Kurzzeitprojekte

Für das Erasmus+ Programm (2021-2027) gibt es verschiedene Zugangsmöglichkeiten. Die Europäischen Kommission hat Förderinstrumente entworfen, die eine administrative Vereinfachung für die teilnehmenden Einrichtungen ermöglichen.

  • Die Kurzzeitprojekte geben die Möglichkeit, Erasmus+ kennenzulernen und in Projektform am Programm teilzunehmen. Der Zugang ist vereinfacht und für unerfahrene Einrichtungen konzipiert. 
    Für die Beantragung eines Kurzzeitprojekts, sind keine Vorerfahrungen mit europäischen Bildungsprogrammen erforderlich.
  • Die Akkreditierung ist der Standardzugang für Institutionen. Sie verschafft einen langfristigen Zugang zu Fördermitteln. 

 

Hinweise zum Kurzzeitprojekt:

Für den vereinfachten Zugang mittels Kurzzeitprojekt sind spezifische Beschränkungen formuliert:

  • In jedem Kurzzeitprojekt können max. 30 Aktivitäten durchgeführt werden.
  • Die Laufzeit des Kurzzeitprojektes beträgt 6 bis max. 18 Monate.
  • Es dürfen bis zu 3 Kurzzeitprojekte in 5 Jahren beantragt werden.
  • Wenn Sie bereits im Erasmus+-Programm akkreditiert sind, können Sie kein Kurzzeitprojekt durchführen.

Es kann in einem Kalenderjahr zwei Antragsrunden für Kurzzeitprojekte geben, eine potentielle zweite Antragsrunde wird frühzeitig von der NA beim BIBB kommuniziert. Eine Einrichtung kann allerdings nur eine Förderzusage pro Jahr erhalten. Eine weitere Antragstellung im selben Jahr ist daher ausgeschlossen.

 

Wer darf ein Kurzzeitprojekt in Erasmus+ durchführen?

Alle antragsberechtigten Einrichtungen können ein Kurzzeitprojekt beantragen. Akkreditierte Einrichtungen sind von einer Antragstellung bei den Kurzzeitprojekten ausgeschlossen.

 

 

Zum Antragsverfahren

Hier finden Sie alle Informationen zum Antragsverfahren für ein Kurzzeitprojekt im Erasmus+-Programm (2021-2027).

Durchführung

Hier finden Sie Informationen zur Durchführung Ihres Kurzzeitprojekt.