Vorbereitende Besuche
Kurzbeschreibung der Aktion
Zur Vorbereitung von
- GRUNDTVIG-Lernpartnerschaften,
- GRUNDTVIG-Freiwilligenprojekten,
- zentralen Maßnahmen GRUNDTVIG,
- LEONARDO-Innovationstransferprojekten,
- LEONARDO-Mobilitätsprojekten,
- LEONARDO-Partnerschaften,
- zentralen Maßnahmen LEONARDO DA VINCI
können sich interessierte Antragsteller/-innen vor Einreichung ihres geplanten Projektantrags im Rahmen eines vorbereitenden Besuches treffen. Damit ist es möglich, zukünftige Partnereinrichtungen vor der Antragstellung kennen zu lernen, um den Antrag gemeinschaftlich vorzubereiten.
Der Besuch kann nur bei Einrichtungen stattfinden, die in einem der Staaten ihren Sitz haben, die am Programm für lebenslanges Lernen teilnehmen:
- die 27 EU-Mitgliedsstaaten,
- die EFTA/EWR-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen)
- und die Türkei.
Prioritäten
Inhaltliche Prioritäten wurden für vorbereitende Besuche nicht festgelegt. Die Anträge werden schwerpunktmäßig nach folgenden Kriterien begutachtet:
- Die antragstellende Einrichtung darf sich zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in einem laufenden Projekt befinden, welches zu einer Aktion gehört, die mit der Zielaktion des Vorbereitenden Besuchs identisch ist.
- Der Zweck des vorbereitenden Besuchs ist nachvollziehbar dargestellt und zielt inhaltlich auf einen geplanten Projektantrag in 2010 in einem der beiden Aktionsprogramme LEONARDO DA VINCI und GRUNDTVIG.
- Das zukünftige Projektvorhaben muss in seinen Grundzügen deutlich werden.
- Das Thema ist national/international im Rahmen des gewählten Aktionsprogramms von Bedeutung.
Ziele
Mit vorbereitenden Besuchen werden folgende Ziele verfolgt:
- Kontaktaufnahme zu möglichst allen zukünftigen Projektpartnern,
- Kennenlernen der Kolleginnen und Kollegen, der jeweiligen Arbeitsschwerpunkte und Bildungssysteme,
- gemeinsame Festlegung der Inhalte, Zielsetzungen und Methoden des geplanten Projekts /der geplanten Maßnahme,
- Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten der zukünftigen Partner,
- Erstellen von Arbeitsplänen für die Dauer der Projekte,
- Planung der zukünftigen Projekttreffen.
Partnerschaft
Zu einem vorbereitenden Besuch sollten sich mehr als nur zwei Einrichtungen aus zwei Staaten treffen, damit der zukünftige Antrag auch gemeinschaftlich ausgearbeitet werden kann.
Förderhöhe
Es wird Ihnen eine EU-Finanzhilfe als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und evtl. benötigte Reiseversicherung gewährt. Hierfür gelten die nachfolgenden Aufenhaltspauschalen (Tagessätze). Die Höhe richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts und ist je nach besuchtem Land unterschiedlich.
Die Höchstdauer, für die eine EU-Finanzhilfe bewilligt wird, beträgt max. 5 Tage.
Die Erstattung der Fahrtkosten vom Wohnort zum Zielort (Hin- und Rückfahrt) ist nicht pauschaliert. Diese werden nach den tatsächlichen Kosten bis zu einer Höhe von max. 400,00 EUR erstattet.
Hier finden Sie die Aufenhaltspauschalen (Tagessätze) (PDF, 70 KB)
Teilnahmeberechtigte Einrichtungen/Zielgruppen
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, die über ihre Einrichtung den Antrag stellen und ein Projekt oder eine Maßnahme mit europäischen Partnern vorbereiten und durchführen wollen. Die Einrichtung muss eine juristische Person sein.







