Kooperations- partnerschaft beantragen

Ideen teilen, Netzwerke stärken, Innovationen für die Bildungsarbeit voranbringen – Kooperationsprojekte bieten die Möglichkeit, Themen aus der Bildungspraxis aufzugreifen und länderübergreifend weiterzuentwickeln.

Jetzt noch bis zum 5. März 2026 einreichen

Was sind Kooperationspartnerschaften?

Der Projekttyp Kooperationspartnerschaften ist geeignet, wenn Einrichtungen aus mehreren Ländern gemeinsam an einem Thema arbeiten. Sie können so die Qualität ihrer Arbeit erhöhen, ihre Partnernetzwerke ausbauen und stärken sowie die Fähigkeiten erweitern, auf transnationaler Ebene gemeinsam zu arbeiten. Für Kooperationspartnerschaften ist dabei besonders wichtig, die Entwicklung und den Transfer von innovativen Konzepten und Ergebnissen zu verfolgen und eine wirkungsvolle Verbreitung umzusetzen.

Die Rahmenbedingungen für Kooperationspartnerschaften in Kürze

  • mindestens 3 Einrichtungen aus 3 an Erasmus+ beteiligten Ländern

  • Dauer: zwischen 12 und 36 Monaten (frei wählbar)

  • Förderung: Zuschuss von 120.000, 250.000 oder 400.000 €

  • Der Antrag kann nur in einem Bildungsbereich gestellt werden. Die Relevanz für diesen Bildungsbereich ergibt sich aus dem Thema, den beteiligten Einrichtungen und den Zielgruppen, für die das Projekt geplant wird.

  • Der Antrag soll einen überzeugenden Beitrag zu den Zielen und Prioritäten von Erasmus+ leisten.

  • Begrenzung: maximal 1 Antrag pro Konsortium (identische Partnerkonstellation) und Beteiligung einer Einrichtung an maximal 10 Anträgen möglich

Die Rahmenbedingungen sind ausführlich in Teil B des Programmleitfadens dargestellt.

Wie geht es jetzt weiter?

Je nachdem, wie vertraut Sie mit dem Antragsverfahren sind, haben Sie zwei Möglichkeiten.

Schritt für Schritt durch den Antragsprozess

Sie möchten genau wissen, wie das Antragsverfahren abläuft? Dann folgen Sie unseren Erklärungen – verständlich und mit allen wichtigen Hinweisen.

Direkt zum Antrag

Sie kennen den Ablauf bereits gut und möchten direkt zum Antragsportal der EU-Kommission?

Achten Sie darauf, dort das richtige Formular zu wählen: KA220-ADU für Erwachsenenbildung, KA220-VET für Berufsbildung.

EU-Grundlagendokumente

Aufruf 2026 („Call“)

Als „Aufruf“ (englisch: call) wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht.
Zum Aufruf 2026 (PDF)

Erasmus+-Programmleitfaden („Programme Guide“)

Im Programmleitfaden (englisch: Programme Guide) des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version.
Englische Version des Programmleitfadens (PDF)
Deutsche Version des Programmleitfadens (PDF)

 „Handbook on the lump sum funding model“

In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags (englisch: lump sum) pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. 

Zum Handbuch (PDF)

EU-Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem (ORS)

Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem (ORS) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen:

Unterstützende Dokumente

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