Antragsverfahren - Mittelanforderung für Aktivitäten akkreditierter Einrichtungen

Sie haben eine Akkreditierung in der Berufsbildung erhalten? Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie die Mittelanforderung einreichen und welche Fristen und Formalien Sie beachten sollten. 

 

Wer kann eine Mittelanforderung einreichen?

Berechtigt zur Einreichung einer Mittelanforderung sind ausschließlich Einrichtungen oder Konsortien, die über eine Erasmus-Akkreditierung in der Berufsbildung verfügen. Sollte Ihre Einrichtung noch nicht akkreditiert sein, so können Sie Förderanträge im Bereich der Kurzzeitprojekte stellen.

 

Eckpunkte der Mittelanforderung

An dieser Stelle möchten wir Ihnen die fünf Eckpunkte der Mittelanforderung vorstellen.

1. Vereinfachung

Die Mittelanforderung ist im Vergleich zu bisherigen Projektanträgen radikal vereinfacht. Die akkreditierten Einrichtungen tragen für jeden Aktivitätstyp den sie nutzen wollen nur zwei Zahlen ein: die Anzahl der Teilnehmenden und die Anzahl der Teilnehmendentage. In einer weiteren Ansicht wird das Profil der Teilnehmenden nach den politisch prioritären Zielen des Programms zahlenmäßig erfasst: z.B. Mobilitäten für Personen mit geringeren Chancen, „Green Erasmus“ usw. Die Zielländer und Dauer einzelner Aufenthalte werden nicht erfasst. Auch die bisherigen Textteile der Projektanträge entfallen fast vollständig. Nur wenn „Inklusionsmittel“ oder „Außergewöhnliche Kosten“ beantragt werden, ist eine Begründung erforderlich.

2. Aktivitäten

Die akkreditierten Einrichtungen beantragen lediglich Aktivitäten, keine finanziellen Mittel. Die NA beim BIBB kalkuliert das erforderliche Budget, um die beantragten Aktivitäten umzusetzen. Dies erfolgt auf der Grundlage der Fördersätze 2024 und den Erfahrungswerten vorangegangener Jahre. Konkrete Zuschüsse werden lediglich für die Bereiche „Inklusionsmittel“ und „Außergewöhnliche Kosten“ beantragt, da diese sich nicht standardisiert abschätzen lassen. 
Die Fördersätze für die individuelle Unterstützung wurden ab 2021 für die Lernenden sowie für das Personal im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht. Die akkreditierten Einrichtungen werden daher im Abgleich zum Vorgängerprogramm für gleiche Aktivitäten deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben. 
 

Wenn im Rahmen der Akkreditierung als Aktivität für das Personal Kursbesuche geplant werden, ist dieses Informationspapier sowie die Qualitätskriterien zu beachten. Ein Kurs ist nur förderfähig, wenn mind. zwei Nationalitäten daran teilnehmen. Die passive Teilnahme an einem Konferenzbesuch ist ab dem Antragsjahr 2022 nicht förderfähig.

3. Jährlichkeit

Die Laufzeit der Verträge beträgt 15 Monate. Die akkreditierten Einrichtungen reichen daher jährlich ihre Mittelanforderung ein. Der Umfang der beantragten Aktivitäten sollte dem Umfang der Aktivitäten entsprechen, die in den ersten 12 Monaten der Laufzeit des Vertrages begonnen werden. 
Nach 12 Monaten ist eine Mittelumverteilung vorgesehen. Akkreditierte Einrichtungen, die nicht alle bewilligten Aktivitäten durchführen, werden ihre Verträge abstocken können und Einrichtungen, die mehr Aktivitäten als geplante durchführen können, werden – bei Verfügbarkeit von Mitteln – ihre Verträge aufstocken können. Unter bestimmten Bedingungen kann dann die Laufzeit der Verträge auf 24 Monate verlängert werden.
 

4. Past Performance

Qualität zahlt sich aus. Sowohl das finanzielle Management als auch die Qualität der von den akkreditierten Einrichtungen durchgeführten Auslandsaufenthalte wird erfasst und dokumentiert. Damit baut sich im Laufe der Zeit das Performance Profil der Einrichtung auf, dass zusammen mit dem Organisationsprofil aus dem Akkreditierungsantrag das Erasmus-Profil der Einrichtung ergibt (siehe Grafik ). Die Past Performance wird zukünftig von der NA beim BIBB hinzugezogen, um über die Verteilung von Mitteln und das Monitoring der Einrichtungen zu entscheiden.

5. Von der Mittelanforderung zum vertraglichen Budget

Das im Rahmen der Akkreditierung zur Verfügung stehende Budget, die Schritte der Mittelbindung und die Kriterien der Verteilung des Budgets auf alle akkreditierten Einrichtungen sind in dem Dokument "Regeln der Mittelbindung für akkreditierte Einrichtungen unter Erasmus+ Leitaktion 1“ dargestellt. 

Die vorgesehenen Schritte der Mittelbindung werden hier im Überblick dargestellt. Die Informationen sind vorläufig und können sich bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Dokumentes zur Mittelbindung jederzeit ändern. 

 

1. Mittelanforderung

Die akkreditierten Einrichtungen reichen auf der Grundlage des entsprechenden Antragsformulars ihre Mittelanforderung ein.

 

2. Veranschlagtes Budget

Aus den Angaben der Mittelanforderung berechnet die NA beim BIBB das veranschlagte Budget. Die Kalkulation des Budgets für die standardisierten Aktivitäten erfolgt auf der Grundlage der Fördersätze 2024 und den Erfahrungswerten vorangegangener Jahre. Hinzu addiert werden die beantragten Inklusionsmittel und Außergewöhnlichen Kosten. Die Inklusionsmittel und Außergewöhnlichen Kosten sind prioritär für die Erreichung der Ziele des Programms. Sie werden daher – wenn sie von der NA beim BIBB anerkannt sind - im weiteren Verlauf nicht auf den maximalen Zuschuss angerechnet und in vollem Umfang bewilligt.

 

3. Maximaler Zuschuss

Der maximale Zuschuss beträgt 4 Prozent des für akkreditierte Einrichtungen verfügbaren Betrags. Dies entspricht in 2024 voraussichtlich gut 2,17 Mio. Euro. 

 

4. Vertragliches Budget

Es gibt zwei Szenarien zur Berechnung des vertraglichen Budgets: 

 a. Ausreichendes Budget
Wenn die Summe aller veranschlagten Budgets nicht größer ist als das für alle akkreditierte Einrichtungen verfügbare Budget, so entspricht das vertragliche Budget dem veranschlagten Budget. 

 b. Überzeichnetes Budget
Wenn die Summe aller veranschlagten Budgets größer ist als das für alle akkreditierte Einrichtungen verfügbare Budget, so erfolgt die Zuteilung der verfügbaren Mittel in zwei Phasen. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt: Basisförderung, finanzielle Performance, Qualität und politische Priorität. Die Gewichtung dieser Aspekte und der genaue Prozess der erforderlichen Kürzung werden in dem Dokument „Regeln der Mittelbindung für akkreditierte Einrichtungen unter Erasmus+ Leitaktion 1“ im Detail dargestellt. Das vertragliche Budget ergibt sich in dem Fall durch die Addition des ungekürzten Budgets für die von der NA beim BIBB anerkannten Inklusionsmittel, den Außergewöhnlichen Kosten und dem gekürzten Budget für die Umsetzung der beantragten Aktivitäten. 

 

5. Lieferziele

Die Zuschussvereinbarung wird neben der Vertragssumme auch ein sogenanntes Lieferziel umfassen („Target for delivery“). Wenn ausreichend Budget zur Verfügung stand und kein Kürzung vorgenommen worden ist, so ist das Lieferziel identisch mit den beantragten Aktivitäten. Wenn das Budget überzeichnet war und eine Kürzung vorgenommen werden musste, so entspricht das Lieferziel den anteilig gekürzten beantragten Aktivitäten. 

Im Folgenden stellen wir Ihnen die wesentlichen Aspekte und Schritte für die Mittelanforderung vor:

  1. Nur für Konsortialführer: Organisationsregistrierungssystem und OID
  2. Formale Schritte zur Mittelanforderung
  3. Online-Sprachunterstützung 
  4. Beschwerdemanagement
  5. Auf einen Blick: Dokumente zur Mittelanforderung 2024

In jedem dieser Kapitel finden Sie die notwendigen Tools und Dokumente. Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Dabei kann es von Jahr zu Jahr Veränderungen geben. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde.

1. Nur für Konsortialführer: Organisationsregistrierungssystem und OID

Um eine Mittelanforderung zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem (ORS) registriert sein. Sollten Sie bereits über einen OID verfügen, so ist Ihre Einrichtung schon im ORS registriert und Sie finden dort auch Ihre OID. Das Organisationsregistrierungssystem der Europäischen Kommission verwaltet alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Institutionen. Identifikationsmerkmal jeder Einrichtung ist ein neunstelliger OID-Code, der automatisch bei der Registrierung im Organisationsregistrierungssystem vergeben wird. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Akkreditierung als Konsortium, alle Konsortialpartner ebenfalls über eine OID verfügen müssen.

Organisationsregistrierungssystem und OID  

 Zum Organisationsregistrierungssystem (ORS)

Sie haben noch keine OID? Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise:

 Hinweise zur Registrierung und eine Anleitung zum Verfahren

Folgende Dokumente müssen im Organisationsregistrierungssystem hochgeladen werden:

 Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen

 Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen 

 Formblatt Finanzangaben

Nachweis der Rechtsfähigkeit der Einrichtung (zum Beispiel Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis usw.)

2. Formale Schritte zur Mittelanforderung

2.1. Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen.

Die Rahmenbedingungen des Programms sind in folgenden Dokumenten beschrieben. Auch Einrichtungen, die bereits Erfahrungen mit dem Antragsverfahren haben, empfehlen wir, sich hier über mögliche Neuerungen zu informieren.

Der Beschluss des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats setzt den politischen Rahmen für die Programmgeneration 2021-2027.

Der Aufruf 2024 (Call) ist die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen des Programms Erasmus+ veröffentlicht. Der Aufruf erfolgt jährlich.

Im Programmleitfaden (Programm Guide) finden Sie grundlegende bildungsbereichspezifische Informationen wie Teilnahme- und Finanzierungsbedingungen.

2.2. Ablaufplan | Zeitplan Mittelanforderung

Einreichungsfrist: 20. Februar 2024, 12:00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit) .

Durchführungszeitraum: Beginn der Mittelanforderung ist der 01.06.2024 für 15 Monate. Eine Verlängerung auf 24 Monaten ist nach 12 Monaten möglich.

 

2.3. Unterlagen zur Mittelanforderung

Folgende Dokumente und Tools benötigen Sie, um eine Mittelanforderung zu stellen:

Entfernungsrechner

 Entfernungsrechner (Distance Calculator): Um den zu erwartenden Zuschuss besser bestimmen zu können, steht Ihnen der Entfernungsrechner der Europäischen Kommission zur Verfügung.

2.4. Elektronische Einreichung

Die Mittelanforderung ist nur über das Online-Tool möglich.

Das Antragsformular für die Mittelanforderung finden Sie im Online-Portal der EU-Kommission.

 

Verwenden Sie für die Mittelanforderung im Bereich der Berufsbildung bitte das Antragsformular mit der Kennung KA121-VET.

 

Bitte beachten Sie, dass nur übermittelte Anträge auch bearbeitet werden können und kalkulieren Sie bitte ausreichend Puffer für Unwägbarkeiten in letzter Minute ein!

3. Online-Sprachunterstützung

Die Lernplattform der Europäischen Kommission Online Language Support (OLS) verfügt über Sprachtests und - kurse und über diverse interaktive Funktionen wie Karteikarten oder Chatformen. 

Weitere Angaben zum OLS, sowie Informationen zum Zugang finden Sie in den Informationen zum Online Language Support auf der Erasmus+ Projektplattform.

4. Beschwerdemanagement

Sie haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen der Nationalen Agentur beim BIBB bei der Evaluierung Ihres Antrags oder Ihres Projektes Beschwerde einzulegen. Die Art der Beschwerde und das Verfahren hierzu werden Ihnen in der jeweiligen Mitteilung über die Entscheidung der Nationalen Agentur erläutert.  

5. Auf einen Blick: Dokumente und Tools zur Mittelanforderung 2024

Organisationsregistrierungssystem und OID  

 Zum Organisationsregistrierungssystem (ORS)

Sie haben noch keine OID? Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise:

 Hinweise zur Registrierung und eine Anleitung zum Verfahren

Folgende Dokumente müssen im Organisationsregistrierungssystem hochgeladen werden:

 Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen

 Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen 

 Formblatt Finanzangaben

Nachweis der Rechtsfähigkeit der Einrichtung (zum Beispiel Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis usw.)

Das Antragsformular für die Mittelanforderung finden Sie im Online-Portal der EU-Kommission.

 

Verwenden Sie für die Mittelanforderung im Bereich der Berufsbildung bitte das Antragsformular mit der Kennung KA121-VET.

 

Bitte beachten Sie, dass nur übermittelte Anträge auch bearbeitet werden können und kalkulieren Sie bitte ausreichend Puffer für Unwägbarkeiten in letzter Minute ein!

Entfernungsrechner

 Entfernungsrechner (Distance Calculator): Um den zu erwartenden Zuschuss besser bestimmen zu können, steht Ihnen der Entfernungsrechner der Europäischen Kommission zur Verfügung.