Sie planen eine Partnerschaft und möchten wissen, welchen Weg Sie dafür gehen müssen, welche Fristen und Förderkriterien zu beachten sind und wo Sie die entsprechenden Dokumente sowie Unterstützung und Beratung finden? Hier finden Sie Informationen und Hinweise zum weiteren Vorgehen.
Einmal jährlich können Einrichtungen zu einem europaweit einheitlichen Termin einen Antrag auf Förderung einer Partnerschaft stellen.
Was macht die koordinierende Einrichtung, was machen die Partnereinrichtungen?
E-Form ausfüllen: Der Antrag wird mit einem elektronischem Formular gestellt. Den Link dazu stellen wir Ihnen rechtzeitig in unserem Dokumentencenter zur Verfügung. Um das E-Form ausfüllen zu können, benötigen Sie Adobe Reader ab Version 8.1.
E-Form senden: Der Antrag wird zunächst online an die NA beim BIBB geschickt. Ist der Online-Versand erfolgreich verlaufen, generiert sich auf der letzten Seite des Antragsformulars die Übermittlungsbestätigung. Der Antrag wird anschließend per E-Mail an die Partnereinrichtungen geschickt.
Antrag per Post schicken: Zusätzlichzum Online-Versand wird ein ausgedrucktes und unterschriebenes Orginal des Antrags an das Team LEONARDO DA VINCI Partnerschaften bei der NA beim BIBB geschickt. Es gilt das Datum des Poststempels. Bitte beachten Sie die Fristen.
Der postalische Antrag muss enthalten:
Nachdem die teilnehmenden Partnereinrichtungen den Antrag von der koordinierenden Einrichtung per E-Mail erhalten haben, schicken sie ein ausgedrucktes und unterschriebenes Exemplar des Antrags im Original an die jeweiligen Nationalen Agenturen in den eigenen Ländern. Diese erteilen ihnen nach Antragsgenehmigung die Finanzhilfe. Es gilt das Datum des Poststempels.
Der postalische Antrag muss enthalten:
Für LEONARDO DA VINCI Partnerschaften gibt es keine europäischen und nationalen Prioritäten. Bitte beachten Sie jedoch unsere Regelungen zum Auswahlverfahren.
Team LEONARDO DA VINCI Partnerschaften
0228 - 107 1500
Mo/Di/Do/Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Mo/Di/Mi/Do: 13:00 - 16:00 Uhr
Projektlaufzeit: 24 Monate
Europäischer Aufruf: Der europäische Aufruf ist die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und beinhaltet die europäischen Prioritäten und Förderkritierien sowie administrative Einzelheiten. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beruht auf einem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates.
Nationaler Aufruf: Der nationale Aufruf konkretisiert und ergänzt die europäischen Prioritäten. Darüber hinaus enthält er die nationalen Fördersätze und formalen Bestimmungen der Ausschreibung.