Der Projekttyp kleinere Partnerschaften ist geeignet, wenn Einrichtungen aus mehreren Ländern gemeinsam an einem Thema arbeiten. Sie können sich zu ihrer Bildungspraxis austauschen, ihre Partnernetzwerke stärken und ausbauen und Impulse aus der länderübergreifenden Arbeit für die eigene Bildungsarbeit aufgreifen.
Die Anforderungen an Umfang und Administration von Projekten sind geringer als bei Kooperationspartnerschaften. Dadurch soll es vor allem für weniger erfahrene und kleinere Akteure einfacher sein, sich am Programm zu beteiligen.
mindestens 2 Einrichtungen aus 2 an Erasmus+ beteiligten Ländern
Dauer: zwischen 12 und 24 Monaten (frei wählbar)
Förderung: Zuschuss von 30.000 oder 60.000 €
Der Antrag muss in einem der Bildungsbereiche gestellt werden. Die Relevanz für diesen Bildungsbereich ergibt sich aus dem Thema, den beteiligten Einrichtungen und den Zielgruppen, für die das Projekt geplant wird.
Der Antrag soll einen überzeugenden Beitrag zu den Ziele und Prioritäten von Erasmus+ leisten.
Begrenzung: maximal 1 Antrag pro Konsortium (identische Partnerkonstellation) und Beteiligung einer Einrichtung an maximal 5 Anträgen möglich
Die Rahmenbedingungen sind ausführlich in Teil B des Programmleitfadens dargestellt.
Je nachdem, wie vertraut Sie mit dem Antragsverfahren sind, haben Sie zwei Möglichkeiten.
Sie möchten genau wissen, wie das Antragsverfahren abläuft? Dann folgen Sie unseren Erklärungen – verständlich und mit allen wichtigen Hinweisen.
Sie kennen den Ablauf bereits gut und möchten direkt zum Antragsportal der EU-Kommission?
Achten Sie darauf, dort mit dem richtigen Formular zu starten: KA210-ADU für Erwachsenenbildung, KA210-VET für Berufsbildung.