Informationen zum Online Language Support - Sprachenlernen im Erasmus+-Programm

Die Lernplattform der Europäischen Kommission Online Language Support (OLS) ist seit 01.07.2022 in die Plattform EU-Academy integriert und befindet sich derzeit noch im Aufbau, die Anzahl der verfügbaren Sprachen und Sprachniveaus werden sukzessive ausgebaut. Der Erweiterungsprozess soll im Laufe des Jahres 2023 abgeschlossen sein.

Der Einführungsprozess von OLS ist in 3 Phasen gegliedert:

  • Testphase seit 01.07.2022, in der die zu OLS berechtigten Teilnehmenden per E-Mail und Link von der entsendenden Einrichtung zu OLS eingeladen werden.
  • Übergangsphase, in der die Einladungs-E-Mail zu OLS automatisch aus der Plattform EU-Academy von der entsendenden Einrichtung ausgelöst werden kann. Der Beginn der Übergangsphase ist noch offen.
  • Endphase, in der die Teilnehmenden über die Eintragungen im Beneficiary Module durch die entsendende Einrichtung zu OLS eingeladen werden. Wann die Endphase erreicht sein wird, ist noch offen.

Ihr Zugang zum Online Language Support

Die OLS-Funktion, die für Erasmus+-Teilnehmende reserviert ist, heißt Core Area. Daneben existiert in der EU-Academy auch ein offen zugänglicher OLS-Bereich mit einfacheren Funktionsmöglichkeiten.

Der Zugang zu OLS für Erasmus+-Teilnehmende (Core Area) kann von den Einrichtungen über die zuständige Ansprechperson in den NA-Teams für inhaltliche Fragen bzw. über die Funktionsadresse mobilitaet-berufsbildung[at]bibb(dot)de (für die Berufsbildung) bzw. mobilitaet-erwachsenenbildung[at]bibb(dot)de (für die Erwachsenenbildung) erfragt werden.

Ihre Möglichkeiten mit dem Online Language Support

OLS verfügt sowohl über Sprachtests und -kurse als auch über diverse interaktive Funktionen wie Karteikarten oder Chatforen. Der Status der verfügbaren Sprachen (Tests und Kurse) kann über diese Listeeingesehen werden. Die Auswahl der Sprachen und ihre Anzahl sind den Teilnehmenden grundsätzlich freigestellt. Sprachtests können beliebig oft wiederholt werden. Nach dem ersten Login kann OLS drei Jahre genutzt werden.

Wenn die Arbeitssprache, die im Ausland gesprochen wird, oder das benötigte Niveau in Online Language Support nicht verfügbar sind, können im Rahmen des bewilligten Budgets finanzielle Mittel für die sprachliche Vorbereitung (z. B. für Lernmittel oder einen externen Sprachkurs) genutzt werden.

Darüber hinaus kann in der Berufsbildung jede/-r Teilnehmende einer Langzeitmobilität (ErasmusPro) zusätzlich zu OLS eine finanzielle Unterstützung erhalten. Für Personalmobilitäten in der Berufs- und Erwachsenenbildung können zusätzliche Mittel für die sprachliche Vorbereitung nur ab einer Aufenthaltsdauer von 31 Tagen gewährt werden. Darüber hinaus können in der Erwachsenenbildung Lernende in einer Gruppenmobilität keine zusätzlichen Mittel für die sprachliche Vorbereitung erhalten.

Die Verpflichtung zur Durchführung des Sprachtests vor Antritt einer Mobilität ist für alle Projekte der laufenden Antragsrunden aufgehoben. Wünscht die entsendende Einrichtung dennoch, dass die Durchführung eines Sprachtests oder bestimmten Sprachkurses verpflichtend sein soll, so kann dies über die Teilnehmendenvereinbarung (Artikel 6 bzw. Artikel 10/TN-Vereinbarung 2021 und 2022 bzw. Artikel 7 und Artikel 15 der TN-Vereinbarung 2023) geregelt werden.