Kurzzeitprojekte

Auslandsaufenthalte sind für junge Menschen in der Berufsbildung die ideale Möglichkeit, Kompetenzen und Fähigkeiten für die internationale Arbeitswelt zu erlangen. Auch Lehrkräfte sowie Ausbilderinnen und Ausbilder können sich international weiterbilden und so neue Eindrücke in der Berufsbildung gewinnen.

Mit dem Erasmus+-Programm (2021-2027) schafft die EU-Kommission zwei Zugänge für Lernmobilitäten in der Berufsbildung:

  • Die Kurzzeitprojekte geben die Möglichkeit, Erasmus+ kennenzulernen und erste Projektideen umzusetzen. Der Zugang ist vereinfacht und gerade für unerfahrene Einrichtungen konzipiert.
  • Die Akkreditierung ist der Standardzugang. Sie verschafft einen langfristigen Zugang zu Fördermitteln. Die Akkreditierung ist wie eine Mitgliedschaft im Erasmus+-Programm. Eine Beantragung ist jedes Jahr möglich, auch wenn ein Kurzzeitprojekt durchführt wird. Die Akkreditierung gilt für die gesamte Erasmus+-Programmlaufzeit (2021-2027).

Alle relevanten Merkmale der Kurzzeitprojekte finden Sie in unserem informativen Factsheet zusammengefasst.

Hinweise zum Kurzzeitprojekt:

Für den vereinfachten Zugang mittels Kurzzeitprojekt sind spezifische Beschränkungen formuliert:

  • In jedem Kurzzeitprojekt können max. 30 Aktivitäten durchgeführt werden.
  • Die Laufzeit des Kurzzeitprojektes beträgt 6 bis max. 18 Monate.
  • Es dürfen bis zu 3 Kurzzeitprojekte in 5 Jahren beantragt werden.
  • Wenn Sie bereits im Erasmus+-Programm akkreditiert sind, können Sie kein Kurzzeitprojekt durchführen.

Es kann in einem Jahr zwei Antragsrunden für Kurzzeitprojekte geben, eine potentielle zweite Antragsrunde wird frühzeitig von der NA beim BIBB kommuniziert. Eine Einrichtung kann aber nur eine Förderzusage pro Jahr erhalten. 

Wer darf ein Kurzzeitprojekt in Erasmus+ durchführen?

Alle antragsberechtigten Einrichtungen können ein Kurzzeitprojekt beantragen. Akkreditierte Einrichtungen sind von einer Antragstellung bei den Kurzzeitprojekten ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie für die Beantragung und Durchführung von Aktivitäten folgende Informationen zu den förderfähigen Teilnehmenden und ihren Beziehungen zur entsendenden Einrichtung.

Antrag

Hier finden Sie alle Informationen zum Antragsverfahren für ein Kurzzeitprojekt im Erasmus+-Programm (2021-2027).

Durchführung

Hier finden Sie Informationen zur Durchführung Ihres Kurzzeitprojekt.