Partnerschaften für Zusammenarbeit

Bildung gemeinsam gestalten – europaweit

Gemeinsam mehr erreichen – eine länderübergreifende Zusammenarbeit zu Themen aus der Bildungspraxis bringt andere Perspektiven und neue Impulse. Ob kleinere Partnerschaften oder große Kooperationen: In der sogenannten Leitaktion 2 – Partnerschaften steht die Zusammenarbeit für eine starke Bildung in Europa im Mittelpunkt.

Darum geht's

Thematische Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern

Formen der Zusammenarbeit

Zwei Typen von Partnerschaftsprojekten

Bildungsbereiche

Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder der allgemeinen Erwachsenenbildung

Finanzierung

Projektfinanzierung nach Pauschalsystem

Was sind Partnerschaften für Zusammenarbeit?

Partnerschaften für Zusammenarbeit sind europäische Bildungsprojekte, in denen Einrichtungen aus mehreren Ländern gemeinsam zu einem Thema arbeiten, das für ihre Bildungsarbeit wichtig ist. Je nach Ausrichtung und Erfahrung der beteiligten Organisationen unterscheiden sich die Projekte im Umfang, in der Laufzeit und im Ziel: Manche legen den Schwerpunkt auf Austausch und gute Praxis, andere auf die Entwicklung und Verbreitung innovativer Ideen. Sie entwickeln Materialien oder Konzepte weiter und erproben neue Ansätze. So entstehen Partnerschaften, die über Ländergrenzen hinweg wirken – und Bildung in Europa bereichern.

Es gibt dafür zwei Projekttypen: 

  • Kleinere Partnerschaften mit geringerem Budget sind eher einfach strukturiert und daher besonders geeignet für neue oder kleinere Einrichtungen.

  • Kooperationspartnerschaften haben ein höheres Budget und legen einen Schwerpunkt auf innovatives Vorgehen oder innovative Bildungsmaterialien, die auch von anderen genutzt werden können. 

Einrichtungen der Berufsbildung

An Projekten im Bereich Berufsbildung beteiligen sich unter anderem folgende Arten von Einrichtungen:

  • berufsbildende Schulen und Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung
  • Unternehmen und Kammern
  • Sozialpartner und Berufsverbände
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Nichtregierungsorganisationen mit Bezug zur Berufsbildung

Die fachliche Eignung muss im Antrag deutlich werden – zum Beispiel durch den Beitrag zu den Projektzielen oder zum gewählten Thema.

Einrichtungen der Erwachsenenbildung

An Projekten im Bereich Erwachsenenbildung beteiligen sich unter anderem folgende Arten von Einrichtungen:

  • Volkshochschulen und freie Bildungsträger
  • Vereine, Stiftungen und Verbände
  • Hochschulen
  • Nichtregierungsorganisationen mit Bildungsfokus

Die fachliche Eignung muss im Antrag deutlich werden – zum Beispiel durch den Beitrag zu den Projektzielen oder zum gewählten Thema.

Wer kann einen Antrag stellen?

Die Einrichtungen, die sich für ein Partnerschaftsprojekt zusammenschließen, bilden ein Konsortium und führen das Projekt gemeinsam durch. Eine der Einrichtungen des Konsortiums übernimmt in der Partnerschaft die Koordination: Sie stellt den Antrag und trägt die Verantwortung für Ablauf und Budget.

Der Antrag wird in dem Land gestellt, in dem die koordinierende Einrichtung ansässig ist.

Welcher Bildungsbereich passt?

In Erasmus+ wird neben Projekttypen nach Bildungsbereichen unterschieden. Es ist wichtig, das Vorhaben im richtigen Bildungsbereich zu beantragen. Die NA beim BIBB ist für die Bereiche Berufsbildung und Erwachsenenbildung zuständig:

Berufsbildung | Erwachsenenbildung

Berufsbildung

Berufsbildung umfasst die Aus-, Fort- und Weiterbildung junger Menschen und Erwachsener mit dem Ziel, sie für den für die Ausübung eines Berufs sowie für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Diese kann in formalen und non-formalen Lernumgebungen auf allen Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) stattfinden. Im Programm Erasmus+ werden Projekte gefördert, die sich auf die berufliche Erstausbildung oder die berufliche Weiterbildung konzentrieren.

Die fachliche Eignung muss im Antrag deutlich werden – zum Beispiel durch den Beitrag zu den Projektzielen oder zum gewählten Thema.

Erwachsenenbildung

Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger.

Im Programm Erasmus+ liegt ein besonderer Fokus auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich.

Was wird gefördert?

In Partnerschaften für Zusammenarbeit entwickeln Bildungseinrichtungen aus verschiedenen Ländern gemeinsame Antworten auf aktuelle Herausforderungen in der Berufs- oder Erwachsenenbildung. Gefördert werden zum Beispiel:

  • der Austausch von Methoden und Konzepten,

  • die Entwicklung und Erprobung von Lehr- und Lernmaterialien,

  • gemeinsame Qualifizierungen von Personal,

  • Aktivitäten zur Verbreitung der Projektergebnisse.

Die Partnerschaften können eher praxisorientiert oder eher innovativ ausgerichtet sein – je nach Ziel und Zusammensetzung des Projekts.

Prioritäten

Im Programm Erasmus+ gibt es vier übergeordnete Themenschwerpunkte. Diese sogenannten „horizontalen Prioritäten“ sollen bei der Programmumsetzung berücksichtigt werden und können den Rahmen für Projektideen bieten:

  • Inklusion und Vielfalt
  • Digitaler Wandel
  • Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels
  • Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement, Bereitschaft und Teilhabe

Darüber hinaus gibt es jeweils spezifische Prioritäten für die Berufs -und Erwachsenenbildung.

Ein Antrag muss mindestens einer Priorität zugeordnet werden. Welche Priorität Sie wählen, hängt vom Thema und von den Zielen Ihres Projekts ab.

Mehr Informationen finden Sie im Programmleitfaden (siehe Dokumentenbox am Seitenende).

Welche Länder sind möglich?

An Partnerschaften können Einrichtungen aus den folgenden Ländern beteiligt sein:

  • EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

  • Erasmus+-assoziierte Drittländer: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei

  • Weitere Länder: Einrichtungen aus einigen Ländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können in ein Projekt des Typs Kooperationspartnerschaft eingebunden werden, sofern dies einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt bietet – zum Beispiel durch eine besondere Perspektive oder Expertise, die nicht von einem Programmland abgedeckt wird. Diese Länder sind im Programmleitfaden im Abschnitt A, Förderfähige Länder, Regionen 1-3 aufgelistet (Balkan, östliche Nachbarländer mit Ausnahme von Belarus und Teilen Georgiens sowie Länder des südlichen Mittelmeerraums).

Welche Förderung ist möglich?

Für Projekte kann ein Zuschuss nach vorgegebenen Pauschalen beantragt werden. Die Höhe der gewählten Pauschale muss zu den geplanten Aktivitäten passen.

Welcher Projekttyp passt?

Der Projekttyp kleinere Partnerschaften eignet sich besonders für kleinere Einrichtungen oder Einrichtungen, die erste Erfahrungen in der europäischen Zusammenarbeit sammeln wollen. Sie können sich mit europäischen Partnern über erfolgreiche Ansätze in ihrer Bildungspraxis austauschen, Neues ausprobieren und Ideen entwickeln, von denen alle Beteiligten profitieren.

Der Projekttyp Kooperationspartnerschaften dient ebenfalls dem Austausch von Ideen, Methoden und Praktiken zu relevanten Themen der Bildungsbereiche. Die Bearbeitung der Themen ist aber umfassender angelegt und führt zu innovativen Ergebnissen, die auch für andere Einrichtungen in Europa zur Verfügung stehen. Einrichtungen bringen durch Kooperationsprojekte mehr internationale Dimension in ihre Bildungsarbeit, erweitern ihre Partnerschaften und Netzwerke und stärken ihre Fähigkeiten zur Arbeit auf der europäischen Ebene.

Kleinere Partnerschaften

  • mindestens 2 Einrichtungen aus 2 Ländern
  • Dauer: zwischen 6 und 24 Monaten (frei wählbar)
  • Förderung: Zuschuss von 30.000 oder 60.000 €
  • Begrenzung: eine Einrichtung kann pro Antragsfrist maximal einen Antrag stellen; Beteiligung an maximal 5 Anträgen möglich

Kooperationspartnerschaften

  • mindestens 3 Einrichtungen aus 3 Ländern
  • Dauer: zwischen 12 und 36 Monaten (frei wählbar)
  • Förderung: Zuschuss von 120.000, 250.000 oder 400.000 €
  • Begrenzung: max. 1 Antrag pro Konsortium (identische Partnerkonstellation) und Beteiligung einer Einrichtung an max. 10 Anträgen möglich

EU-Grundlagendokumente

Aufruf 2026 („Call“)

Als „Aufruf“ (englisch: call) wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht.
Zum Aufruf 2026 (PDF)

Erasmus+-Programmleitfaden („Programme Guide“)

Im Programmleitfaden (englisch: Programme Guide) des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version.
Englische Version des Programmleitfadens (PDF)
Deutsche Version des Programmleitfadens (PDF)

 „Handbook on the lump sum funding model“

In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags (englisch: lump sum) pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. 

Zum Handbuch (PDF)

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