Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)

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FAQ

Beantragung des Workshops

Allgemeine Informationen zu den Grundtvig Workshops finden Sie im geltenden europäischen Aufruf und hier insbesondere in den Erläuterungen zu den einzelnen Aktionen. Im nationalen Aufruf haben wir für Sie Hinweise bereitgestellt, die Sie zur Antragstellung bitte berücksichtigen.

Wer kann einen Antrag einreichen um einen Workshop anzubieten?

Alle Organisationen, die in Deutschland Erwachsenenbildung im Sinne des Programms Grundtvig anbieten und eine juristische Person im Sinne des Programms sind.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Spätestens zur Antragsfrist. Die entsprechenden Fristen werden auf den Internetseiten der Nationalen Agentur veröffentlicht. Anträge werden mit 1 Original und 2 Kopien bei der Nationalen Agentur eingereicht. Beachten Sie die Checkliste! Sie ist für Ihre Unterstützung in das Antragsformular integriert.

Wieviele Anträge können eingereicht werden?

Maximal 2 pro Einrichtung. Werden mehr als 2 Anträge eingereicht, werden automatisch alle Anträge aus formalen Gründen abgelehnt.

In welcher Sprache werden die Anträge gestellt?

Die Anträge können in deutscher Sprache eingereicht werden. Im Antragsformular befindet sich eine Zusammenfassung, die im Fall einer Bewilligung im Workshop-Katalog veröffentlicht wird. Beachten Sie bitte, dass diese Zusammenfassung auf jeden Fall in der Sprache zur Verfügung steht, in der der Workshop tatsächlich stattfindet.

Wie werden die Workshops ausgewählt?

Die eingereichten Anträge werden in Deutschland doppelt bewertet, wobei mindestens eine externe Gutachterin / ein externer Gutachter (Personen, die nicht in der Nationalen Agentur beschäftigt sind) in den Bewertungsprozess involviert ist. Die Bewertung ansich erfolgt anhand von Kriterien, die die Europäische Kommission vorgibt und die für alle am Programm beteiligten Staaten gelten. Der Bewertungsbogen steht auf der Homepage der NA zum herunterladen zur Verfügung.

Wann werden erfolgreiche Antragstellerinnen und Antragsteller benachrichtigt?

Die Benachrichtigung erfolgt in der Regel Ende Mai / Anfang Juni.

Wann werden die Fördermittel ausgezahlt?

Eine erste Rate in Höhe von 80% wird binnen 45 Tagen nach Zustandekommen des Vertrags zwischen Workshopanbieter/-in und Nationaler Agentur ausgezahlt. Die Restzahlung erfolgt nach Annahme des Endberichts.

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Vorbereitung des Workshops

Wie werden potenzielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf den Workshop aufmerksam?

Zum einen sind eigene Werbestrategien erforderlich. Die Europäische Kommission unterstützt durch die Veröffentlichung eines Workshopkatalogs. Dieser ist sowohl auf der Grundtvig-Seite der Europäischen Kommission als auch bei den Nationalen Agenturen einzusehen und herunterzuladen.

Müssen sich die Interessierten bei ihrer Nationalen Agentur bewerben?

Nein, interessierte Personen wenden sich direkt an die Veranstalterin / den Veranstalter des jeweiligen Workshops. Sie erhalten von ihm das offizielle europäische Standard-Bewerbungsformular. Eine Zu- oder Absage erfolgt ebenfalls direkt über die Workshop Anbieterin / den Workshop Anbieter. Im Falle einer Zusage werden die Kosten für Fahrt – Unterkunft – Verpflegung sowie für die Teilnahme am Workshop von der Anbieterin/ dem Anbieter über die Fördermittel der europäischen Kommission für das Programm Grundtvig finanziert.

Muss die Nationale Agentur der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zustimmen?

Nein, die Auswahl erfolgt anhand der im Antrag beschriebenen Kriterien. Die Veranstalterin / der Veranstalter ist für die Auswahl der Teilnehmenden allein verantwortlich.

Wieviele ausländische Teilnehmende können am Workshop teilnehmen?

Pro Workshop partizipieren mindestens 10 ausländische Teilnehmende . Maximal 20 Teilnehmende werden über Grundtvig Mittel gefördert.

Welche Bewerberinnen und Bewerber können offiziell gefördert werden?

Alle Bewerber/-innen aus den am Programm teilnehmenden Staaten.
(27 EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen, Liechtenstein, Kroatien, Schweiz sowie Türkei.) Personen mit anderen Nationalitäten, die jedoch in einem der am Programm teilnehmenden Staaten leben, können sich ebenfalls um eine Teilnahme bewerben.

Können deutsche Interessierte auch teilnehmen?

Ja, es können sich auch deutsche Interessierte für Workshops bewerben, die in Deutschland stattfinden. Sie erhalten jedoch keine Förderung aus den Grundtvig Mitteln. Von den Veranstaltern werden ihnen die Kosten für Unterbringung und Verpflegung in Rechnung gestellt. Deutsche Interessierte erhalten nur eine Förderung , wenn Sie an GRUNDTVIG-Workshops teilnehmen, die in einem anderen Lnd stattfinden.

Was muss bei Absagen von Teilnehmenden beachtet werden?

Eine Warteliste empfiehlt sich in jedem Fall, da es erfahrungsgemäß immer Ausfälle bedingt durch Krankheit oder sonstige Gründe gibt. Wenn es weniger als 10 Teilnehmende werden muss der Workshop von der Veranstalterin / dem Veranstalter abgesagt werden. Die Nationale Agentur wird davon sofort in Kenntnis gesetzt.

Kann der Europass Mobilität als Instrument für die Bestätigung eines Lernaufenthalts im Ausland ausgestellt werden?

In Absprache mit dem Nationalen Europass-Center und der zuständigen Abteilung bei der Europäischen Kommission kann der Europass-Mobilität im Rahmen der Workshops für die ausländischen Teilnehmenden genutzt werden. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie im Europass Verfahren C beschrieben. Dies ist auch auf der Grundtvig Seite für die Workshops zum herunterladen bereit gestellt.

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Workshopdurchführung

Wann können Workshops durchgeführt werden?

Die Durchführungszeit beginnt ab 01.09. eines Antragsjahres und endet am 31.08. des Folgejahres.

Wie lange dauert ein Workshop?

Workshops dauern mindestens 5 und maximal 10 Tage . Eine Finanzierung des An- und Abreisetages kann beantragt werden.

Kann der Termin verschoben werden?

Ein Workshop Termin kann verschoben werden, sofern die Nationale Agentur vorher angefragt wurde und die Zustimmung zur Terminverlegung gegeben hat.

Wie erfolgt die Berichterstattung?

Die Workshopanbieterinnen und –anbieter verwenden das offizielle Endberichtsformular der europäischen Kommission für die Grundtvig Workshops. Die Nationale Agentur erhält 1 vollständiges Original und 1 Kopie. Der Bericht ist das Instrument um der Nationalen Agentur einen Eindruck dessen zu geben, was während des Workshops erlebt und erlernt wurde. Nutzen Sie hier die Möglichkeit durch Visualisierung (Fotos, Tagebücher der Teilnehmenden) einen lebendigen Bericht abzugeben.

Sollen die Ergebnisse aus den Workshops verbreitet werden?

Erfolgreiche Workshopanbieterinnen und –anbieter sind aufgefordert, gute Ergebnisse zu verbreiten. Die NA unterstützt über die eigene Homepage bei der Verbreitung von guten Praxisbeispielen, sofern das beigefügte Material dazu einlädt.

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