Hier geht es zur Startseite!
Kontakt Einstellungen Sitemap
Hier geht es zur Startseite!
Foto einer Auszubildenden an einer Werkbank
Foto einer Lerngruppe von 3 Personen an Computern.
Sie sind hier: Startseite > Leonardo da Vinci > Mobilität > Individuelle Lernaufenthalte
Logo des EU-Programms für lebenslanges Lernen
Kontakt
Team LEONARDO DA VINCI Mobilität
Tel: +49 (0)228/107 1600
Mail
Tel.: +49 (0)228/107-1600
(Mo., Mi. - Fr. 9:00-12:00 Uhr und Mo. - Do. 14:00-16:00 Uhr)

Individuelle Lernaufenthalte

Pool-Projekte zur Förderung individueller Auslandsaufenthalte

Pool-Projekte sind offene Projekte, die individuelle Auslandsaufenthalte für einzelne
Teilnehmer/-innen anbieten. Sie dienen der Förderung einzelner junger Menschen in beruflicher Erstausbildung (IVT) sowie von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (PLM). Interessierte Einzelbewerber werden gebeten, sich in Fragen einer möglichen Förderung direkt an den jeweiligen Projektträger zu wenden.
Zu den Pool-Projekten

Pool-Projekte stellen einen nationalen Förderschwerpunkt dar (s. Nationale Prioritäten) und erfüllen besondere Qualitätskriterien.
Qualitätsstandards Pool-Projekte (PDF, 80 KB).


Mobilitätsmaßnahmen im europäischen Ausland für Arbeitslose und Arbeitsuchende
Änderung der gesetzlichen Bestimmungen

Am 1.1.2009 trat das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft. Damit wurden die Förderinstrumente der Agenturen für Arbeit und Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der Arbeitslosengeld II-Bezieher/innen reformiert.

Zur Konkretisierung der gesetzlichen Neuerungen beachten die bitte § 46 SGB III - neue Fassung - und hier insbesondere den zweiten Absatz.

"§ 46 SGB III
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
(…)
(2) Die Dauer der Einzel- oder Gruppenmaßnahmen muss ihrem Zweck und ihrem Inhalt entsprechen. Soweit Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen nach Absatz 1 bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen diese jeweils die Dauer von vier Wochen nicht überschreiten. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung darf die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung sind ausgeschlossen.
(…)"


Projektträger, die entsprechende Projekte anbieten bzw. beantragen möchten, werden gebeten, sich mit den zuständigen Agenturen für Arbeit bzw. Arbeitsgemeinschaften abzustimmen. Sie können sich auf die Grundlage der folgenden Dokumente beziehen.

Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Hinweisblatt SGBIII/ SGB II für Projektträger im Rahmen des Mobilitätsprogrammes "Leonardo da Vinci" (PDF, 50 KB)