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Foto einer Auszubildenden an einer Werkbank
Foto einer Lerngruppe von 3 Personen an Computern.
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Weitere Informationen:

Zum Kennenlernen eines potenziellen Kooperationspartners und/oder zum Ausarbeiten Ihrer gemeinsamen Projektidee können Treffen hilfreich sein. Diese nennen wir „vorbereitende Besuche“, die bezuschusst werden können.
Näheres dazu auf unseren Seiten

Vorbereitende Besuche
und
Kontaktseminare

Partnerschaften

Kurzinformation

Die LEONARDO DA VINCI-Partnerschaften ermöglichen einen Einstieg in die grenzüberschreitende Kooperation mit anderen europäischen Ländern im Bereich der beruflichen Bildung. Als Projekttyp mit vereinfachten administrativen Regelungen sind sie besonders für Projektunerfahrene oder Einrichtung mit kleiner Personaldecke attraktiv. Sie können LEONARDO DA VINCI-Mobilitätsprojekte begleiten oder LEONARDO DA VINCI-Innovationstransferprojekten ergänzen.

Einrichtungen der Berufsbildung arbeiten in einer LEONARDO DA VINCI-Partnerschaft prozess- und ergebnisorientiert zu einem Thema von gemeinsamem Interesse zusammen. Teilnehmen können neben berufsbildenden Schulen und Einrichtungen auch Unternehmen, Sozialpartner und Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. Eine Partnerschaft muss stets einen klaren berufsbildenden Bezug haben.

Ergebnisse der Kooperation können z. B. sein: ein gemeinsam erstellter Bericht, eine Konferenz, eine CD oder auch ein Trainingskonzept in einem spezifischen berufsbildungspolitischen Feld. Es muss sich um verbreitungswürdige Ergebnisse handeln.

Im Aufruf 2008 - 2010 - aktualisierte Fassung 2010 - werden für die Partnerschaften keine Europäischen Prioritäten genannt.


Nationaler Aufruf 2010
Der nationale Aufruf konkretisiert und ergänzt die europäischen Prioritäten des übergeordneten europäischen Aufrufs. Ferner werden darin die nationalen Fördersätze und formalen Bestimmungen der Ausschreibung veröffentlicht.

Zum Nationalen Aufruf 2010 (PDF, 170 KB)



Antragstermin:

Der Antragstermin in diesem Jahr war der 19. Februar 2010. Die nächste Antragsfrist wird ca. Mitte Februar 2011 sein.


Antragsverfahren:
Die Antragstellung erfolgt bei der Nationale Agentur beim BIBB. Informationen zur Antragsstellung 2010 und die relevanten Unterlagen finden Sie unter
Antragstellung


Laufzeit und Projektbeginn:
Die Laufzeit eines Partnerschaftenprojektes ist zwei Jahre. Der Projektstart für die ausgewählten Projekte der Antragsrunde 2010 ist der 01. August 2010.


Förderhöhe:
Die bewilligten europäischen Fördermittel sind ein Zuschuss zu den Sach- und Fahrtkosten und werden als Pauschale gewährt. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Anzahl der durchgeführten Mobilitäten und ist innerhalb der teilnemenden Staaten unterschiedlich. Unter einer Mobilität wird die grenzüberschreitende Reise einer Person zu einer am Projekt beteiligten Einrichtungen verstanden.

Diese Pauschalen gelten für die Antragsrunde 2010:

  • für mindestens 4 Mobilitäten: 10 000 €
  • Für mindestens 8 Mobilitäten: 14 000 €
  • Für mindestens 12 Mobilitäten: 18 000 €
  • Für mindestens 24 Mobilitäten: 22 000 €

Die Pauschalen sind im Nationalen Aufruf 2010 veröffentlicht.
Jede geförderte Einrichtung erhält ihre Finanzhilfe von der Nationalen Agentur ihres Landes.


Teilnahmeberechtigte Einrichtungen/Zielgruppen:
Teilnehmen können:
  • berufsbildende Schulen und Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Sozialpartner
  • Organisationen der Berufsbildung auf nationaler, regionaler, lokaler oder sektoraler Ebene
Hinweise zum Nachweis der Antragsberechtigung (Rechtstatus)