Lernpartnerschaften
Kurzinformation
GRUNDTVIG Lernpartnerschaften bieten eine eher niederschwellige Plattform für kleinere Kooperationsaktivitäten zwischen Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung im weitesten Sinne. Sie zielen auf eine stärkere Teilnahme kleinerer Organisationen ab, die bisher noch keine bzw. wenig Erfahrung in europäischen Bildungskooperationen haben.
In Lernpartnerschaften wird eher prozessorientiert zu einem Thema von gemeinsamem Interesse zusammen gearbeitet. Der Austausch von Erfahrungen, von Beispielen guter Praktiken und von Methoden steht dabei im Vordergrund und soll zu neuen Anregungen führen, die in der eigenen Arbeit erprobt werden.
Die teilnehmenden Organisationen werden ermuntert, ihre transnationale Arbeit zu dokumentieren, zu evaluieren und sie mit den Initiativen ihres lokalen Umfelds zu verknüpfen. Sie sollten daher möglichst auch mit nationalen Organisationen und Behörden zusammenarbeiten, um über eine solide Grundlage für ihre Ideen und Aktivitäten zu verfügen und geeignete Verbreitungswege zu erschließen. Der Wert des transnationalen Austausches wird dadurch erhöht und die Verbreitung bewährter Praktiken gefördert, was sich wiederum in einer nachhaltigeren Wirkung der Ergebnisse äußert.
An den Projektaktivitäten sollen die Zielgruppen (erwachsene Lernende) möglichst von Beginn an aktiv beteiligt werden.
Die Ergebnisse der Kooperation sollen verbreitungsfähig sein und sind z.B. gemeinsam erstellte Broschüren, Kursmaterialien, Ausstellungen oder Projektwebsites.
Weitere Informationen veröffentlicht die europäische Kommission in ihrem Leitfaden für Antragstellende.
Zum EU-Server
Zu den EU-Informationen über Lernpartnerschaften 2010 (PDF, 310 KB)
Prioritäten
Für die Antragsrunde 2010 hat die Europäische Kommission für GRUNDTVIG-Lernpartnerschaften keine prioritären Themen benannt.
Die Projekte sind jedoch aufgefordert, im Sinne der spezifischen und operativen Ziele der Aktion GRUNDTVIG zu arbeiten, wie sie in der aktualisierten Fassung des europäischen Aufrufs formuliert werden.
Nationale Prioritäten
Der nationale Aufruf konkretisiert und ergänzt die europäischen Prioritäten des übergeordneten europäischen Aufrufs. Darüber hinaus werden die nationalen Fördersätze und formalen Bestimmungen der Ausschreibung darin veröffentlicht.
Der nationale Aufruf für die Antragsrunde 2011 wird hier rechtzeitig bekanntgegeben.
Förderkriterien
Diese werden zur nächsten Antragsrunde rechtzeitig vefröffentlicht.
Partnerschaft
An einer Lernpartnerschaft müssen sich Einrichtungen aus mindestens drei europäischen Ländern beteiligen. Eines der Länder muss Mitglied der Europäischen Gemeinschaft sein. Für die Förderung kann es wichtig sein, dass drei Partner aus finanzstarken Ländern stammen. In der Regel haben erfolgreiche Anträge eine höhere Zahl von Partnern.
Ab 2010 sind Einrichtungen aus Kroatien und Mazedonien, der ehemaligen Republik Jogoslawiens, zum ersten Mal als Partner antragsberechtigt. Sie zählen allerdings nicht zu den drei Staaten, die sich mindestens an einer Lernpartnerschaft beteiligen müssen.
Eine Übersicht über die am Programm lebenslanges Lernen teilnehmenden Länder befindet sich im europäischen Aufruf.
Zum Aufruf
Förderhöhe
Die bewilligten europäischen Fördermittel sind ein Zuschuss zu den Sach- und Fahrtkosten und werden als Pauschale gewährt. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Anzahl der Menschen, die an transnationaler Mobilität zu bewilligten Partnereinrichtungen teilnehmen. Die Pauschalen sind von Land zu Land unterschiedlich.
In der Antragsrunde 2010 werden Einrichtungen aus Deutschland für den gesamten zweijährigen Förderzeitraum folgende Pauschalen gewährt:
- für 4 Mobilitäten: 10.000 Euro,
- für 8 Mobilitäten: 14.000 Euro,
- für 12 Mobilitäten: 18.000 Euro,
- für 24 Mobilitäten: 22.000 Euro.
Unter einer Mobilität wird hier die grenzüberschreitende Reise einer Person zu einer der am Projekt beteiligten Partnereinrichtungen verstanden. Werden also 14.000 Euro beantragt und bewilligt, ist im Endbericht nachzuweisen, dass innerhalb der zwei Jahre auch tatsächlich 8 Personen an grenzüberschreitenden Reisen im Rahmen der Lernpartnerschaft teilgenommen haben.
Werden Reisen für 24 Personen beantragt, ist nachzuweisen, dass 16 von ihnen unterschiedliche erwachsene Lernende waren.
Teilnahmeberechtigte Einrichtungen / Zielgruppen
Teilnehmen können Einrichtungen, die in einem weit verstandenen Sinn in der allgemeinen Erwachsenenbildung tätig sind, unabhängig davon, ob sie ihr Bildungsangebot im formalen, nicht-formalen oder informellen Bereich anbieten.
Antragstellende Einrichtungen müssen juristische Personen sein; ein aktueller Nachweis darüber ist mit dem Antragsformular einzureichen.
Zu weiteren Informationen auf dem EU-Server
Das Bildungsangebot der Einrichtungen richtet sich bevorzugt an folgende Zielgruppen, die von der Aktion GRUNDTVIG angesprochen werden:
- alle erwachsenen Lernenden ab 24 Jahren,
- Menschen zwischen 16 und 24 Jahren, die sich nicht in einer schulischen oder beruflichen Erstausbildung befinden,
- sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen,
- Migranten/-innen,
- Frauen,
- Senior(en)/-innen,
- behinderte Menschen.
Geförderte Projekte / Beispiele guter Praxis dieser Aktion
In Zusammenarbeit mit den nationalen Agenturen veröffentlicht die europäische Kommission Kompendien, in denen die inhaltlichen Schwerpunkte der erfolgreichen Lernpartnerschaften dargestellt werden.
Zu den Kompendien
Aufschlussreich sind die anschaulichen Beschreibungen von Beispielen guter Praxis, die die europäische Kommission auf ihren Internetseiten veröffentlicht.
Zu den success stories
Die geförderten Projekte mit Beteiligung deutscher Einrichtungen werden von NA beim BIBB jährlich veröffentlicht.
Zu den Förderlisten







