Projekt planen

Im ersten Schritt treffen Sie grundlegende Entscheidungen für die kleinere Partnerschaft: Sie legen fest, worum es in dem Projekt gehen soll und welche anderen Einrichtungen beteiligt sein werden. Sie kennen die Förderregularien. Und Sie vergewissern sich, dass Erwachsenenbildung der passende Bildungsbereich ist und dass das Vorhaben zu den Zielen und Prioritäten des Programms beiträgt.

Antragsfrist am 05.03.2026

Thema festlegen

Idealerweise knüpfen Sie mit der Projektidee an Erfahrungen aus der eigenen Bildungspraxis an. Das Thema wird im ersten Schritt noch grob umrissen sein. Entwerfen Sie aber bereits zu Beginn eine Vorstellung dazu, was Sie mit dem Vorhaben bewirken möchten: Was wird nach dem Projekt für wen besser, anders oder neu möglich sein?

Davon ausgehend wählen Sie mindestens eine Partnereinrichtung aus einem anderen Land. Es kann auch mehr als eine Partnereinrichtung sein. Diese bringen dann ihre Perspektiven und Expertisen in das Projekt ein, damit durch die europäische Zusammenarbeit etwas entstehen kann, das in dieser Weise national nicht möglich wäre.

Förderregularien kennen

Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen für kleinere Partnerschaften in Erasmus+ sowie über die Regularien zur Antragstellung. Lesen Sie dazu die jeweiligen Abschnitte in den europäischen Grundlagendokumenten:

Grundlagendokumente

Aufruf 2026 („Call“)

Mit Aufruf wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht.
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Erasmus+ Programmleitfaden („Programme Guide“)

Im Programmleitfaden des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version.
Englische Version
Deutsche Version


Handbook on the lump sum funding model

In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form einer „lump sum“, also eines Pauschalbetrags pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. 

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Partnereinrichtungen finden

An kleineren Partnerschaften müssen mindestens zwei Einrichtungen aus zwei Ländern beteiligt sein. Je nach Umfang des Projekts können es auch mehr sein. Die Einrichtungen sollten sich in ihrem Profil sinnvoll ergänzen. Die Kernaktivitäten des Projekts müssen durch die beteiligten Einrichtungen abdeckt werden. Sie können nicht durch Dienstleister außerhalb des Konsortiums erfolgen.

Hier können Sie ansetzen, um Partnereinrichtungen zu finden:

Erasmus+ Plattform zur Verbreitung von Projektergebnissen

Auf der Projektergebnisplattform (im englischen Erasmus+ project results platform) der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen und Themen aus Erasmus+ suchen.

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Transnationale Kooperationsaktivitäten

Hierbei handelt es sich um Kontaktseminare (Transnational Cooperation Activities), die die Nationalen Agenturen von Zeit zu Zeit anbieten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie im Veranstaltungskalender.

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EPALE

EPALE (Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa) ist eine europäische, mehrsprachige offene Community Plattform für länderübergreifenden bildungsbezogenen Austausch. Die Plattform bietet Fachleuten aus der Erwachsenenbildung verschiedene Möglichkeiten zur Vernetzung, zum Lernen und für Community-Beiträge – auch unabhängig von Erasmus+-Projekten. Im Bereich „Zusammenarbeiten“ gibt es zudem die Möglichkeit einer Partnersuche für internationale Projekte.

Zu EPALE

Richtig in der Erwachsenenbildung?

Sie entscheiden, in welchem Bereich Sie den Antrag einreichen möchten, und wählen das entsprechende Antragsformular aus. Ob ein Projekt im Bereich Erwachsenenbildung richtig angesiedelt ist, ergibt sich aus dem Projektziel, dem Profil der beteiligten Einrichtungen sowie den Zielgruppen, die im Projekt adressiert werden.

Ein Antrag kann bereichsübergreifende Aspekte beinhalten, sein Schwerpunkt muss aber in dem Bildungsbereich liegen, in dem er eingereicht wird. Eine falsche Zuordnung oder eine geringe Relevanz für den Bildungsbereich schlägt sich in der Bewertung nieder.

Was bedeutet Erwachsenenbildung in Erasmus+?

Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Ein besonderer Fokus liegt auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich.

Passende Prioritäten wählen

Erasmus+ gibt thematische Schwerpunkte vor, an denen sich die Förderung orientiert. Dies sind die sogenannten Prioritäten. Es gibt vier horizontale Prioritäten, die übergreifend für alle Bildungsbereiche gelten. Und es gibt zudem bereichsspezifische Prioritäten, die nur für den jeweiligen Bildungsbereich – hier also die Erwachsenenbildung - gelten.

Ihr Vorhaben muss mindestens eine horizontale oder bereichsspezifischen Priorität adressieren. Bis zu drei Zuordnungen sind möglich. Mit jeder zugeordneten Priorität setzen Sie einen inhaltlichen Fokus, der im Antrag überzeugend und fundiert begründet werden muss. Alle Prioritäten werden im Programmleitfaden beschrieben. Lesen Sie vor einer Zuordnung die ausführlichen Beschreibungen, denn die Überschriften verkürzen die Bedeutungen.

Ein europäisches Netzwerk hat in einem unterstützenden Dokument Anregungen für die Umsetzung in der Projektpraxis zusammengetragen:

Prioritäten setzen - Potentiale ausschöpfen (deutsch)

Prioritäten setzen - Potentiale ausschöpfen (englisch)

Horizontale Prioritäten

  • Inklusion und Vielfalt
  • Digitaler Wandel
  • Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels
  • Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement, Bereitschaft und Teilhabe

Weitere Erläuterungen finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt A sowie im Abschnitt B unter „Partnerschaften für Zusammenarbeit

Bereichspezifische Prioritäten für die Erwachsenenbildung

  • Verbesserung der Zugänglichkeit, Qualität, Inanspruchnahme und Anerkennung der Erwachsenenbildung
  • Förderung von lokalen Lernzentren und innovativen Lernräumen
  • Förderung der Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen
  • Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine

Weitere Erläuterungen zu den bereichsspezifischen Prioritäten finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt B unter „Partnerschaften für Zusammenarbeit

Projektskizzenberatung nutzen

Wenn Ihre Einrichtung einen Antrag für eine kleinere Partnerschaft in der Erwachsenenbildung einreichen möchte, bieten wir Ihnen eine telefonische Beratung auf der Grundlage einer Projektskizze an. Anhand einer vorgegebenen Gliederung können Sie das geplante Vorhaben kurz umreißen. Im Gespräch gehen wir auf Ihre Projektidee ein und geben Ihnen Rückmeldungen für die weitere Planung und Entwicklung Ihres Projekts. Das Angebot richtet sich an Einrichtungen, die bisher noch keine kleinere Partnerschaft in der Rolle einer koordinierenden Einrichtung durchgeführt haben. Die Projektskizzenberatung ist freiwillig. 

Reichen Sie Ihre vollständig ausgefüllte Projektskizze am besten bis Mitte Januar ein, spätestens jedoch bis 30.01.2026. Wir vergeben die Termine im Rahmen unserer personellen Kapazitäten im Team.

Zum Projektskizzenformular kleinere Partnerschaften 

An Veranstaltungen teilnehmen

Vor einer Antragsfrist bieten wir Veranstaltungen an, bei denen wir über die Förderregularien und die Antragstellung informieren sowie auf Ihre Fragen eingehen. Vor der Antragsfrist 2026 finden noch statt:

  • 29.01.2026: Offene Antragssprechstunde Leitaktion 2 Erwachsenenbildung
  • 20.02.2026: Offene Antragssprechstunde Leitaktion 2 Erwachsenenbildung

Nähre Informationen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Zum Veranstaltungskalender

Rückblick

Die letzte Informationsveranstaltung kleinere Partnerschaften in der Erwachsenenbildung fand am 11.12.2025 statt.

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Sie brauchen weitere Unterstützung?

Bei Fragen wenden Sie sich an

E-Mail: partnerschaften-erwachsenenbildung@bibb.de
Tel.: 0228 107 1300

Hotlinezeiten: Mo | Di | Do | Fr: 09:30 bis 12:00 Uhr

Den Antrag inhaltlich ausarbeiten

Im zweiten Schritt geht es darum, das Vorhaben konkret auszuarbeiten. Sie erhalten hier einige Hinweise dazu, welche Aspekte für die Projektkonzeption und die Projektbeschreibung im Antrag wichtig sind.

Von der Konzeption zum Antragstext

Nehmen Sie sich im Konsortium zu Beginn genügend Zeit für zwei zentrale Überlegungen:

  • Motivation und Bedarf: Warum machen wir das Projekt?
  • Wirkung: Was wollen wir mit dem Projekt erreichen?

Eine sorgfältige Analyse der angestrebten Wirkung macht es leichter, ein schlüssiges Vorgehen festzulegen. Je konkreter Sie Ihr spezifisches Vorhaben formulieren, desto aussagekräftiger wird die Projektbeschreibung. Im Antrag wird zu den nachfolgenden Punkten gefragt:

Motivation und Bedarf

Gehen Sie in der Projektbeschreibung auf diese Überlegungen ein und schildern Sie die Bedarfe für alle beteiligten Einrichtungen und Länder.

Ziele

Formulieren Sie eindeutige, spezifische Ziele für Ihr Vorhaben. Achten Sie auf eine klare Unterscheidung zwischen Bedarfen und Zielen.

Wer macht mit?

Die beteiligten Einrichtungen sollten sich in ihrem Profil sinnvoll ergänzen. Machen Sie im Antrag deutlich, welche Expertise die Einrichtungen für Ihr Projektthema mitbringen und welche Bildungsarbeit die Einrichtungen regelmäßig außerhalb von EU-Projekten leisten.

Wer profitiert?

Beschreiben Sie konkret, welche Zielgruppen mit dem Projekt adressiert werden und wie die Ergebnisse des Projekts diesen Zielgruppen nützen. Treffen Sie spezifische Festlegungen, damit die Aktivitäten geeignet konzipiert werden können. 

Aktivitäten und Budget planen

Die wesentlichen Schritte zur Umsetzung werden in Aktivitäten (activities) gegliedert. „Projektmanagement“ kann dabei eine eigene Aktivität sein, muss aber nicht. Empfehlenswert sind nicht mehr als 5 bis 6 Aktivitäten. Hier legen Sie bereits fest, welche Einrichtung für welche Aktivität verantwortlich ist und welche weiteren Einrichtungen beteiligt sind. Sie legen ebenfalls fest, wie der Gesamtzuschuss auf die einzelnen Aktivitäten aufgeteilt wird.

Berücksichtigen Sie bei den Aktivitäten alle Phasen der Projektumsetzung. Erläutern Sie auch, wie sie vorgehen werden, um das Projekt möglichst inklusiv, digital und ressourcenschonend umzusetzen sowie eine größtmögliche Teilhabe zu ermöglichen (vgl. horizontale Aspekte im Programmleitfaden).

Budget

Bei der Beantragung entscheiden Sie, welcher Gesamtzuschuss der richtige für Ihr Vorhaben ist. Sie berücksichtigen dabei die Anforderung, dass es sich um einen Zuschuss handelt, nicht um eine vollständige Projektfinanzierung. Die EU-Kommission macht keine Vorgaben zur Höhe von Eigenmitteln.

Bei der Bewertung des Antrags wird eingeschätzt, ob der Zuschuss kosteneffektiv eingesetzt wird. Dafür ist es gut, im Antrag nachvollziehbar zu erklären, wie sich Beträge, die Aktivitäten zugeordnet werden, zusammensetzen. Es gibt keine Vorgaben, z.B. für Tagespauschalen oder Reisekosten. 

Alle Inhalte und Materialien des Projekts müssen durch das Konsortium erbracht werden. Dienstleistungen können über einen Unterauftrag vergeben werden, sofern sie bereits im Antrag klar definiert werden und nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen.

Verbreitung

Hier schlagen Sie gedanklich einen Bogen zum Beginn. 
Zum einen planen Sie, wie Sie am Projektende überprüfen werden, ob Ihr Projekt erfolgreich war und eine Wirkung entfaltet hat – auf Teilnehmende, auf die beteiligten Einrichtungen sowie möglicherweise auf weitere Akteure. Unterscheiden Sie gedanklich zwischen „Haben wir alles umgesetzt, was geplant war?“ (Output) und „Haben unsere Aktivitäten zu dem geführt, was wir damit erreichen wollten?“ (Outcome).

Zum anderen können Sie dadurch schon jetzt in der Antragsphase feststellen, ob das geplante Vorgehen schlüssig ist oder ob noch konzeptionelle Anpassungen erfolgen sollten.

Die Projekterfahrungen und -ergebnisse sollen auch für Außenstehende veröffentlicht werden. Überlegen Sie schon zum Antragszeitpunkt, wie Sie dies in Ihrem Projekt umsetzen wollen. Informationen auf der der Erasmus+ Project Results Platform sind verpflichtend. Weitere Möglichkeiten könnten sein: Beiträge auf den Webseiten der beteiligte Einrichtungen, Social Media Aktivitäten, Beiträge in Newslettern, Fachforen oder auf Veranstaltungen. Eine eigene Projektwebseite ist möglich, aber kein Standard bei kleineren Partnerschaften. Gegebenenfalls können auch weitere Akteure (Stakeholder) eingebunden werden, die Sie bei der Verbreitung unterstützen. Beschreiben Sie Ihre Schritte möglichst konkret und spezifisch für das Projekt.

Offene Bildungsressourcen

Falls Sie im Projekt Lehr- und Lernmaterialien entwickeln: Beachten Sie bitte, dass alle Lehr- und Lernmaterialien, die mit Erasmus+ Förderung entstehen, als offene Bildungsmaterialien (englisch open educational ressources oder OER) zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies gilt für alle Arten von Materialien wie z. B. Handreichungen, Erklärvideos, Materialien in digitaler Form, Podcasts.

Berücksichtigen Sie die Bewertungskriterien

Die inhaltliche Bewertung der Anträge erfolgt durch unabhängige, geschulte Gutachterinnen und Gutachter. Die Kriterien der Bewertung sind: Relevanz des Projekts, Qualität der Projektkonzeption und Umsetzung, Qualität der Partnerschaft und der Zusammenarbeit sowie Wirkung.

Diese Kriterien werden detailliert erläutert im Programmleitfaden sowie im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter.

EU-Grundlagendokumente

Aufruf 2026 („Call“)

Als „Aufruf“ (englisch: call) wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht.
Zum Aufruf 2026 (PDF)

Erasmus+-Programmleitfaden („Programme Guide“)

Im Programmleitfaden (englisch: Programme Guide) des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version.
Englische Version des Programmleitfadens (PDF)
Deutsche Version des Programmleitfadens (PDF)

 „Handbook on the lump sum funding model“

In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags (englisch: lump sum) pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. 

Zum Handbuch (PDF)

Unterstützende Dokumente

Sie brauchen weitere Unterstützung?

Bei Fragen wenden Sie sich an

E-Mail: partnerschaften-erwachsenenbildung@bibb.de
Tel.: 0228 107 1300

Hotlinezeiten: Mo | Di | Do | Fr: 09:30 bis 12:00 Uhr

Einrichtung registrieren

Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem (ORS) verwaltet. Personen, die EU-Tools nutzen, benötigen einen EU-Login für den Zugang.

Was ist ein EU-Login?

Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU-Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU-Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm.

EU-Login erstellen

Registrierung und Stammdatenverwaltung

Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem (ORS) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU-Login. 

Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID. Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung.

Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft. Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID. Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren.

Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren?

Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern.

Zur Registrierung

Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben?

In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. 

 Zum ORS

EU-Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem (ORS)

Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem (ORS) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen:

Benötigen Sie weitere Hilfe?

Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an.

Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“

E-Mail: helpna@bibb.de
Tel.: 0228 107 1600

Hotline

Montags & donnerstags
von 09:30 bis 12:00 Uhr

Antrag stellen

Erfahren Sie auf dieser Seite, welche Antragsfristen gelten und was Sie beim Ausfüllen eines Antrags für eine Kooperationspartnerschaft beachten müssen.

Antragsfrist

Die nächste Antragsfrist endet am 5. März 2026 um 12 Uhr mittags (Brüsseler Zeit). Es können Projekte beantragt werden, die zwischen dem 01.09.2026 und dem 31.12.2026 starten und von 12 bis 36 Monaten dauern.

Ihren Antrag arbeiten Sie direkt im EU-Antragsportal aus. Wählen Sie dort das richtige Formular aus:

 

KA210-ADU: Kürzel für kleinere Partnerschaften im Bereich Erwachsenenbildung

Antrag stellen

Bevor Sie beginnen...

Halten Sie folgende Daten bereit:  

  • EU-Login
    Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten des Antrags.
  • Organisations-ID
    für Ihre Einrichtung sowie für alle Partnereinrichtungen.

Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich. Verfassen Sie ihn in englischer oder deutscher Sprache. Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer beim Übermitteln des fertigen Antrags ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet.

Tipp: Nutzen Sie das Ansichtsexemplar kleinere Partnerschaft Erwachsenenbildung zur Vorbereitung.

Zum Ansichtsexemplar

Prüfen Sie die Antragsbedingungen

  • Projektanträge können nur von öffentlichen oder privaten Einrichtungen gestellt werden.
  • Die Einrichtung, die die kleinere Partnerschaft koordinieren möchte, stellt den Antrag für das gesamte Konsortium (also die Gruppe der Partnereinrichtungen) bei der Nationalen Agentur in ihrem Land.
  • Der Antrag wird von Mitgliedern des Konsortiums verfasst, nicht von Externen oder Dienstleistern.
  • Der Antrag darf nur in einem Land eingereicht werden.
  • Ein Konsortium kann zu einer Antragsfrist europaweit nur einen Antrag stellen.
  • Eine Einrichtung (konkret: eine OID) darf in einer Antragsrunde nur einmal Antragsteller einer kleineren Partnerschaft sein und an maximal 5 Anträgen für kleinere Partnerschaften beteiligt sein. (Dies bezieht sich auf die Anzahl aller Anträge für eine kleinere Partnerschaft pro Antragsfrist. Dabei werden alle Anträge in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend zusammengezählt.)

Zehn Hinweise zum Verfassen des Antrags

  1. Über die OID fügen Sie Stammdaten der antragstellenden Einrichtung und der Partnereinrichtungen in den Antrag ein. Im Antragsformular ergänzen Sie Kontaktangaben für eine zeichnungsberechtigte Person und eine Hauptkontaktperson. Über diese E-Mail-Adressen wird die NA beim BIBB Ihre Einrichtung kontaktieren. Für die Partnereinrichtungen tragen Sie ebenfalls Kontaktangaben für diese Personen ein.
  2. Die Textfelder haben Zeichenbegrenzungen.
  3. Treffen Sie alle wesentlichen Aussagen im Antrag. Anlagen wie ein GANTT-Chart können unterstützend angefügt werden und werden bei Kooperationsprojekten empfohlen.
  4. Der Antrag beinhaltet eine englischsprachige Zusammenfassung. Sie wird bei Bewilligung veröffentlicht. Stellen Sie Ihr Vorhaben also für Außenstehende verständlich dar.
  5. Die Declaration on Honour der antragstellenden Einrichtung muss von der zeichnungsberechtigten Person rechtsgültig unterschrieben sein und im Antrag als Anlage hochgeladen sein.
  6. Die Accession Forms (Beitrittsformulare) der beteiligten Partnereinrichtungen sollten dem Antrag beigefügt sein. Die Formulare finden sich im Antragsformular, wenn für Partnereinrichtungen eine zeichnungsberechtigte Person eingetragen wurde
  7. Kalkulieren Sie Zeit ein, damit die Partner sie rechtsgültig unterschreiben können und Sie die Formulare im Antrag wieder hochladen können.
  8. Erklärungen zur Einhaltung der Europäischen Werte und zur Autorenschaft müssen bestätigt werden, damit ein Antrag eingereicht werden kann.  
  9.  Lebensläufe können im Zuge von Prüfungen angefordert werden (vgl. Programmleitfaden Teil C, Operational Capacity Check).
  10. Exportieren Sie den Antrag und die darin enthaltenen Beitrittsformulare (Accession Forms) als PDF für Ihre Unterlagen. 

Bewertung des Antrags

Was passiert nach der Antragstellung? Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Prüfungen durchgeführt werden, welche Kriterien für die Bewertung einer kleineren Partnerschaft gelten und wie die Förderentscheidung gefällt wird.

Formale und inhaltliche Prüfung

Nach der Einreichung wird der Antrag nach formalen Kriterien geprüft.

Die inhaltliche Bewertung erfolgt im Anschluss durch geschulte Gutachterinnen und Gutachter nach vier Kriterien:

  • Relevanz (bis zu 30 Punkte)
  • Qualität Projektkonzeption und Umsetzung (bis zu 30 Punkte)
  • Qualität Partnerschaft und Zusammenarbeit (bis zu 20 Punkte)
  • Wirkung (bis zu 20 Punkte)

Der Antrag kann maximal 100 Punkte erreichen. Um inhaltlich förderfähig zu sein, muss der Antrag insgesamt mindestens 60 Punkte erreichen und dabei in jedem Kriterium mindestens die Hälfte der maximal möglichen Punktzahl.

Wie wird Ihr Antrag bewertet?

Die Europäische Kommission gibt die Richtlinien für die Antragsbewertung vor. Die Kriterien sind im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (englisch: Guide for Experts on Quality Assessment) veröffentlicht und ausführlich erläutert. Bei Interesse können Sie sie einsehen.

Zum Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter

Weitere Prüfungen

Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehört auch die Plagiatsprüfung. Gegebenenfalls werden Sie schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert oder um weitere Informationen gebeten.

Bei Einrichtungen, die mehrere Anträge einreichen, kann eine Prüfung der operationalen Kapazität erfolgen. Dafür fordert die NA beim BIBB zusätzliche Informationen an, die über die (personellen) Ressourcen zur Umsetzung mehrerer Projekte Auskunft geben. Die Prüfung bezieht sich auf die Einrichtung als Ganzes und kann auch Aspekte aus der bisherigen Projektumsetzung einbeziehen.

Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben.

Förderentscheidung

Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 4 Monate. Die NA beim BIBB trifft die Förderentscheidung dann auf der Basis des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von der NA beim BIBB eine Information über die Förderentscheidung. Die Entscheidung beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Förderentscheidung ist auch die Rückmeldung zur Bewertung beigefügt. Bei einer Zusage erhalten Sie eine „Finanzhilfevereinbarung“. 

 

Widerspruch

Sie haben die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Nationalen Agentur beim BIBB Widerspruch einzulegen. Jede Förderentscheidung enthält eine Rechtsbehelfserklärung, die das entsprechende Vorgehen erläutert.

Durchführung

Wie geht es weiter nach der Bewilligung eines Antrags? Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen ersten Überblick über den weiteren Ablauf.

Wenn Sie ein Projekt planen oder beantragen, sollten Sie einige Fakten zur Durchführung des Projekts kennen:

Projektverwaltung

Ihr Projekt ist formal bewilligt, wenn die Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) von Ihnen und der NA beim BIBB unterzeichnet ist. Sie erhalten dann eine erste Rate des bewilligten Zuschusses.

Die antragstellende Einrichtung, die das Projekt auch koordiniert, verwaltet die Mittel des Projekts. Sie leitet die Mittel an die Partnereinrichtungen weiter. Es ist empfehlenswert, als koordinierende Einrichtung Vereinbarungen mit den Partnereinrichtungen des Projekts abzuschließen.

Die im Antrag beschriebenen Aktivitäten und die geplanten Ergebnisse sind Bestandteil der Finanzhilfevereinbarung und müssen im Projektverlauf umgesetzt werden. Änderungen am Projekt oder bei den beteiligten Einrichtungen werden mit der NA beim BIBB abgestimmt und zum Teil durch ein Addendum zur Finanzhilfevereinbarung festgelegt.

Verbreitung der Projektergebnisse

Bei der Antragstellung haben Sie bereits festgelegt, wie Sie vorgehen werden, um das Projekt bekannt zu machen sowie die Projektergebnisse zugänglich und für andere nutzbar zu machen.

Dafür gilt, dass die Kofinanzierung durch die Europäische Union auf allen veröffentlichten Materialien, Dokumenten und Ergebnissen kenntlich gemacht werden muss. Ein entsprechendes Förderlogo und eine Formulierung für den Haftungsausschluss werden Ihnen zur Verfügung gestellt.

Für Lehr- und Lernmaterialien gilt darüber hinaus, dass sie als offene Bildungsressourcen (OER) gekennzeichnet werden müssen.

 

Berichte einreichen

Während der Durchführung und für die Erstellung von Berichten ist die Nutzung eines Tools der Europäischen Kommission verpflichtend - es heißt Beneficiary Module. Darin erstellen Sie nach dem Projektende einen Abschlussbericht. Nach dessen Prüfung legt die NA beim BIBB den abschließenden Zuschuss fest.

Die Erstellung von Zwischenberichten ist bei kleineren Partnerschaften nicht vorgesehen. Im Verlauf des Projekts kann die NA beim BIBB Sie zum Stand der Umsetzung kontaktieren.

Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB

Auf der Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB sind alle wichtigen Informationen zur Umsetzung von bewilligten Projekten zusammengefasst. Die Plattform ist erst interessant, wenn die Finanzhilfevereinbarung geschlossen wurde. Neben den wesentlichen Schritten zur Durchführung gibt es dort eine Zusammenstellung von Links und Anleitungen zu den erforderlichen Tools sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Zur Plattform 

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