Multilaterale Projekte dienen der Entwicklung, Erprobung und dem Transfer von innovativen Produkten und Ergebnissen mit erkennbarem europäischem Mehrwert. Der Bedeutung der Verbreitung und Valorisierung der Projektergebnisse wird besonderes Gewicht beigemessen. Das Auswahlverfahren der multilateralen Projekte liegt in den Händen der Exekutivagentur der Europäischen Kommission in Brüssel. Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite der europäischen Kommission und im Leitfaden (Guidelines) für Antragsteller.
Diese werden im Aufruf (Call) zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht.
Die Beratung von Antragstellern eines multilateralen Projektes, eines Netzwerks oder flankierender Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe der EU-Kommission durch die Exekutivagentur in Brüssel.
Die Exekutivagentur hat für die einzelnen Unterprogramme verschiedene Helpdesks für Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung im zentralen Verfahren eingerichtet. Die Übersicht über diese Mailadressen finden Sie auf der Webseite der Exekutivagentur.
Ausführlichere Informationen erhalten Sie in der aktuellen Aktionsbeschreibung (PDF, 130 KB).
Die europäische Kommission veröffentlicht Kompendien über die jährlich geförderten Projekte.
Europäische Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)
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