Innovationstransfer
Kurzinformation
Innovationstransferprojekte sollen den Transfer von innovativen Ergebnissen, Produkten und Konzepten unterstützen. Sie bauen auf bereits existierende Ergebnisse, Projekte oder Konzeptionen auf. Dabei ist es nicht von Bedeutung, in welchem Kontext die Ergebnisse/Konzepte entwickelt wurden. Im Mittelpunkt der Projekte steht der Transfer und die Umsetzung in einem Berufsbildungssystem bzw. in der Berufsbildungspraxis.
Die Ausschreibungen finden jährlich statt, die Ausschreibung 2010 endete am 26.02.2010.
Europäische Prioritäten für die Ausschreibungsrunde 2010
Innovationstransferprojekte konnten zu folgenden vier Prioritäten Anträge stellen:
- Priorität 1: Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und
Qualifikationen - Priorität 2: Verbesserung der Qualität und Attraktivtät der Systeme und Verfahren in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Priorität 3:Entwicklung beruflicher Kompetenzen unter Berücksichtigung der
Arbeitsmarkterforderniss - "Neue Kompetenzen für neue Beschäftigung" - Priorität 4: Entwicklung der Fähigkeiten und Kompetenzen von Lehrkräften, Ausbildern/Ausbilderinnen und Betreuern/Betreuerinnen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Die ausführliche Beschreibung der Prioritäten sind im Europäischen Aufruf 2008 - 2010 - aktualisierte Fassung 2010 des Programms für lebenslanges Lernen veröffentlicht.
Europäischer Aufruf 2008 - 2010 - aktualisierte Fassung 2010 - strategische Prioritäten
Nationaler Aufruf 2010
Der nationale Aufruf konkretisiert und ergänzt die europäischen Prioritäten des übergeordneten europäischen Aufrufs. Dort werden auch die nationalen Fördersätze und die formalen Bestimmungen der Ausschreibung veröffentlicht.
Für Innovationstransferprojekte gelten für die abgeschlossene Antragsrunde 2010 zwei nationale Prioritäten:
- Internationale Kompetenzen in der Berufsbildung
- ECVET (Leistungspunkte in der Berufsbildung)
Nationaler Aufruf 2010, aktualisierte Fassung vom 15.10.2009 (PDF, 170 KB)
Antragstermine
In jedem Jahr gibt es eine Antragsrunde mit einem Antragstermin. Die Antragsrunde 2010 endete am 26. Februar 2010. Die nächste Antragsrunde endet mit Antragsfrist im Frühjahr 2011.
Einzureichen bei
Nationale Agentur beim BiBB
Antragsverfahren
In Deutschland ist die Online-Antragstellung obligatorisch. Informationen zur Antragsstellung und die relevanten Unterlagen finden Sie unter
Antragstellung
Projektbeginn der im Februar 2010 beantragten Projekte
Oktober 2010
Projektlaufzeit
Maximal 24 Monate
Partnerschaft
Einrichtungen aus mindestens drei teilnehmenden Länder (inklusive Deutschland).
Förderhöhe
Der Zuschuss der Europäischen Union beträgt maximal 150.000 Euro pro Jahr und entspricht 75 % der Gesamtkosten.







