Innovationsprojekte
Kurzinformation
Innovationsprojekte sind Projekte, die im Rahmen einer transnationalen Kooperation darauf abzielen, die Berufsbildungssysteme insbesondere durch die Entwicklung von Innovationen und vorbildliche Verfahren zu verbessern.
Dabei ist die Entwicklung von vollkommen neuen Lösungen gemeint, mit denen mehrere Länder eine gemeinsame Herausforderung meistern können. Als Resultat muss am Ende des Projektes ein neues Produkt, neue Inhalte oder ein neues Verfahren vorliegen, die bislang so nicht existiert haben.
Anforderungen an Innovationsprojekte
Die Förderung bezieht sich auf die Entwicklung und Erprobung von Materialien und Konzepten; es werden keine Bildungsmaßnahmen oder Trainingsaktivitäten gefördert.
- Die Anträge müssen den Bedarf der Zielgruppe und deren Einbeziehung in den Entwicklungsprozess berücksichtigen.
- Die Entwicklung der Innovationen kann auf die institutionelle Berufsbildung oder auf formale, informelle und nicht formale Lernprozesse abzielen und sektoralen, lokalen oder regionalen Ansatz verfolgen.
- Die Ergebnisse sollten die Fachexpertise von verschiedenen europäischen Experten und relevanten Organisationen auf dem jeweiligen Gebiet berücksichtigen.
- Sämtliche multilaterale Projekte sollten einen klar strukturierten Plan zur Nutzung und Verbreitung der Produkte und Ergebnisse (Valorisation) haben. Die Projekte sollten von vornherein so konzipiert werden, dass sie transferiert und leicht an veränderte Entwicklungen angepasst werden können.
- Um der europäischen Dimension der Innovationsprojekte gerecht zu werden, sollten alle entwickelten Trainings- und Beratungsmaterialien, Produkte, Methoden und Konzepte in den Sprachen aller Partner verfügbar sein.
Der beruflich orientierte Sprachenerwerb sowie die integrierte Kombination von Fachinhalten und Fremdsprachenlernen sind eine übergreifende Priorität von allen LEONARDO-Projekten. Ebenso wird der Beteiligung von kleinen Einrichtungen insbesondere von KMU prioritäre Bedeutung eingeräumt.
Antragsteller:
Koordinierende Einrichtung im Auftrag des Konsortiums
Antragstermin 2009:
Der nächste Antragstermin ist der 26. Februar 2010.
Antragstellung bei:
Europäische Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) in Brüssel
Zur Internetseite der EACEA
Antragsverfahren:
Kommissionsverfahren, alle Informationen über die Antragstellung finden Sie auf den Internetseiten der EU-Kommission in Brüssel.
Internetseiten der EU-Kommission Und der Executivagentur
Mindestanzahl der Partnerländer:
Mindestens drei Partner der teilnehmenden Länder
Laufzeit:
Maximal 36 Monate
Förderhöchstsumme:
Der Zuschuss der Europäischen Union beläuft sich auf maximal 200 000 € pro Jahr, maximal 75% der Gesamtkosten
Teilnahmeberechtigte Einrichtungen und Zielgruppen:
- Öffentliche Einrichtungen und Institutionen der Berufsbildung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene
- Branchenverbände, Sozialpartner
- Berufsständische Verbände und Vereinigungen
- Unternehmen
- Institutionen und Organisationen aus dem Bereich Berufsorientierung und -beratung, der Aus- und Weiterbildungsberatung und Laufbahnberatung
- Öffentliche und private Berufsbildungseinrichtungen und Bildungsträger
- Forschungseinrichtung auf dem Gebiet des Lebenslangen Lernens einschließlich der Hochschulen
- Nichtregierungsorganisationen (NGO)
Geförderte Projekte
Eine Liste der geförderten Projekte finden Sie auf der Internetseite der
Internetseite der Europäische Exekutivagentur
Kompendium 2007
Die Europäische Exekutivagentur in Brüssel (EACEA) hat ein Kompendium der geförderten Innovationsprojekte und sieben Netzwerke dieser Antragsrunde veröffentlicht. In dem Kompendium finden Sie Kurzbeschreibungen der 32 Innovationsprojekte und sieben Netzwerke sowie Informationen zu den Vertragsnehmern. Das Kompendium finden Sie auf der Internetseite der europäischen Exekutivagentur in Brüssel.
Zum Kompendium







