Kleinere Partnerschaften - Europäische Zusammenarbeit in der Berufsbildung
Kleinere Partnerschaften sind länderübergreifende Projekte von Einrichtungen der Berufsbildung. Sie sind Teil der Leitaktion 2 „Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen“ des EU-Programms Erasmus+.
Kleinere Partnerschaften
- Sie erleichtern kleinen, neuen und weniger erfahrenen Organisationen sowie benachteiligten Zielgruppen den Zugang zum Programm Erasmus+.
- Sie unterstützen Aktivitäten mit europäischer Dimension sowohl auf nationaler als auch transnationaler Ebene.
- Sie unterstützen den Aufbau und die Stärkung von Netzwerken.
Antragstellung: durch die koordinierende Einrichtung für die gesamte Partnerschaft
Anzahl der Partner:
- mindestens zwei Einrichtungen aus zwei Programmländern; keine Obergrenze
Projektdauer: zwischen 6 und 24 Monaten, in Abhängigkeit vom Ziel des Projekts und vom Umfang der geplanten Aktivitäten
Förderung: 30.000 Euro oder 60.000 Euro – je nach geplanten Aktivitäten und Ergebnissen
Projektstart:
- bei Antragstellung zum 20. Mai 2021 zwischen dem 01.11.2021 und 28.02.2022
- bei Antragstellung zum 3. November 2021 zwischen dem 01.03.2022 und 31.05.2022
Alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die im weitesten Sinn in der Berufsbildung tätig sind, können eine kleinere Partnerschaft beantragen oder als Partnereinrichtung mitwirken. Dies sind u.a.
- Berufsbildungseinrichtungen
- Berufsbildungszentren und -organisationen
- Forschungszentren und -einrichtungen
- Gebietskörperschaften
- Hochschulen
- Institutionen des Bundes, der Länder oder Gemeinden
- Kammern
- Nichtregierungsorganisationen
- Sozialpartner
- Unternehmen
- Verbände
Die Projektförderung erfolgt als Pauschale. Antragsteller wählen zwischen zwei feststehenden Förderbeträgen aus. Der zu wählende Betrag ist abhängig von den Zielen, geplanten Projektaktivitäten und erwarteten Ergebnissen.
Die Ziele, Aktivitäten und Ergebnisse müssen zueinander in einem klaren und nachvollziehbaren Bezug stehen. Die Anträge müssen einen Zeitplan und hinreichende Informationen zum Budgetplan für die geplanten Aktivitäten beinhalten.
Kleinere Partnerschaften sind länderübergreifende Projekte, an denen mindestens zwei Organisationen aus zwei unterschiedlichen Programmländern beteiligt sein müssen.
33 Programmländer
- EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
- Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei
Partnerländer
Einrichtungen aus Partnerländern sind nicht förderfähig.
Mehr zur grundsätzlichen Philosophie des Programms, den spezifischen Zielen für die Berufsbildung und den Verfahren zur Antragstellung finden Sie in den Grundsatzdokumenten der EU-Kommission:
- Der Europäische Ratsbeschluss regelt den rechtlichen Rahmen des Programms Erasmus+.
- Der Europäischer Aufruf fordert jährlich zur Einreichung von Projektvorschlägen (Anträgen) auf. Im Aufruf sind Fristen und Budget der jeweiligen Aktionen festgelegt.
- Der Programmleitfaden (Programme Guide) beschreibt die europäischen Prioritäten und Förderkriterien sowie administrative Einzelheiten aufgeschlüsselt nach Aktionen. Er ist das zentrale Dokument zur Vorbereitung auf Antragstellung und Durchführung.
Sie finden diese und weitere Dokumente zur aktuellen Antragsrunde in unserem Menüpunkt Antragsverfahren.
Dokumente früherer Antragsrunden finden Sie im Menüpunkt Erasmus+ bis 2020 Durchführung.