Häufig gestellte Fragen
Was ist das Ziel einer Partnerschaft?
- Eine LEONARDO Da VINCI Partnerschaft ist eine transnationale Kooperation, bei der prozess- und ergebnisorientiert Themen der Berufsbildung bearbeitet werden.
- Bei den gemeinsamen Arbeitstreffen können z.B. Ausbilder und Lernende teilnehmen.
- Die Ergebnisse müssen verbreitungsfähig sein. Dies können z.B. Handbücher, Lehr-/Lernmaterialien, Curricula, methodisch-diaktische Konzepte oder ein Beitrag zu Transparenz und Kompetenzentwicklung sein.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind alle Einrichtungen (juristische Personen) der beruflichen Bildung. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Wie stelle ich einen Antrag?
Sind Sie Koordinator in Ihrer Partnerschaft, müssen Sie
- einen online-Antrag stellen und
- einen original unterschriebenen, vollständigen Antrag bis zur Antragsfrist (Datum des Poststempels) einreichen.
Sind Sie Partner einer Partnerschaft, reicht es, den original unterschriebenen, vollständigen Antrag bis zur Antragsfrist einzusenden.
Ausführliche Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter Antragsstellung.
Wie weise ich den Rechtsstatus meiner Einrichtung nach?
Je nach Einrichtung ist folgender Nachweis möglich:
- Auszug aus dem Vereins- und Handelsregister und
- ggf. Satzung / Gesellschaftervertrag
Bei öffentlichen Einrichtungen bestehen zwei Möglichkeiten:
- Kopie des konstituierenden Gesetzes / der Verordnung
- Bestätigung der nächst höheren Behörde, z.B. bei einer VHS ein Schreiben des städtischen bzw. kommunalen Trägers
Wer muss den Antrag unterschreiben?
Derjenige, der die Einrichtung rechtsverbindlich nach außen vertritt, in der Regel der/die LeiterIn oder sein/ihre StellvertreterIn. Auch ein von dieser Person autorisierter StellvertreterIn ist unterschriftsberechtigt (Nachweis!).
In welcher Sprache schreibe ich den Antrag?
Die Projektpartner einigen sich auf eine Arbeitssprache (EU-Amtsprache). In dieser Arbeitssprache wird der Antrag geschrieben.
Wie ist meine Antragsfrist?
Für die Antragsrunde 2010 war die Antragsfrist der 19. Februar 2010. Für die Antragsrunde 2011 wird die Antragsfrist ca. Mitte Februar sein.
Kann ich auch mehrere Anträge stellen?
Ja. Es bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl der deutschen Partner innerhalb einer Partnerschaft und der Anzahl der Anträge pro Einrichtung für ein Leonardo da Vinci – Partnerschaften- Projekt. Diese Möglichkeit wird in anderen Staaten des PLL zum Teil strikter gehandhabt.
Wo reiche ich meinen Partnerschaften-Antrag ein?
Als deutscher Antragsteller stellen Sie den Antrag hier:
Nationale Agentur Bildung für Europa
beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Team Leonardo da Vinci ITP – Partnerschaften
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Ihre europäischen Partner reichen ihre Anträge bei ihrer jeweiligen nationalen Agentur ein.
Die Anschriften der jeweiligen Nationalen Agentur finden Sie auf der Seite der Kommission.
Zur Seite der Europäischen Kommission
Wie finde ich einen Partner im Ausland?
Sie können
- auf Ihnen bekannte Partner aus Kooperationen innerhalb von Mobilitäts-, Pilot-oder Innovationstransferprojekten zurückgreifen,
- Ihr spezifischen Netzwerke nutzen;
- an den national und international angebotenen sog. "Kontaktseminaren" der jeweiligen NAs teilnehmen. Zu den Informationen über die Kontaktseminare
- die Projekt- und Produktdatenbank ADAM konsultieren:
Zur Datenbank ADAM - die Seite zur Partnersucher der Europäischen Executivagentur aufsuchen: Zur EACEA partner search
- Berufsschulen können über etwinning Partner finden: Zur etwinning Startseite
- Seit dem Sommer 2010 werden Partnerschaften-Projekte in die von der Europäischen kommission zur Verfügung gestellten Datenbank EST (European Shared Treasure) eingepflegt. Mit EST werden die Projekte der COMENIUS, GRUNDTVIG und LEONARDO DA VINCI-Partnerschaften auf europäischer Ebene verbreitet: Zur EST-Startseite für Projektsuchende
Zum Kennenlernen der potenziellen Kooperationspartner und/oder zum Ausarbeiten Ihrer gemeinsamen Projektidee können Treffen hilfreich sein. Diese nennen wir „vorbereitende Besuche“, die bezuschusst werden können.
Zu den Infos über die Vorbereitenden Besuche.
Wie werde ich bei der Antragstellung unterstützt?
Es gibt folgende Unterstützungsmöglichkeiten:
- im Rahmen eines Kontaktseminars, falls es dort bereits zu formulierfähigen Projektideen kommt.
- bei Informationsveranstaltungen
- telefonisch und/oder per E-Mail durch das Team Partnerschaften
- durch die Wahrnehmung eines "vorbereitenden Besuches"
Aus welchen Ländern können meine Partner kommen?
- aus allen 27 Mitgliedsstaaten der EU
- aus den EFTA Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen
- und aus der Türkei, Kroatien und FYROM (Mazedonien), wobei kroatische Einrichtungen keine Koordination übernehmen können
Wie viele Partner braucht eine Partnerschaft?
Eine Partnerschaft braucht mindestens drei Partner aus drei verschiedenen Ländern, von denen mindestens eines Mitgliedstaat der EU ist.
Bedenken Sie: Bricht bei einer drei-Länder-Partnerschaft eine der kooperierenden Einrichtungen weg, scheitert die ganze Partnerschaft aus formalen Gründen. Es kann deshalb ratsam sein mindestens vier Partner zu finden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Koordinator und einem Partner?
Grundsätzlich gilt: Ohne Koordinator keine Partnerschaft!
Sollte der ursprüngliche Koordinator zurücktreten oder während des Auswahlerfahrens herausfallen, wird der als nächstes auf dem Antrag genannte Partner Koordinator.
Aufgaben des Koordinators für die Antragstellung:
zusammentragen des gemeinsamen Antrag (Ziel, Daten, Finanzplanung) – eine Arbeitssprache!
gegenlesen lassen von den Partnern
stellen des elektronischen Antrags (e-forms) für alle Partner bei der NA
senden per E-Mail an die Partner -
Denn: jede Einrichtung, Koordinator und Partner, reicht den gemeinsamen Antrag original unterschrieben bei der jeweiligen Nationalen Agentur ein!
TIPP: auf zeitliche Koordination achten!
Was sind Mobilitäten?
„Mobilität“ leitet sich von englisch „mobility“ ab und bedeutet eine Hin- und Rückreise eines Teilnehmers ins europäische Ausland zu einer Partnereinrichtung und zurück.
Aneinandergereihte Mobilitäten zählen ab Antragsrunde 2009 als eine Mobilität (z.B. von Deutschland nach Polen, dann nach Lettland und zurück nach Deutschland).
Wie hoch kann die Förderung sein?
Die Förderung wird als Pauschale gewährt. Ihre Höhe richtet sich nach der Anzahl den Mobilitäten, also der Hin- und Rückreise der Teilnehmer zu einer Partnereinrichtung ins europäische Ausland. In Deutschland gilt zur Zeit:
- Für mind. 4 Mobilitäten erhalten Sie eine Förderpauschale von 10.000 €.
- Für mind. 8 Mobilitäten erhalten Sie eine Förderpauschale von 14.000 €.
- Für mind. 12 Mobilitäten erhalten Sie eine Förderpauschale von 18.000 €.
- Für mind. 24 Mobilitäten erhalten Sie eine Förderpauschale von 22.000 €.
Wann erfahre ich, ob mein Antrag positiv beurteilt wurde?
Die Antragsfrist für die Antragsrunde 2010 war der 19. Februar 2010.
Alle eingegangenen Anträge werden auf formale Gültigkeit geprüft. Die Einrichtungen, deren Anträge formal nicht förderfähgig sind, erhalten im Frühjahr/Frühsommer eine Absage.
Die Anträge der Koordinatoren werden darüber hinaus inhaltlich durch zwei externe FachgutacherInnen begutachtet. Der berechnete Mittelwert wird in eine EU-weite Datenbank gespeist. Gekoppelt an das nationale Budget wird dann im sog. Matchingverfahren die Förderung generiert. Die Förderzusage oder –absage erfolgt dann voraussichtlich im Juli 2010.
Die geförderten Projekte werden auf der Homepage der NA veröffentlicht.
Kann ich einen abgelehnten Antrag noch einmal einreichen?
Ja. Überdenken und gegebenenfalls überarbeiten Sie Ihren Projektantrag: Vielleicht ändern sich Partnereinrichtungen, wird das Projektziel enger definiert, kommen neue Verbreitungsmöglichkeiten hinzu…?
In welchem Zeitraum führe ich mein Partnerschaften-Projekt durch?
Die Laufzeit eines Projektes beträgt 2 Jahre.
Der Projektstart für die Antragsrunde 2010 wird voraussichtlich der 01. August 2010 sein.
Was mache ich mit meinen Originalbelegen?
Sie reichen Originalbelege nur im Endbericht ein.
Damit werden Mobilitäten nachgewiesen. Jeder Mobilitätsnachweis besteht aus zwei Teilen:
Sonstige Quittungen/Rechnungen müssen zu Zwecken der Belegprüfung fünf Jahre aufgehoben werden.
Was ist, wenn meine Buchhaltung die Originalbelege nicht herausgibt?
Bei öffentlichen Einrichtungen, z.B. Fachhochschulen, kann es vorkommen, dass die Originalbelege zu Prüfungszwecken in der Buchhaltung behalten und nicht herausgegeben werden. In solchen absoluten Ausnahmefällen akzeptieren wir Kopien mit einem Original-Stempelaufdruck "Original hat vorgelegen".






