Jean Monnet - Maßnahmen in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung

Die Aktion Jean Monnet fördert Lehre, Lernen, Forschung und Debatten zu Fragen der europäischen Integration sowie zu künftigen Herausforderungen und Chancen der Europäischen Union. Dabei wird die Stärkung des europäischen Zugehörigkeitsgefühls und Engagements besonders in den Mittelpunkt gestellt.

Die Aktion Jean Monnet wird zentral durch die Exekutivagentur der EU-Kommission (EACEA) umgesetzt.

Während sich Jean Monnet bisher ausschließlich an Hochschuleinrichtungen wandte, sind seit 2021 auch Maßnahmen aus der allgemeinen und beruflichen Bildung förderfähig. Die Aktion konzentriert sich hier darauf, das Lernen über die Ziele und Funktionsweise der Institutionen der Europäischen Union zu fördern.


Schulungen für Lehrkräfte

Lehrerbildende Hochschulen oder Einrichtungen für Lehrerfortbildung entwickeln Bildungsangebote für Lehrende in Schulen und Berufsschulen und führen diese durch. Ziel ist es, neue Kompetenzen und Lehrmethoden für die Lehre zu EU-Themen zu etablieren.

Ziele

Die Jean-Monnet-Schulungen sollen Schulen und Berufsbildungseinrichtungen bei der Planung, Organisation und Bereitstellung von EU-Inhalten bei ihren lehrplanmäßigen und außerschulischen Aktivitäten unterstützen.

Die Hauptziele sind:

  • es Schulen und Berufsbildungsanbietern zu ermöglichen, bei ihren Lehrkräften Kenntnisse über die EU aufzubauen;
  • strukturierte Unterrichtsmodule zu EU-Fächern für Lehrende an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen zu entwickeln;
  • die Bereitstellung spezifischer Einzel- oder Gruppenschulungen (modular, aufenthaltsgebunden, gemischt oder online) für Lehrende, die an der EU interessiert sind und EU-Themen in ihre Bildungsarbeit integrieren möchten;
  • die Integration eines EU-Blickwinkels in die tägliche Arbeit von Lehrenden zu fördern.

Antragstellende Einrichtung

  • eine lehrerbildende Hochschule
  • oder eine Einrichtung für Lehrerfortbildung

Die antragstellende Einrichtung muss aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem mit dem Erasmus+-Programm assoziierten Drittland (bisher: Programmland) stammen..

Projektlaufzeit

drei Jahre

Förderung

Die Förderung erfolgt als Pauschale mit einer maximalen Höhe von 300.000 € pro Projekt.


Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“

Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ sollen Schulen und Berufsbildungseinrichtungen unterstützen, damit sie spezifische Inhalte zu EU-Themen (u.a. Demokratie, Geschichte der EU, Funktionsweise der EU, kulturelle Vielfalt) vermitteln können. Diese Aktivitäten sollten dabei während des Schuljahres stattfinden und können u.a. Projektwochen, Studienbesuche und andere immersive Aktivitäten umfassen.

Ziele

Diese Initiativen haben zum Ziel:

Die Hauptziele sind:

  • Lehrerinnen und Lehrer sollen in die Lage versetzt werden, mit ansprechenden Methoden EU-Inhalte zu vermitteln;
  • die Verbesserung der Lernergebnisse in EU-Fragen;
  • die Stärkung der EU-Kompetenz in Schulen;
  • eine stärkere Beteiligung von Schülerinnen und Schülern am demokratischen Prozess in der Europäischen Union.

Antragstellende Einrichtung

  • eine Schule
  • oder eine Berufsbildungseinrichtung

Die antragstellende Einrichtung muss aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem mit dem Erasmus+-Programm assoziierten Drittland (bisher: Programmland) stammen..

Projektlaufzeit

drei Jahre

(In drei aufeinanderfolgenden Jahren müssen mindestens 40 Stunden pro Schuljahr zu EU-Themen durchgeführt werden.)

Förderung

Die Förderung erfolgt als Pauschale mit einer maximalen Höhe von 25.000 € bzw. 30.000 € pro Projekt.


Netzwerke

Die Jean-Monnet-Netzwerke sollen Schulen und Berufsbildungseinrichtungen und/oder Hochschuleinrichtungen, die im Bereich der Lehrkräfteausbildung tätig sind, dabei unterstützen, das Wissen über die Vermittlung von EU-Themen im Unterricht zu verbessern, und den Lernerfahrungen einen internationalen Aspekt verleihen.

Ziele

Grundlage der Netzwerkaktivitäten ist der Wissensaustausch zwischen Lehrenden. Dazu gehört zum Beispiel:

  • Austausch über Inhalte und Verbreitung von Methoden;
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Schulen bzw. Berufsbildungseinrichtungen, um ihnen internationale Erfahrung zu ermöglichen;
  • Co-Teaching;
  • Schaffung einer soliden und nachhaltigen Wissensbasis zwischen Schulen und Berufsbildungseinrichtungen.

Partnerschaft

Netzwerke bestehen aus mindestens sechs Einrichtungen aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Davon müssen mindestens vier Schulen bzw. Berufsbildungsanbieter sowie höchstens zwei Hochschuleinrichtungen sein.

Teilnehmende Einrichtungen können Schulen, Berufsbildungseinrichtungen und/oder Hochschulen, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Fortbildung für Lehrkräfte anbieten, sein.

Projektlaufzeit

drei Jahre

Förderung

Die Förderung erfolgt als Pauschale mit einer maximalen Höhe von 300.000 € pro Projekt.


Einreichungsfrist

Für alle Maßnahmen der Aktion Jean Monnet gilt als Einreichungsfrist:

14. Februar 2023, 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit)

Weiterführende Informationen

Eine genauere Darstellung der Aktion Jean Monnet finden Sie im Erasmus+-Programmleitfaden im Teil B unter „Jean Monnet-Maßnahmen“.