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Kontakt
Europäische Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)

Postanschrift:
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Avenue du Bourget 1
BOU2
BE-1140 Brüssel

Ansprechpartner bei der Exekutivagentur

Projektergebnisse

Multilaterale Projekte

Kurzinformation

Multilaterale Projekte dienen der Entwicklung, Erprobung und dem Transfer von innovativen Produkten und Ergebnissen mit erkennbarem europäischem Mehrwert. Der Bedeutung der Verbreitung und Valorisierung der Projektergebnisse wird besonderes Gewicht beigemessen.
Das Auswahlverfahren der multilateralen Projekte liegt in den Händen der Exekutivagentur der Europäischen Kommission in Brüssel.
Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite der europäischen Kommission und im Leitfaden (Guidelines) für Antragsteller.

Zur Definition des Begriffs 'Valorisierung'

Zum Aufruf und zum Leitfaden auf der Internetseite der europäischen Kommission


Prioritäten
Diese werden im Aufruf (Call) zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht.


Antragstermine
Frühjahr 2011


Einzureichen bei
Exekutivagentur der EU-Kommission

Die Beratung von Antragstellern eines multilateralen Projektes, eines Netzwerks oder flankierender Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe der EU-Kommission durch die Exekutivagentur in Brüssel.

Die allgemeine Mail-Adresse der Exekutivagentur lautet:
eacea-info@ec.europa.eu

Die Exekutivagentur hat für die einzelnen Unterprogramme verschiedene Helpdesks für Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung im zentralen Verfahren eingerichtet. Die Übersicht über diese Mailadressen finden Sie auf der Website der Exekutivagentur:
Zu den Helpdesk-Mailadressen


Antragsverfahren
Einstufig, Kommissionsverfahren.
Die Nationale Agentur ist am Auswahlverfahren nicht beteiligt.


Projektbeginn im laufenden Jahr
Herbst 2011


Laufzeit
1 bis 3 Jahre


Partnerschaft
Institutionen aus mindestens 3 Staaten.
In der Regel haben erfolgreiche Anträge eine höhere Zahl von Partnern.
NEU: Zur Antragrunde 2010 können Einrichtungen aus Drittländer beteiligt werden.
Informationen darüber finden Sie hier.


Förderhöhe
Es handelt sich um eine Zuschussförderung.
Maximal betragen die EU-Fördermittel 150.000 € pro Jahr bzw. insgesamt max. 300.000 €. Dies entspricht max. 75% der Gesamtkosten.


Teilnahmeberechtigte Einrichtungen / Zielgruppen
Nähere Informationen dazu enthält der Leitfaden für Antragsteller.


Geförderte Projekte dieser Aktion
Die europäische Kommission veröffentlicht Kompendien über die jährlich geförderten Projekte.
Zu den Kompendien


FAQ’s
Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie auf den Internetseiten der Exekutivagentur.
Zu den FAQ’s