Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)

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Vorbereitende Besuche im Programm LEONARDO DA VINCI

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Kontakt

Rozaliya Dimitrova
0228 - 107 1619

Sie vertreten eine Institution oder ein Unternehmen und planen ein europäisches Projekt in der beruflichen Bildung?

Beantragen Sie einen Zuschuss für Maßnahmen zur Vorbereitung des geplanten Projekts. Vorbereitende Besuche können Besuche bei einer Partnereinrichtung oder auch die Teilnahme an einem Kontaktseminar zur Partnersuche sein.

Teilnehmende Staaten

  • die 27 EU-Mitgliedsstaaten
  • die EFTA/EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen
  • die Türkei, Kroatien und die Schweiz
  • Mazedonien (nur als Entsendeland).

Vorbereitende Maßnahmen und Partnersuche

Bei Vorbereitende Besuche kann es sich um folgende Maßnahmen handeln:

  • Teilnahme an einem Kontaktseminar zur Partnersuche, das von einer Nationalen Agentur organisiert wird, oder
  • Besuch einer Partnereinrichtung in einem anderen europäischen Land, das am Programm für lebenslanges Lernen (PLL) teilnimmt.

Für jedes geplante Projekt kann nur ein Vorbereitender Besuch (entweder ein Kontaktseminar oder ein Besuch) gefördert werden.

Höchstdauer: maximal 5 Tage

Ziele

Besuche

  • Kontaktaufnahme zu möglichst allen zukünftigen Projektpartnerinnen und -partnern
  • Gemeinsame Festlegung der Projektinhalte
  • Definition von Zielsetzungen und Methoden des zukünftigen Projekts
  • Entwicklung eines Arbeitsplans für die Dauer der Projekte
  • Klärung von Rollen und Zuständigkeiten innerhalb des Projekts
  • Verteilung von Aufgaben
  • Entwicklung von Methoden zur Überwachung, Bewertung und Verbreitung
  • Vorbereitung des Antrags auf Finanzhilfe
  • Ausfüllen des Antrags
  • Planung zukünftiger Projekttreffen

Kontaktseminare

  • Kennenlernen passender Partnereinrichtungen
  • Diskussion möglicher Projektthemen
  • Einleitung erster Schritte in Richtung einer transnationalen Kooperation

Weitere Informationen zu Kontaktseminaren

Zielgruppen

Vorbereitende Besuche können diejenigen Einrichtungen beantragen, die neue Projekte oder Partnerschaften im Rahmen folgender Aktionen planen:

Teilnahmeberechtigte Einrichtungen

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, die über ihre Einrichtung den Antrag stellen und ein Projekt oder eine Maßnahme mit europäischen Partnern vorbereiten und durchführen wollen. Die Einrichtung muss eine juristische Person sein.

Förderung

Eine EU-Finanzhilfe besteht aus einer Aufenthaltspauschale und der Erstattung der Fahrtkosten:

  • Aufenthaltspauschale: Die Pauschale basiert auf Tagessätzen für Unterkunft, Verpflegung und ggfs. eine Reiseversicherung. Ihre Höhe ist abhängig von der Aufenthaltsdauer und dem jeweils besuchten Land. Die Höchstdauer für Vorbereitende Besuche beträgt 5 Tage.
  • Fahrtkostenerstattung: Fahrtkosten werden für die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohn- und Zielort erstattet. Dafür werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 400 EURO erstattet