Kontaktseminare
Kurzbeschreibung der Aktion
Kontaktseminare dienen im Vorfeld der Antragstellung dem Kennenlernen geeigneter Partnerinstitutionen und bieten die Gelegenheit, mögliche Projektthemen zu diskutieren und erste Schritte in Richtung einer transnationalen Kooperation in die Wege zu leiten.
Gerade für Institutionen, die mit der europäischen Zusammenarbeit beginnen wollen und noch nicht über gefestigte Netzwerkstrukturen verfügen, sind Seminare dieser Art eine sehr gute Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Andere, in transnationaler Zusammenarbeit erfahrene Institutionen können durch Kontaktseminare ebenfalls profitieren, gerade wenn sie ihr Wirkungsspektrum oder ihre europäischen Kontakte erweitern wollen.
Weitere Informationen stehen im Leitfaden 2009 für Antragsteller in Deutschland.
Zum Leitfaden auf den Internetseiten der Europäischen Kommission
Prioriäten und Ziele
Die Kontaktseminare werden von einer der Nationalen Agenturen in Europa veranstaltet. Diese gibt in der Regel das Thema sowie die Zielgruppe des Seminares vor.
Folgendes können die Teilnehmenden während der Seminare erreichen:
- mit Personen aus anderen europäischen Staaten, die sich mit dem gleichen Thema befassen, zusammentreffen, um ein Projekt/eine Mobilitätsmaßnahme anzubahnen,
- konkrete Informationen und Ratschläge erhalten, wie sie ein Vorhaben von guter Qualität entwickeln können, d.h. wie Zuständigkeiten und Aufgaben innerhalb des Projekts verteilt, Monitoringstrukturen entwickelt und Verfahren zur Evaluierung und Verbreitung der Projektergebnisse erstellt werden u.a.,
- praktische Informationen über administrative Verfahren erhalten, z.B. wie die Antragsformulare ausgefüllt werden, welche finanziellen und vertraglichen Verpflichtungen einzugehen sind u.ä.,
- beginnen, den gemeinsamen Förderantrag auszufüllen.
Förderkriterien
Die Anzahl der Seminarplätze ist begrenzt. Die Nationalen Agenturen führen Kontaktseminare zu bestimmten Themen durch. Bei der Vergabe der Seminarplätze wird darauf geachtet in wie weit die Antragsteller / Interessenten in den betreffenden Themenbereichen bereits tätig sind oder künftig tätig sein werden. Außerdem ist wichtig, welche Erfolgsaussichten für ein Projekt im transnationalen Kontext bestehen. Neue Antragsteller werden bevorzugt berücksichtigt. Die Reihenfolge des Eingangs der Interessenbekundung spielt ebenfalls eine Rolle.
Gefördert werden Einrichtungen,
- der allgemeinen Erwachsenenbildung oder der beruflichen Bildung, deren Mitarbeiter/-innen ein Projekt/eine Maßnahme mit europäischen Partnern auf den Weg bringen wollen (Voraussetzung für Teilnahme),
- deren Interessenbekundung inhaltlich aussagekräftig ist,
- die ihre Unterlagen vollständig und fristgerecht zusenden,
- deren Bereitschaft deutlich wird, zum nächsten Antragstermin ein transnationales Projekt beantragen zu wollen.
Antragsverfahren
Die Nationale Agentur beim BIBB ist für Antragsteller/-innen aus Deutschland für das Auswahlverfahren, die Bewilligung des Antrags und die finanzielle Förderung von Kontaktseminaren zur Vorbereitung eines LEONARDO DA VINCI- oder GRUNDTVIG-Projektes zuständig.
Wenn Sie sich für die Teilnahme an einem der angekündigten Seminare interessieren, senden Sie uns bitte innerhalb der angegebenen Frist die vollständig in englischer Sprache ausgefüllte Interessenbekundung per E-Mail zu. Ob Sie für die Teilnahme am Kontaktseminar ausgewählt wurden, teilen wir Ihnen nach Ende des Auswahlverfahrens mit. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie von uns weitere Informationen zum Antragsverfahren.
Wegen der begrenzten Anzahl der Plätze kann pro Einrichtung nur eine Person gefördert werden. Senden Sie bitte die Interessenbekundung innerhalb der Frist, jedoch so früh wie möglich, an die darin angegebene E-Mail-Adresse. Bitte bedenken Sie, dass die Interessenbekundung nur zur Vorauswahl der Teilnehmer für Deutschland dient und in keinem Fall, das daran anschließende Antragsverfahren zur finanziellen Unterstützung ersetzt.
Aktuelle Seminarankündigungen
Förderhöhe
Die Höhe des Zuschusses umfasst die Seminargebühr der veranstaltenden Nationalen Agentur für Unterbringung und Verpflegung und ggf. Kosten für Reiseversicherungen. Die Erstattung der Fahrtkosten vom Wohnort zum Zielort (Hin- und Rückfahrt) ist nicht pauschalisiert. Diese werden nach den tatsächlichen Kosten bis max. 500,00 EUR erstattet (einschließlich ggf. anfallender Kosten für Einreise-/Ausreisevisa).
Wird keine Seminargebühr von der veranstaltenden Nationalen Agentur erhoben, richtet sich die Förderung nach den pauschalisierten Tagessätzen für vorbereitende Besuche.
Geföderte Projekte dieser Maßnahme
Die geförderten Einrichtungen werden in den Übersichten zu den vorbreitenden Besuchen veröffentlicht.







