„Zentren der beruflichen Exzellenz“ - Aufruf in Erasmus+ Leitaktion 3
22.10.2019
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Die Europäische Kommission hat eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in der Leitaktion 3 (KA3) veröffentlicht, die den Auf- und Ausbau transnationaler Kooperationsplattformen von Zentren der beruflichen Exzellenz zur Vernetzung auf europäischer Ebene zum Ziel hat.
Was sind Zentren der beruflichen Exzellenz?
Sie zeichnen sich aus durch
- ein gemeinsames Interesse an spezifischen Sektoren oder Berufen (Luftfahrt, Elektromobilität, Gesundheitswesen, Tourismus usw.)
- eine gemeinsame Entwicklung innovativer Konzepte zur Bewältigung gesellschaftlicher, technologischer und wirtschaftlicher Herausforderungen (Klimawandel, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Integration von Migranten, Unterstützung von Lernenden mit Behinderungen usw.)
- das Zusammenbringen von lokalen/regionalen Partnern (darunter Aus- und Weiterbildungsanbieter, Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Kammern, Verbände, nationale und regionale Behörden, Arbeitsverwaltungen usw.)
Die transnationalen Kooperationsplattformen sollen bestehende Zentren der beruflichen Exzellenz in verschiedenen Ländern zusammenbringen und diese auf europäischer Ebene vernetzen. Ziel ist die Schaffung von Referenzpunkten für die Berufsbildung mit weltweitem Vorbildcharakter.
Wie setzt sich eine Partnerschaft zusammen?
Eine Partnerschaft muss mindestens acht vollwertige Partner aus vier am Programm Erasmus+ teilnehmenden Ländern umfassen (darunter mindestens zwei Mitgliedsstaaten der EU).
Davon sind aus jedem Land
- mindestens ein Unternehmen oder ein Industrie- oder Branchenvertreter und
- mindestens ein Berufsbildungsanbieter
einzubeziehen.
Darüber hinaus können aus den teilnehmenden Ländern assoziierte Partner mitwirken, die jedoch keine EU-Mittel erhalten.
Welche Länder nehmen am Programm Erasmus+ teil?
- die 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
- folgende Nicht-EU-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen, Republik Nordmazedonien, Serbien, Türkei
Welche Aktivitäten müssen realisiert werden?
Die Tätigkeitsfelder von Zentren der beruflichen Exzellenz können in drei Cluster unterteilt werden. Jedes der Projekte muss
- mindestens 3 Aktivitäten aus dem Cluster 1 „Lehre und Lernen“
- mindestens 3 Aktivitäten aus dem Cluster 2 „Zusammenarbeit und Partnerschaft“ und
- mindestens 2 Aktivitäten aus dem Cluster 3 „Leitung und Finanzierung“
realisieren.
Nähere Information dazu finden Sie im Leitfaden für Antragsteller (PDF; 1 MB) unter Absatz 2.2.
Die Antragsteller müssen zudem einen langfristigen Aktionsplan für die progressive Anwendung der Projektergebnisse nach Abschluss des Projekts beifügen.
Projektbeginn: 1. Oktober 2020 oder 1. November 2020
Projektlaufzeit: 4 Jahre
EU-Kofinanzierungssatz: maximal 80 % der förderfähigen Gesamtkosten
Förderung: bis zu 4 Mio. € pro Projekt
Einreichungsfrist
20. Februar 2020, 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit)

Weiterführende Informationen
- Text des Aufrufs 33/2019 (PDF; 980 kb)
- Weiterführende Informationen zu Antragstellung, Förderrichtlinien etc. auf den Webseiten der EACEA

Webinar
Die EACEA (Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur) hatte am 5. November 2019 zu diesem Projektaufruf für interessierte Organisationen einen Infotag (Webinar) ausgerichtet. Die Präsentationen und weiterführendes Material können hier eingesehen werden.

Zum Weiterlesen
- ET 2020 Working Group on Vocational Education and Training (VET) "Mapping of Centres of Vocational Excellence (CoVEs)" (PDF; 1,3 MB)
- NA beim BIBB "Bildung für Europa - Nr. 2018/29:Europa – Bildungsraum ohne Grenzen" (S. 22-23) (PDF; 7,5 MB)