Diese Erklärung gilt für den Internetauftritt der Nationalen Agentur beim BIBB, erreichbar unter http://www.na-bibb.de. Sie umfasst alle Inhalte und Funktionen der Webseite, soweit diese nicht anderweitig angegeben sind.
Die Internetauftritte der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) sind aufgrund der im Folgenden aufgeführten Unvereinbarkeiten beziehungsweise Ausnahmen nach den oben genannten Richtlinien nicht vollständig barrierefrei.
Das Portal befindet sich in einem ständigen Prozess der Weiterentwicklung und ist nicht in allen Bereichen BITV-optimiert.
Folgende Bereiche sind noch nicht komplett barrierefrei:
Diese Barrieren sind aufgrund technischer Einschränkungen oder externer Ressourcen noch nicht behoben. Wenn die Aufwände zu hoch sind, müssen entspr. Abwägungen stattfinden (siehe Artikel 5 "Unverhältnismäßige Belastung" der Richtlinie (EU) 2016/2102). Wir arbeiten dennoch kontinuierlich daran, unsere Inhalte barrierefrei anzubieten. Die Website wurde einer internen Selbstprüfung durch die Nationale Agentur beim BIBB unterzogen. Eine externe Überprüfung ist für das kommende Jahr geplant.
Wir sind kontinuierlich um einen möglichst hohen Grad der Barrierefreiheit bemüht und arbeiten sukzessive an der Verbesserung der Zugänglichkeit. Alle neuen Inhalte werden in der Regel barrierefrei bereit gestellt.
Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis (insb. bei Publikationen und neuen Designelementen) integriert.
Diese Erklärung wurde am 20.11.2025 erstellt und am 25.11.2025 zuletzt inhaltlich aktualisiert. Die Website wurde intern per Selbsteinschätzung bewertet.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.na-bibb.de aufgefallen?
Melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail, Post oder Telefon.
Nationale Agentur Bildung für Europa
beim Bundesinstitut für Berufsbildung
(NA beim BIBB)
Friedrich-Ebert-Allee 114 – 116
53113 Bonn
Tel: 0228 107 1608
Mail: na[at]bibb(dot)de
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.
weitere Informationen: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Tel.: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de