Häufig gestellte Fragen
Was sind Vorbereitende Besuche?
Zur Vorbereitung eines Projekts/einer Maßnahme können vor Antragstellung potenzielle Partnereinrichtungen aufgesucht werden, um gemeinsam den Grundstein für ein zukünftiges transnationales Projekt zu legen.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Einrichtungen in Deutschland, deren Arbeitsschwerpunkt die allgemeine Erwachsenenbildung oder die berufliche Bildung ist, und die mit europäischen Partnereinrichtungen ein gemeinsames Projekt vorbereiten wollen, können einen Antrag stellen.
An dem Besuch beteiligte Einrichtungen, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, stellen den Antrag an die Nationale Agentur ihres eigenen Landes.
Werden vorbereitende Besuche in Deutschland gefördert?
Nein. Die besuchte Einrichtung muss in einem anderen europäischen Staat, der an dem Programm für lebenslanges Lernen teilnimmt, liegen. Ausnahme ist der Besuch eines Kontaktseminars, das auch in Deutschland stattfinden kann.
Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung?
Für einen vorbereitenden Besuch in den Programmen LEONARDO DA VINCI und GRUNDTVIG ist der Antrag zunächst online (eForm) und in Papierform vom Unterschriftsberechtigten unterschrieben sowie mit dem Stempel der Einrichtung versehen per Post im Original fristgerecht an die Nationale Agentur zu senden.
Ein Nachweis des rechtlichen Status der Einrichtung und - falls vorhanden - eine Satzung sind dem Antrag nur nach Aufforderung der Nationalen Agentur beizufügen.
Hier geht es zur Antragsstellung.
Wie weise ich den rechtlichen Status meiner Einrichtung nach?
Der Nachweis des rechtlichen Status einer Einrichtung erfolgt z.B. durch einen Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister. Bei öffentlichen Einrichtungen ist dies oftmals nicht möglich. Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten: Wenn die Einrichtung aufgrund eines Gesetzes oder einer Verordnung errichtet wurde, genügt eine Kopie dieses Gesetzes oder der Verordnung. In allen anderen Fällen kann eine Bestätigung der jeweils nächst höheren Behörde eingereicht werden. Eine Volkshochschule in kommunaler Trägerschaft benötigt also z.B. ein Schreiben des kommunalen bzw. städtischen Trägers.
Was kann ich während eines Besuchs vorbereiten?
Im Vordergrund stehen das gegenseitige Kennenlernen, das Kennenlernen der Arbeitsweisen und der thematischen Hintergründe. Absprachen zu den Inhalten, den Zielen, der Zielgruppe des geplanten Projekts sowie zu den Aktivitäten und dem Zeitplan sind zu treffen. Eine Aufgabenverteilung sollte ebenfalls vorgenommen werden. Im Idealfall wird das Antragsformular der geplanten Lernpartnerschaft gemeinsam vorbereitet.
Wie lange darf ein Besuch dauern?
Die EU-Finanzhilfe wird als Zuschuss für maximal 5 Tagessätze bewilligt.
Was geschieht mit dem Antrag, nachdem er bei der NA eingegangen ist?
Sie erhalten als erstes die Empfangsbestätigung. Danach wird Ihr Antrag zunächst auf formale Gültigkeit und anschließend nach inhaltlichen Kriterien geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Auswahlausschuss vorgelegt. Der Ausgang des Auswahlverfahrens wird Ihnen per E-Mail von uns mitgeteilt. Erfolgreiche Antragsteller/-innen erhalten mit dieser Mitteilung auch die Finanzhilfevereinbarung. Alle anderen erhalten ein Absageschreiben mit Begründung.
Wie hoch ist die finanzielle Förderung?
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts und ist je nach Land, in dem der Besuch stattfindet, unterschiedlich.
Die EU-Finanzhilfe wird als Zuschuss für maximal 5 Tagessätze bewilligt. Die Fahrtkosten vom Wohnort zum europäischen Zielort sind nicht pauschaliert. Diese werden nach den tatsächlichen Kosten bis max. 400,00 EUR erstattet.
Besteht aufgrund einer Behinderung Mehraufwand, kann dafür die erhöhte Pauschale beantragt werden.
Wofür kann die Finanzhilfe genutzt werden?
Die Finanzhilfe ist ein Zuschuss zu den realen Fahrtkosten vom Heimatort zur Einrichtung des europäischen Partners sowie zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Reiseversicherung und evtl. Visagebühren. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Reiseversicherung werden als zielstaatenbezogene Pauschalen gewährt, die je nach zu besuchendem Land unterschiedlich ist. Eine Übersicht befindet sich im Kapitel Antragstellung.
Können zwei Personen einer Einrichtung an einer vorbereitenden Maßnahme teilnehmen?
In der Regel wird nur eine Person gefördert. Eine Begründung für die zweite Person muss im Antrag angegeben werden. Deren Funktion muss sich deutlich von der ersten unterscheiden. Damit möglichst viele Einrichtungen von den europäischen Fördermitteln profitieren, kann die Teilnahme der zweiten Person abgelehnt werden.
Wie sind die bewilligten Fördermittel abzurechnen?
Mit der Finanzhilfevereinbarung erhalten Sie ebenfalls Hinweise zum Berichtsformular. Wichtig ist, dass Sie das Formular „Partnerbestätigung“ zu der besuchten Einrichtung mitnehmen, um es dort ausfüllen zu lassen. Der Endbericht ist spätestens 30 Kalendertage nach Ende des vorbereitenden Besuchs an die NA beim BIBB einzusenden.







