Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)

Navigation und Suche

FAQ

Was ist das Ziel einer Partnerschaft?

Eine LEONARDO DA VINCI Partnerschaft ist eine transnationale Kooperation, bei der prozess- und ergebnisorientiert Themen der Berufsbildung bearbeitet werden. Bei den gemeinsamen Arbeitstreffen können z.B. Ausbilderinnen und Ausbilder sowie und Lernende teilnehmen.

Die Ergebnisse müssen verbreitungsfähig sein. Dies können z.B. Handbücher, Lehr-/Lernmaterialien, Curricula, methodisch-diaktische Konzepte oder Beiträge zu Transparenz und Kompetenzentwicklung sein.

Nach oben

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind alle Einrichtungen (juristische Personen) der beruflichen Bildung. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Nach oben

Wie stelle ich einen Antrag?

Sind Sie Koordinatorin oder Koordinator Ihrer Partnerschaft, müssen Sie

  • einen Online-Antrag stellen, diesen per E-Mail an Ihre Partnereinrichtungen senden und
  • einen original unterschriebenen, vollständigen Antrag bis zur Antragsfrist (Datum des Poststempels) einreichen.

Sind Sie Partnerin oder Partner einer Partnerschaft, müssen Sie den Antrag nicht online einreichen. Es ist ausreichend, den original unterschriebenen, vollständigen Antrag bis zur Antragsfrist (Datum des Poststempels) auf dem Postweg einzusreichen.

Ausführliche Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter dem Menüpunkt Antragsverfahren.

Nach oben

Wie weise ich den Rechtsstatus meiner Einrichtung nach?

Je nach Einrichtung ist folgender Nachweis möglich:

  • Auszug aus dem Vereins- und Handelsregister und
  • ggf. Satzung / Gesellschaftervertrag

Bei öffentlichen Einrichtungen bestehen zwei Möglichkeiten:

  • Kopie des konstituierenden Gesetzes / der Verordnung
  • Bestätigung der nächst höheren Behörde, z.B. bei einer VHS ein Schreiben des städtischen bzw. kommunalen Trägers

Nach oben

In welcher Sprache schreibe ich den Antrag?

Die Projektpartnerinnen und -partner einigen sich auf eine Arbeitssprache (EU-Amtsprache). In dieser Arbeitssprache wird der Antrag gestellt.

Nach oben

Wann ist meine Antragsfrist?

Für die Antragsrunde 2012 war die Antragsfrist der 21. Februar 2012 (Poststempel).

Nach oben

Wo reiche ich meinen Partnerschaften-Antrag ein?

Deutsche Antragstellende reichen den Antrag bei der NA beim BIBB ein:

Nationale Agentur Bildung für Europa
beim Bundesinstitut für Berufsbildung

Team LEONARDO DA VINCI Partnerschaften
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn

Ihre europäischen Partnerinnen und Partner reichen ihre Anträge bei ihrer jeweiligen Nationalen Agentur ein. Die Anschriften der jeweiligen Nationalen Agentur finden Sie auf der Seite der Kommission.

Nach oben

Wer muss den Antrag unterschreiben?

Wer die Einrichtung rechtsverbindlich nach außen vertritt, unterschreibt den Antrag. Dies ist in der Regel die Leitung oder deren Stellvertretung. Auch von der Leitung/Stellvertretung autorisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unterschriftsberechtigt (Nachweis!).

Nach oben

Kann ich auch mehrere Anträge stellen?

Ja. Eine deutsche Einrichtung kann pro Antragsrunde maximal zwei Anträge zur Förderung einer LEONARDO DA VINCI Partnerschaft stellen.

Nach oben

Wie viele Partnereinrichtungen braucht eine Partnerschaft?

Eine Partnerschaft braucht mindestens drei Partnereinrichtungen aus drei verschiedenen Ländern, von denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der EU sein muss.

Bedenken Sie: Bricht bei einer Partnerschaft mit drei Ländern eine der kooperierenden Einrichtungen weg, scheitert die Partnerschaft aus formalen Gründen. Es ist deshalb ratsam, Partnereinrichtungen aus mindestens vier verschiedenen Ländern zu beteiligen

Nach oben

Wie finde ich Partnereinrichtungen im Ausland?

Sie können:

  • auf Ihnen bekannte Partnereinrichtungen aus Kooperationen innerhalb von Mobilitäts-, Pilot-oder Innovationstransferprojekten zurückgreifen.
  • Ihre spezifischen Netzwerke nutzen.
  • an den national und international angebotenen Kontaktseminaren der jeweiligen Nationalen Agenturen teilnehmen.
  • die Projekt- und Produktdatenbank ADAM konsultieren.
  • die Seite zur Partnersuche der Europäischen Exekutivagentur EACEA Partner Search aufsuchen.
  • als Berufsschule über e-twinning Partnereinrichtungen finden.
  • in der von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Datenbank EST (European Shared Treasure) Partnereinrichtungen suchen. In EST werden die Projekte der COMENIUS, GRUNDTVIG und LEONARDO DA VINCI Partnerschaften eingetragen und deren Ergebnisse auf europäischer Ebene verbreitet.
  • zum Kennenlernen der potenziellen Kooperationspartner/-innen und/oder zum Ausarbeiten Ihrer gemeinsamen Projektidee vor der Antragstellung einen "Vorbereitenden Besuch" durchführen. Dieser "Vorbereitende Besuch" kann bezuschusst werden.

Nach oben

Aus welchen Ländern können meine Partner/-innen kommen?

  • aus allen 27 Mitgliedsstaaten der EU
  • aus den EFTA Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen
  • aus der Türkei, der Schweiz, FYROM (Mazedonien) und Kroatien, wobei kroatische Einrichtungen keine Koordination übernehmen können.

Nach oben

Was ist der Unterschied zwischen Koordinator/-innen und Partner/-innen?

Aufgaben des Koordinators bzw. der Koordinatorin bei der Antragstellung:

  • Zusammentragen des gemeinsamen Antrags
  • Stellen des elektronischen Antrags (e-forms) für alle Partner/-innen
  • Weiterleiten der übermittelten Version des Antrags an die Partner/-innen

Bitte beachten: Jede Einrichtung, ganz gleich ob sie Koordinatorin und Partner in ist, reicht den gemeinsamen Antrag in Papierform und original unterschrieben bei der jeweiligen Nationalen Agentur ein.

Sollte die ursprüngliche koordinierende Einrichtung ausfallen, tritt die im Antrag für die Koordination nächstgenannte Einrichtung als Ersatz ein.

Nach oben

Wann erfahre ich, ob mein Antrag positiv beurteilt wurde?

Die Förderzusage oder –absage erfolgt voraussichtlich im Juli 2012.

Nach oben

Was mache ich mit meinen Originalbelegen?

Sie reichen Originalbelege nur im Endbericht ein. Damit werden die durchgeführten Mobilitäten nachgewiesen.

Jeder Mobilitätsnachweis besteht aus zwei Teilen:

  • Nachweis der Reiseaktivität pro Person (boarding pass, Fahrkarten, Tankfüllung Ausland) und
  • Teilnahmebestätigung der Partnereinrichtung

Sonstige Quittungen/Rechnungen müssen zu Zwecken der Belegprüfung fünf Jahre aufgehoben werden.

Nach oben

Was sind Mobilitäten?

Eine Mobilität ist eine Hin- und Rückreise eines Teilnehmers oder einer Reilnehmerin ins europäische Ausland zu einer Partnereinrichtung. Rundreisen zählen als eine Mobilität (z.B. von Deutschland nach Polen, dann nach Lettland und zurück nach Deutschland).

Nach oben

Wie hoch kann die Förderung sein?

Die Förderung wird als Pauschale gewährt. Ihre Höhe richtet sich nach der Anzahl der Mobilitäten. In Deutschland gilt zur Zeit:

  • Für mindestens 4 Mobilitäten erhalten Sie eine Förderpauschale von 10.000 €.
  • Für mindestens 8 Mobilitäten erhalten Sie eine Förderpauschale von 14.000 €.
  • Für mindestens 12 Mobilitäten erhalten Sie eine Förderpauschale von 18.000 €.
  • Für mindestens 24 Mobilitäten erhalten Sie eine Förderpauschale von 22.000 €.

Nach oben

Was ist, wenn meine Buchhaltung die Originalbelege nicht herausgibt?

Bei öffentlichen Einrichtungen, z.B. Fachhochschulen, kann es vorkommen, dass die Originalbelege zu Prüfungszwecken in der Buchhaltung behalten und nicht herausgegeben werden. In solchen absoluten Ausnahmefällen akzeptieren wir Kopien mit einem Original-Stempelaufdruck "Original hat vorgelegen".

Nach oben

Kann der Zuschuss auf Privatkonten überwiesen werden?

Nein, da Einzelpersonen nicht Vertragspartner/-innen sein können. Die Überweisung der Fördersumme erfolgt ausschließlich auf das Konto der geförderten Einrichtung.

Nach oben