Eine LEONARDO DA VINCI Partnerschaft ist eine transnationale Kooperation, bei der prozess- und ergebnisorientiert Themen der Berufsbildung bearbeitet werden. Bei den gemeinsamen Arbeitstreffen können z.B. Ausbilderinnen und Ausbilder sowie und Lernende teilnehmen.
Die Ergebnisse müssen verbreitungsfähig sein. Dies können z.B. Handbücher, Lehr-/Lernmaterialien, Curricula, methodisch-diaktische Konzepte oder Beiträge zu Transparenz und Kompetenzentwicklung sein.
Antragsberechtigt sind alle Einrichtungen (juristische Personen) der beruflichen Bildung. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Sind Sie Koordinatorin oder Koordinator Ihrer Partnerschaft, müssen Sie
Sind Sie Partnerin oder Partner einer Partnerschaft, müssen Sie den Antrag nicht online einreichen. Es ist ausreichend, den original unterschriebenen, vollständigen Antrag bis zur Antragsfrist (Datum des Poststempels) auf dem Postweg einzusreichen.
Ausführliche Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter dem Menüpunkt Antragsverfahren.
Je nach Einrichtung ist folgender Nachweis möglich:
Bei öffentlichen Einrichtungen bestehen zwei Möglichkeiten:
Die Projektpartnerinnen und -partner einigen sich auf eine Arbeitssprache (EU-Amtsprache). In dieser Arbeitssprache wird der Antrag gestellt.
Für die Antragsrunde 2012 war die Antragsfrist der 21. Februar 2012 (Poststempel).
Deutsche Antragstellende reichen den Antrag bei der NA beim BIBB ein:
Nationale Agentur Bildung für Europa
beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Team LEONARDO DA VINCI Partnerschaften
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Ihre europäischen Partnerinnen und Partner reichen ihre Anträge bei ihrer jeweiligen Nationalen Agentur ein. Die Anschriften der jeweiligen Nationalen Agentur finden Sie auf der Seite der Kommission.
Wer die Einrichtung rechtsverbindlich nach außen vertritt, unterschreibt den Antrag. Dies ist in der Regel die Leitung oder deren Stellvertretung. Auch von der Leitung/Stellvertretung autorisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unterschriftsberechtigt (Nachweis!).
Ja. Eine deutsche Einrichtung kann pro Antragsrunde maximal zwei Anträge zur Förderung einer LEONARDO DA VINCI Partnerschaft stellen.
Eine Partnerschaft braucht mindestens drei Partnereinrichtungen aus drei verschiedenen Ländern, von denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der EU sein muss.
Bedenken Sie: Bricht bei einer Partnerschaft mit drei Ländern eine der kooperierenden Einrichtungen weg, scheitert die Partnerschaft aus formalen Gründen. Es ist deshalb ratsam, Partnereinrichtungen aus mindestens vier verschiedenen Ländern zu beteiligen
Sie können:
Aufgaben des Koordinators bzw. der Koordinatorin bei der Antragstellung:
Bitte beachten: Jede Einrichtung, ganz gleich ob sie Koordinatorin und Partner in ist, reicht den gemeinsamen Antrag in Papierform und original unterschrieben bei der jeweiligen Nationalen Agentur ein.
Sollte die ursprüngliche koordinierende Einrichtung ausfallen, tritt die im Antrag für die Koordination nächstgenannte Einrichtung als Ersatz ein.
Die Förderzusage oder –absage erfolgt voraussichtlich im Juli 2012.
Sie reichen Originalbelege nur im Endbericht ein. Damit werden die durchgeführten Mobilitäten nachgewiesen.
Jeder Mobilitätsnachweis besteht aus zwei Teilen:
Sonstige Quittungen/Rechnungen müssen zu Zwecken der Belegprüfung fünf Jahre aufgehoben werden.
Eine Mobilität ist eine Hin- und Rückreise eines Teilnehmers oder einer Reilnehmerin ins europäische Ausland zu einer Partnereinrichtung. Rundreisen zählen als eine Mobilität (z.B. von Deutschland nach Polen, dann nach Lettland und zurück nach Deutschland).
Die Förderung wird als Pauschale gewährt. Ihre Höhe richtet sich nach der Anzahl der Mobilitäten. In Deutschland gilt zur Zeit:
Bei öffentlichen Einrichtungen, z.B. Fachhochschulen, kann es vorkommen, dass die Originalbelege zu Prüfungszwecken in der Buchhaltung behalten und nicht herausgegeben werden. In solchen absoluten Ausnahmefällen akzeptieren wir Kopien mit einem Original-Stempelaufdruck "Original hat vorgelegen".
Nein, da Einzelpersonen nicht Vertragspartner/-innen sein können. Die Überweisung der Fördersumme erfolgt ausschließlich auf das Konto der geförderten Einrichtung.