OID im Organisationsregistrierungssystem erwerben

Um am Programm Erasmus+ teilnehmen zu können, benötigen Sie einen eindeutigen Identifikationscode (OID). Dies ist ein neunstelliger Code und wird im Organisationsregistrierungssystem (ORS) automatisch bei der Registrierung vergeben. Ihre OID ist Ihr elektronischer Schlüssel zu den Stammdaten Ihrer Einrichtung wie z.B. Name, Adresse und Kontoverbindung.

Sollten Sie bereits über einen PIC (ehemaliger Identifizierungs-Code) verfügen, so ist Ihre Einrichtung automatisch im ORS registriert und dort können Sie auch Ihre OID einsehen.

1. Wer braucht eine OID?

  • jede antragstellende Einrichtung
  • alle Partnereinrichtungen, die Sie in Ihrem Antrag aufführen

2. Verfügt Ihre Einrichtung bereits über eine OID?

Ja.
Wenn Ihre Einrichtung bereits eine OID hat oder über einen PIC verfügt, prüfen Sie bitte, ob die Daten Ihrer Einrichtung sowie die hinterlegten Dokumente (wie z. B. Formblatt Rechtsträger, Formblatt Finanzangaben) noch aktuell sind, und aktualisieren Sie sie falls nötig.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Einrichtung bereits über eine PIC bzw. OID verfügt, können Sie dies auf der Seite der Organisationsregistrierungssystem überprüfen. (siehe Anleitung zur Suche nach einer Organisation).

Nein.
In diesem Fall nehmen Sie bitte die Registrierung für Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem vor.

  • Hierzu benötigen Sie zunächst ein Benutzerkonto für EU Login (ehemals ECAS), dem Authentifizierungsdienst der EU-Kommission, der alle im Programm Erasmus+ verwendeten Online-Portale verwaltet. Dieser besteht aus Benutzernamen bzw. E-Mail-Adresse und Passwort. Der Benutzerzugang sollte für diejenige Person angelegt werden, die die entsprechenden Portale verwendet. Wir empfehlen Ihnen, vorab die Anleitung zur Registrierung bei EU Login zu lesen.

Wenn Sie für Ihre Einrichtung noch kein Benutzerkonto beim EU Login haben, so nehmen Sie die Registrierung bitte vor.

 Zum Authentifizierungsdienst EU Login auf der Webseite der Europäischen Kommission

 Anleitung zum EU Login (PDF)

  • Wenn Sie für Ihre Einrichtung ein Benutzerkonto in EU-Login angelegt haben, können Sie nun im Organisationsregistrierungssystem (ORS) Ihre OID beziehen. Wir empfehlen Ihnen, vorab die Anleitung zu lesen.

3. Welche Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem hinterlegen?

 Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen

 Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen 

 Formblatt Finanzangaben

 Nachweis der Rechtsfähigkeit der Einrichtung (z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis usw.)

Bonitätsnachweis

Ein Bonitätsnachweis ist von privaten Einrichtungen bei Förderanträgen über 60.000 Euro vorzulegen.
In diesem Fall hinterlegen Sie bitte auch Ihren letzten vorliegenden Geschäftsbericht im Teilnehmerportal.

4. Benötigen Ihre Partnereinrichtungen auch eine OID?

Ja, alle Partnereinrichtungen, die Sie im Antrag aufführen möchten, benötigen eine OID. Ohne diesen können Sie im Antragsformular keine Partnereinrichtung eintragen. Die Partnereinrichtungen registrieren sich selbst im Organisationsregistrierungssystem und teilen Ihnen ihre OID mit.

5. Welche Dokumente benötigen Ihre Partnereinrichtungen?

 Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen

 Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen 

 Nachweis der Rechtsfähigkeit der Einrichtung (z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis usw.)