Innovationstransferprojekte sind Maßnahmen zur Übertragung bereits bestehender innovativer Entwicklungen in die Berufsbildungssysteme. In Zusammenarbeit mit transnationalen Partnern werden die Innovationen in einem neuen Kontext aufbereitet und in die Systeme und Institutionen transferiert.
In europäischen wie nationalen Förderprogrammen, durch unternehmerische Initiative oder auch in Projekten außerhalb der EU wurde und wird eine große Vielfalt von innovativen Produkten, Konzepten und Verfahren für die Berufsbildung entwickelt. Durch die europäische Zusammenarbeit entstehen Angebote, die länderübergreifend genutzt werden können und sich durch große Praxisnähe auszeichnen. Die Spannweite des Transfers der Ergebnisse reicht von der Anpassung von Lehr- und Lernmaterialien für die Bedarfe in anderen Ländern bis hin zur Verankerung eines theoretischen Konzepts in der konkreten Berufsbildungspraxis.
Verbesserung der beruflichen Bildung und Praxis in Europa ist ohne innovative Entwicklungen undenkbar. Damit diese ihr Wirkungspotenzial in Bildung und Praxis entfalten können, müssen sie zunächst in den Systemen und Institutionen der Berufsbildung verankert werden.
Europäische Zusammenarbeit in der Berufsbildung spielt dabei eine wesentliche Rolle: Politik und Praxis in der beruflichen Bildung sind längst nicht mehr rein nationale Angelegenheiten. Globalisierung, grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen und multikulturelle Teams auf der einen, europaweite Entwicklungen, Empfehlungen und Vorgaben auf der anderen Seite bestimmen heute den Alltag vieler Unternehmen und haben maßgeblichen Einfluss auf die berufliche Bildung.
Individuelle Weiterbildung: Diejenigen, die sich in den europäischen Projekten engagieren, profitieren auch auf persönlicher Ebene davon. Aktive in der europäischen Projektarbeit können
Einen finanziellen Zuschuss gibt es zu folgenden Kosten:
Der Zuschuss darf höchstens 75 Prozent der Gesamtkosten des Innovationstransferprojektes betragen.
Maximaler Zuschuss: 150.000 Euro pro Jahr für maximal 2 Jahre
Vorbereitende Maßnahmen
Mit getrennten Anträgen können Zuschüsse für die Teilnahme an vorbereitenden Maßnahmen beantragt werden:
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