Häufig gestellte Fragen
Was sind Kontaktseminare?
Jedes Jahr organisieren Nationale Agenturen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission Kontaktseminare. Ziel ist es, die Teilnehmer/-innen aus den europäischen Einrichtungen, die sich mit ähnlichen Themengebieten beschäftigen und vorhaben, sich aktiv an einem europäischen Projekt zu beteiligen, miteinander bekannt zu machen. Kontaktseminare bieten zudem Gelegenheit, sich über europäische Kooperationsmöglichkeiten zu informieren und beraten zu lassen sowie praktische Informationen über das administrative Verfahren zu erhalten. Im Idealfall gehen aus einem Kontaktseminar transnationale Projektteams hervor, die gemeinsam einen Projektantrag einreichen.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Einrichtungen in Deutschland, deren Arbeitsschwerpunkt die allgemeine Erwachsenenbildung oder die berufliche Bildung ist, und die mit europäischen Partnereinrichtungen eine Lernpartnerschaft vorbereiten wollen, können einen Antrag stellen.
Wird die Teilnahme an einem Kontaktseminar gefördert, das in Deutschland stattfindet?
Ja. In diesem Fall werden dieselben Kriterien und dasselbe Antragsverfahren angewandt, wie bei Seminaren, die in anderen Staaten in Europa stattfinden.
Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung?
Nachdem Sie Ihre Interessenbekundung für das Seminar eingereicht haben, erfolgt ein Auswahlverfahren. Die aufgrund der Interessenbekundungen ausgewählten Einrichtungen werden gebeten, ein Antragsformular auszufüllen und der Nationalen Agentur zukommen zu lassen. Dem Antrag ist der Nachweis des rechtlichen Status der Einrichtung und eine Satzung beizufügen.
Wie weise ich den rechtlichen Status meiner Einrichtung nach?
Der Nachweis des rechtlichen Status einer Einrichtung erfolgt z.B. durch einen Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregisters, oder durch den Gesellschaftervertrag. Bei öffentlichen Einrichtungen ist dies oftmals nicht möglich. Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten: wenn die Einrichtung aufgrund eines Gesetzes oder einer Verordnung errichtet wurde, genügt eine Kopie dieses Gesetzes oder der Verordnung. In allen anderen Fällen kann eine Bestätigung der jeweils nächst höheren Behörde eingereicht werden.
Gibt es Antragsfristen?
Um an dem Auswahlverfahren zur Vergabe der Seminarplätze teilnehmen zu können, ist es wichtig, rechtzeitig die Interessenbekundung an die NA beim BIBB abzusenden.
Diese begründet keinen Anspruch auf einen Seminarplatz und ersetzt in keinem Fall die Antragstellung.
Hinweise zur Antragstellung erhalten alle, die aufgrund Ihrer Interessenbekundung für eine Seminarteilnahme durch die NA beim BIBB benannt werden. Die Antragstellung erfolgt per e-forms und wird elektronisch an die NA beim BIBB übermittelt. Anschließend wird der Antrag ausgedruckt und innerhalb von der NA beim BIBB angegebenen Frist eingereicht. Es gilt das Datum des Poststempels. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur bearbeitet werden kann und gültig ist, wenn die Online- sowie die Papierversion fristgerecht vorliegen.
Was kann ich während des Seminars vorbereiten?
Im Vordergrund stehen das gegenseitige Kennenlernen, und der Austausch über die gemeinsame Projektidee. Es finden Absprachen zu den Inhalten, den Zielen, der Zielgruppe sowie zu den Aktivitäten und dem Zeitplan statt. Eine grobe Aufgaben-verteilung sollte ebenfalls vorgenommen werden. Im Idealfall wird der gemeinsame Teil im Antragsformular gemeinsam vorbereitet.
Was geschieht mit dem Antrag, nachdem er bei der NA eingegangen ist?
Sie erhalten als erstes die Empfangsbestätigung. Danach wird ihr Antrag zunächst auf formale Richtigkeit und anschließend nach inhaltlichen Kriterien geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird einem Auswahlausschuss vorgelegt. Hat der Ausschuss seine Zustimmung gegeben, werden Sie darüber per E-mail informiert und erhalten mit dieser Mitteilung auch die Finanzhilfevereinbarung. Nicht erfolgreiche Antragsteller/-innen erhalten ein Absageschreiben mit Begründung.
Wie hoch ist die finanzielle Förderung?
- Die Seminargebühr legt die gastgebende Nationale Agentur fest. Diese beinhaltet die Kosten vor Ort (Verpflegung, Unterkunft etc.)
- Fahrtkosten: Die Erstattung der Fahrtkosten vom Wohnort zum Zielort (Hin- und Rückfahrt) ist nicht pauschaliert. Diese werden nach den tatsächlichen Kosten bis max. 400,00 EUR erstattet (einschließlich ggf. anfallender Kosten für Einreise-/Ausreisevisa).
Ist von den Veranstaltern keine Seminargebühr kalkuliert worden, richtet sich die Bezuschussung nach den Kriterien für vorbereitende Besuche.
Können zwei Personen einer Einrichtung an einem Kontaktseminar teilnehmen?
Nein. Die Anzahl der Seminarplätze ist sehr begrenzt und es sollen möglichst verschiedene Mitarbeitende von unterschiedlichen Einrichtungen gefördert werden.
Wofür kann die Finanzhilfe genutzt werden?
Die Finanzhilfe ist ein Zuschuss zu den Fahrtkosten und zu den Seminargebühren. Darin enthalten sind die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung, die vom Veranstalter angeboten werden.
Kosten für eine Reiseversicherung und evtl. Visagebühren sind ebenfalls daraus zu bezahlen.
Wie sind die bewilligten Fördermittel abzurechnen?
Mit der Finanzhilfevereinbarung erhalten Sie ebenfalls die Berichtsformulare. Von den Veranstaltern erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Die Kopie ist dem Bericht beizufügen. Sie ersetzt das Formular „Partnerbestätigung“. Der Endbericht ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ende des Seminars an die NA beim BIBB einzusenden.







