Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)

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Für bessere Qualität:
Die Ombudsstelle in der NA beim BIBB

Gibt es Unstimmigkeiten, die sich mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachteams nicht lösen lassen? Dann können Sie sich an unsere Ombudsstelle wenden. Sie ist direkt dem Leiter der NA unterstellt und nicht in die Arbeit eines Fachbereichs eingebunden. Ihre Rückmeldungen sind ein wichtiger Beitrag für unsere Arbeit. Sie helfen, die Qualität unserer Leistungen zu verbessern.

Was macht die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle kümmert sich um Anliegen und Beschwerden anhand eines definierten Verfahrens (PDF, 140 KB). Innerhalb von 30 Tagen unterbreitet sie einen Lösungsvorschlag, der dem Anliegen der Beschwerdeführenden gerecht wird. Der Vorschlag muss im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der NA stehen.

Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden?

Kundinnen und Kunden der NA beim BIBB, die

  • beabsichtigen, einen Antrag auf Förderung durch das EU-Programm Lebenslanges Lernen zu stellen,
  • sich im laufenden Antragsverfahren befinden, oder
  • einen Antrag gestellt haben, dessen Förderverfahren bereits abgeschlossen ist.

Welche Fälle bearbeitet die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle kümmert sich um Fälle, bei denen der direkte Kontakt mit Ihrer Ansprechperson im Programm-Team nicht erfolgreich war. Ihr Anliegen kann allgemein oder spezifischer Natur sein: Sind Sie zum Beispiel unzufrieden mit der Erreichbarkeit der NA? Oder geht es um einen konkreten Sachverhalt im Antragsverfahren? So könnte es beispielsweise Unstimmigkeiten über die Berechnung einer Förderung geben.

Wie gehen Sie vor?

Bitte nehmen Sie schriftlich Kontakt zu unserer Ombudsstelle auf. Schildern Sie Ihr Anliegen entweder per

  • E-Mail,
  • Fax oder
  • Post.

Geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen und eine Kontaktadresse an. Für raschen und unkomplizierten Austausch sind E-Mail-Adresse oder Telefonnummer notwendig.

Wofür ist die Ombudsstelle nicht zuständig?

  • Widersprüche gegen Bescheide der NA: Ein Widerspruch ist Teil des üblichen Bearbeitungsverfahrens und deshalb kein Beschwerdefall. Kundinnen und Kunden können gegen Bescheide der NA Widerspruch erheben. Widersprüche richten Sie bitte direkt an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachteams. Sind Sie mit dem Ergebnis eines Widerspruchsverfahrens nicht einverstanden, sollten Sie sich an die Ombudsstelle wenden.
  • Kritik an inhaltlichen Gutachten: Die Ombudsstelle prüft nicht das Ergebnis inhaltlicher Gutachten.
  • Kritik an den EU-Regelungen zur Umsetzung des PLL: Die externen Rahmenbedingungen werden durch die Programmbeschlüsse der EU festgesetzt. Die NA hat darauf keinen Einfluss.
  • Kritik an den rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die NA bindend sind (wie u.a. das EU Haushaltsrecht)

Priorität der Ombudsstelle ist es, individuelle Konflikte zu betreuen, die sich auf die Umsetzung von Projekten beziehen. Haben Sie wichtige Anregungen und Kritik, die darüber hinaus gehen? Diese können Sie selbstverständlich direkt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Programm-Teams mitteilen.

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Kontakt

Nationale Agentur Bildung für Europa
beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
Ombudsstelle der NA
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn

Barbara Hiller
0228 107 1673

Prüfen. Klären. Lösen.

Wenn die Kommunikation zwischen Fachteam und Kundschaft hakt oder Beurteilungen einer Sachlage unvereinbar scheinen, hilft die Ombudsstelle weiter. Als Schnittstelle zwischen Ihnen und unseren NA-Fachteam unterstützt sie die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns. Die Ombudsstelle hilft uns, unseren Service zu verbessern.

Kundenumfrage der NA

Nehmen Sie an unserer jährlichen Kundenumfrage teil! Hierzu erhalten alle unsere Kundinnen und Kunden per E-Mail eine Aufforderung. Die Ergebnisse unserer Umfragen fließen in die Arbeitsabläufe der NA ein. Mit Ihrer Teilnahme helfen Sie uns, unsere Dienstleistung zu verbessern.