agenturen festgelegt worden. Sie gelten in ganz Europa.
- Inhaltliche Gültigkeit: Die formal gültigen Anträge werden von einer Gutachterin oder einem Gutachter inhaltlich bewertet. Die so für jeden Antrag ermittelte Endpunktzahl führt zu einer nationalen Rankingliste, aus der die endgültige Förderliste entsteht. Das hier veröffentlichte inhaltliche Bewertungsformular ist ebenfalls von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt worden und gilt für ganz Europa.
Beachten Sie auch die nationalen Beschränkungen.
Förderung
Einen Zuschuss gibt es zu folgenden Kosten:
- Sprachliche und/oder kulturelle Vorbereitung: pauschal 100 EURO
- Fahrtkosten: bis maximal 400 EURO
- Unterkunft und Verpflegung: Die Kosten richten sich je nach Dauer und Zielland der Maßnahme.
- Kursgebühren: maximal 750 EURO (maximal 150 EURO pro Tag)
Förderdauer: mindestens 5 Tage bis maximal 6 Wochen
Kontakt
Carina Lochner
0228 - 107 1751
Ulrike Suckrau
0228 - 107 1513
Termine / Fristen 2012
Antragsfristen:
- 16.01.2012 für Maßnahmen ab 01.05.2012
- 30.04.2012 für Maßnahmen ab 01.09.2012
- 17.09.2012 für Maßnahmen ab 01.01.2013, spätestens bis 30.04.2013
Förderdauer: 5 Tage bis 6 Wochen
Kurs gesucht?
Sie möchten sich in Europa weiterbilden? Informationen über Weiterbildungsmaßnahmen, die den Richtlinien des Einzelprogramms GRUNDTVIG im Programm für lebenslanges Lernen entsprechen, finden Sie z.B. in der COMENIUS-GRUNDTVIG-Kursdatenbank der Europäischen Kommission.
Teilnehmende Staaten
- die 27 EU-Mitgliedsstaaten
- die EFTA/EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen
- die Türkei, Kroatien und die Schweiz
- Mazedonien (nur als Entsendeland).
Aufruf
Europäischer Aufruf: Der europäische Aufruf ist die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und beinhaltet die europäischen Prioritäten und Förderkritierien sowie administrative Einzelheiten. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beruht auf einem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates.
Nationaler Aufruf: Der nationale Aufruf konkretisiert und ergänzt die europäischen Prioritäten. Darüber hinaus enthält er die nationalen Fördersätze und formalen Bestimmungen der Ausschreibung.