Akkreditierung

Was ist eine Erasmus-Akkreditierung?

Die Erasmus-Akkreditierung ist der Schlüssel, um Mobilitäten und die Internationalisierung der Berufsbildung und ihrer Einrichtungen unkompliziert und langfristig zu fördern. Sie ist der reguläre Zugang zum Erasmus+-Programm (2021-2027) in der Leitaktion 1 – Mobilität. Die Akkreditierung ist vergleichbar mit einer Mitgliedschaft im Erasmus+-Programm und ermöglicht den akkreditierten Einrichtungen einen vereinfachten Zugang zu Fördermöglichkeiten.

Erasmus+ stellt auch die Entwicklung der Einrichtung in den Fokus. Auf diese Weise wird ein kontinuierliches Verhältnis zwischen Förderprogramm und Bildungseinrichtung geschaffen und eine langfristige Planung von Mobilitäten und Internationalisierung ermöglicht. Neben der Vorstellung der Einrichtung ist das Herzstück des Antrags zur Akkreditierung der sogenannte Erasmus Plan. Er verbindet die institutionellen Ziele und Bedarfe mit den geplanten Mobilitätsaktivitäten. 

Die nächste Antragsrunde für die Akkreditierung zum Erasmus+-Programm endet am 19. Oktober 2023. Es ist jedes Jahr möglich, einen Akkreditierungsantrag zu stellen.

Ziele der Erasmus+-Akkreditierung in der Berufsbildung

Die Erasmus+-Akkreditierung hat das Ziel, die „Erasmus-Community“ zu erweitern, inklusiver zu machen und den Zugang zum Programm zu vereinfachen. Ein durch Erasmus+ geförderter Auslandsaufenthalt soll für alle Lernenden und Lehrende in der beruflichen Aus- und Weiterbildung realistisch sein, um so

  • die berufliche und persönliche Entwicklung zu fördern,
  • die europäische Identität und demokratische Beteiligung zu stärken,
  • die Beschäftigung und den europäischen Zusammenhalt zu unterstützen
  • und einen europäischen Bildungsraum zu schaffen.

Die Akkreditierung ermöglicht eine langfristige Planung hochwertiger transnationaler Partnerschaften und internationaler Aktivitäten. Die beteiligten Einrichtungen stärken ihr internationales Profil, fördern ihre Lernenden und Mitarbeitenden in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung und machen ihr Bildungsangebot attraktiver. Die Erasmus+-Akkreditierung trägt somit entscheidend zur Internationalisierung und Entwicklung von Bildungseinrichtungen bei.

 

Vorteile der Erasmus+-Akkreditierung

 Sie bietet Einrichtungen einen unbefristeten, vereinfachten Zugang zum Erasmus+-Programm bis 2027

 Sie schafft eine langfristige Perspektive und Planungssicherheit für Mobilitäten und Internationalisierung

 Sie unterstützt die institutionelle Entwicklung der Einrichtung und sichert die berufliche und persönliche Weiterentwicklung ihrer Lernenden und ihrer Mitarbeiter

 Sie kann flexibel an die Bedürfnisse ihrer Einrichtung angepasst werden

Wer darf sich akkreditieren lassen?

Alle antragsberechtigen Einrichtungen können sich akkreditieren lassen. Um die Akkreditierung beantragen zu können, ist keine Vorerfahrung mit EU-Bildungsprogrammen notwendig. Sie ermöglicht allen Einrichtungen eine langfristige Planung europäischer Zusammenarbeit und kommt dem Wunsch einer kontinuierlichen Förderperspektive nach.

Wenn Sie sich akkreditieren lassen möchten, gibt es zwei Varianten. Entscheiden Sie auf der Grundlage der Ziele und Bedürfnisse Ihrer Einrichtung, ob Sie sich als einzelne Einrichtung oder als Konsortialführer akkreditieren lassen. 

Wann ist eine Akkreditierung im Konsortium sinnvoll?

Orientieren Sie sich an der Frage, welche Zielgruppen Sie in Ihren zukünftigen Mobilitätsaktivitäten versenden möchten. Insbesondere beim Personal ist die Form der Arbeitsbeziehungen zwischen Ihrer Organisation und den Einrichtungen, mit denen Sie zusammenarbeiten, von Bedeutung. Beachten Sie diesbezüglich unser Informationspapier zu förderfähigen Teilnehmenden und ihren Beziehungen zur entsendenden Einrichtung im Erasmus+ Programm (2021-2027).

Im Folgenden finden Sie die verschiedenen Akkreditierungsvarianten.

Akkreditierung als einzelne Einrichtung

Alle antragsberechtigten Einrichtungen, die kontinuierlich am Erasmus+-Programm (2021-2027) teilnehmen möchten, können sich akkreditieren lassen, um Fördermittel für Lernende und eigenes Personal zu beantragen.

Mit der Akkreditierung erhält eine neue Logik Einzug in das größte EU-Bildungsprogramm: Anstelle der Förderung von Einzelprojekten beantragen Einrichtungen einmalig eine Akkreditierung für die Leitaktion 1 und können dann jährlich fortlaufend Mittelanfragen stellen und Fördermittel erhalten. Die Programmmittel können so eingesetzt werden, dass ein Nutzen für die Organisation, die Lernenden sowie die Mitarbeitenden generiert werden kann.

Akkreditierung als Konsortium

Als Koordinator eines Konsortiums organisieren Sie eine Gruppe von Einrichtungen, die Ressourcen teilen und Mobilitätsaktivitäten im Rahmen eines gemeinsamen Erasmus-Plans im Ausland organisieren. Im Antrag werden die Ziele und der Nutzen sowie die Zusammensetzung des Konsortiums beschrieben. Eine finale Auflistung aller Konsortialmitglieder ist zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht notwendig. Einrichtungen, die sich an einem Konsortium beteiligen, benötigen keine eigene Akkreditierung. Sie müssen aber aus dem gleichen Land wie der Koordinator des Konsortiums kommen.

Sollten Sie bereits als Einrichtung akkreditiert sein, können Sie auch in einem Konsortium Mitglied sein. Sind Sie bereits Mitglied in einem Konsortium und haben keine Einzelakkreditierung, können Sie in einem weiteren Konsortium Mitglied sein. Dies gilt zunächst für die Antragsrunde in 2021.

Flexibilität im Management

Ein Mobilitätskonsortium ist ein flexibles Format. Die Mitglieder können sich dauerhaft zusammenschließen oder auch jährlich neue Einrichtungen in das Konsortium aufnehmen.  Die Änderungen müssen jedoch mit den im Erasmus Plan festgehaltenen Zielen konform sein.

Durch eine Änderung des Erasmus Plans können Sie auch eine Umstellung des Antrags von Einzel-Akkreditierung zu Konsortialakkreditierung und umgekehrt beantragen.

Konsortialtypen

Im Antragsformular wählen Sie zwischen drei verschiedenen Konsortialtypen:

  1. Meine Organisation ist Träger oder Koordinierungsstelle im Bildungssystem. Unser Ziel ist es, die Erasmus-Aktivitäten in unserem Verantwortungsbereich zu fördern und zu koordinieren.
  2. Unser Mobilitätskonsortium ist eine Gruppe von Organisationen mit ähnlichen Interessen und Erfahrungen, die in bestimmten Themenbereichen zusammenarbeiten wollen.
  3. Unser Mobilitätskonsortium ist eine Gruppe ähnlicher Einrichtungen, für die es schwierig ist, sich einzeln an dem Programm zu beteiligen, und die ihre Ressourcen zusammenlegen, um Erasmus-Aktivitäten einfacher und besser zu verwalten.

Wichtiger Hinweis: Weitere Regeln für die Beteiligung an Konsortien werden mit dem jährlichen Programmaufruf veröffentlicht.

Antrag

Hier finden Sie alle Informationen zum Antragsverfahren für die Akkreditierung zum Erasmus+-Programm (2021-2027).

Mittelanforderung

Hier finden akkreditierte Einrichtungen Informationen zu den Mittelanforderungen für Ihre Aktivitäten im Erasmus+-Programm.