Antragsverfahren
Sie planen mit Ihrer Einrichtung ein europäischen Projekt? Sie suchen geeignete Partnereinrichtungen? Oder möchten Sie sich mit Ihren Partnereinrichtungen zur Vorbereitung des Projekts und des Projektantrags treffen? Hier finden Sie Informationen und Hinweise zum weiteren Vorgehen.
Antragstellung
Was wird gefördert?
Für jedes geplante Projekt wird nur ein vorbereitender Besuch gefördert. Dies kann ein Kontaktseminar oder ein Besuch in einer Partnereinrichtung sein. Für Aktionen mit einer Mindestanforderung von drei Einrichtungen sollten mehrere Einrichtungen daran teilnehmen, um den Projektantrag gemeinsam auszuarbeiten.
Wer wird gefördert?
In der Regel wird eine Person pro Einrichtung gefördert. In begründeten Fällen können zwei Personen aus der gleichen Einrichtung gefördert werden.
Wer stellt den Antrag?
Jede an dem geplanten Vorbereitenden Besuch beteiligte Einrichtung stellt einen Antrag bei der Nationalen Agentur ihres Landes. Für LEONARDO DA VINCI-Antragstellerinnen und Antragssteller aus Deutschland ist dies die NA beim BIBB.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird elektronisch per E-Form und per Post gestellt. Sämtliche Unterlagen und Informationen finden Sie in unserem Dokumentencenter.
- Rufen Sie das Antragsformular online auf und speichern Sie es auf Ihrem Rechner ab.
- Lesen Sie den Leitfaden, bevor Sie das E-Form ausfüllen.
- Füllen Sie das aktuelle E-Form im Dokumentencenter vollständig aus.
- Schicken Sie den Antrag online an die NA beim BIBB.
- Nach erfolgreichem Versand drucken Sie den Antrag aus.
- Der ausgedruckte Antrag wird mit der Unterschrift des zeichnungsberechtigten Vertreters oder der Vertreterin der Einrichtung sowie mit dem Stempel der Einrichtung versehen.
- Das Original des Antrags wird per Post an die NA beim BIBB geschickt. Beachten Sie die Fristen. Es gilt das Datum des Poststempels.
- Nach Eingang Ihres Antrags bei der NA beim BIBB erhalten Sie von uns eine schriftliche Empfangsbestätigung.
Auswahlverfahren und Förderkriterien
Die EU-Kommission veröffentlicht in ihren europäischen Aufrufen thematische Prioritäten für Projekte. Für Vorbereitende Besuche wurden keine inhaltlichen Prioritäten festgelegt.
- Formale Gültigkeit: Alle Anträge werden nach ihrem Eingang auf ihre formale Gültigkeit geprüft. Die Kriterien sind von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Nationalen Agenturen festgelegt worden. Sie gelten in ganz Europa.
- Inhaltliche Gültigkeit: Die formal gültigen Anträge werden von einer Gutachterin oder einem Gutachter inhaltlich bewertet. Die so für jeden Antrag ermittelte Endpunktzahl führt zu einer nationalen Rankingliste, aus der die endgültige Förderliste entsteht. Das inhaltliche Bewertungsformular ist ebenfalls von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt worden und gilt für ganz Europa.
- Förderkriterien:Die Anträge werden schwerpunktmäßig nach folgenden Kriterien begutachtet:
- Die antragstellende Einrichtung darf sich zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in einem laufenden Projekt befinden, welches zu einer Aktion gehört, die mit der Zielaktion des Vorbereitenden Besuchs identisch ist.
- Der Zweck des Vorbereitenden Besuchs ist nachvollziehbar dargestellt und zielt inhaltlich auf einen geplanten Projektantrag in 2012 im Programm LEONARDO DA VINCI.
- Das zukünftige Projektvorhaben muss in seinen Grundzügen deutlich werden.
- Das Thema ist national und international im Rahmen von LEONARDO DA VINCI von Bedeutung.
Dokumente zum Herunterladen
Kontakt
Rozaliya Dimitrova
0228 - 107 1619
Termine / Fristen
Antragsrunde 2012
Antragsfrist
- 15.06.-30.11.2012
- spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt
- Es gilt das Datum des Poststempels.
Ende des Besuchs
- vor Abgabe des Projektantrags
- spätestens: 30.04.2013
Aufruf
Europäischer Aufruf: Der europäische Aufruf ist die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und beinhaltet die europäischen Prioritäten und Förderkritierien sowie administrative Einzelheiten. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beruht auf einem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates.
Nationaler Aufruf: Der nationale Aufruf konkretisiert und ergänzt die europäischen Prioritäten. Darüber hinaus enthält er die nationalen Fördersätze und formalen Bestimmungen der Ausschreibung.