Kleinere Partnerschaft beantragen

Ideen teilen, Netzwerke stärken, Impulse für die eigene Bildungsarbeit aufgreifen – der Projekttyp kleinere Partnerschaften eignet sich gut für Einrichtungen mit wenig Erfahrung in der länderübergreifenden thematischen Zusammenarbeit.

Jetzt noch bis zum 5. März 2026 einreichen

Was sind kleinere Partnerschaften?

Der Projekttyp kleinere Partnerschaften ist geeignet, wenn Einrichtungen aus mehreren Ländern gemeinsam an einem Thema arbeiten. Sie können sich zu ihrer Bildungspraxis austauschen, ihre Partnernetzwerke stärken und ausbauen und Impulse aus der länderübergreifenden Arbeit für die eigene Bildungsarbeit aufgreifen.
Die Anforderungen an Umfang und Administration von Projekten sind geringer als bei Kooperationspartnerschaften. Dadurch soll es vor allem für weniger erfahrene und kleinere Akteure einfacher sein, sich am Programm zu beteiligen.

Die Rahmenbedingungen für kleinere Partnerschaften in Kürze

  • mindestens 2 Einrichtungen aus 2 an Erasmus+ beteiligten Ländern

  • Dauer: zwischen 12 und 24 Monaten (frei wählbar)

  • Förderung: Zuschuss von 30.000 oder 60.000 €

  • Der Antrag muss in einem der Bildungsbereiche gestellt werden. Die Relevanz für diesen Bildungsbereich ergibt sich aus dem Thema, den beteiligten Einrichtungen und den Zielgruppen, für die das Projekt geplant wird.

  • Der Antrag soll einen überzeugenden Beitrag zu den Ziele und Prioritäten von Erasmus+ leisten.

  • Begrenzung: maximal 1 Antrag pro Konsortium (identische Partnerkonstellation) und Beteiligung einer Einrichtung an maximal 5 Anträgen möglich

Die Rahmenbedingungen sind ausführlich in Teil B des Programmleitfadens dargestellt.

Wie geht es jetzt weiter?

Je nachdem, wie vertraut Sie mit dem Antragsverfahren sind, haben Sie zwei Möglichkeiten.

Schritt für Schritt durch den Antragsprozess

Sie möchten genau wissen, wie das Antragsverfahren abläuft? Dann folgen Sie unseren Erklärungen – verständlich und mit allen wichtigen Hinweisen.

Direkt zum Antrag

Sie kennen den Ablauf bereits gut und möchten direkt zum Antragsportal der EU-Kommission?

Achten Sie darauf, dort mit dem richtigen Formular zu starten: KA210-ADU für Erwachsenenbildung, KA210-VET für Berufsbildung.

EU-Grundlagendokumente

Aufruf 2026 („Call“)

Als „Aufruf“ (englisch: call) wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht.
Zum Aufruf 2026 (PDF)

Erasmus+-Programmleitfaden („Programme Guide“)

Im Programmleitfaden (englisch: Programme Guide) des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version.
Englische Version des Programmleitfadens (PDF)
Deutsche Version des Programmleitfadens (PDF)

 „Handbook on the lump sum funding model“

In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags (englisch: lump sum) pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. 

Zum Handbuch (PDF)

EU-Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem (ORS)

Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem (ORS) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen:

Unterstützende Dokumente

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