Kurzzeitprojekte ermöglichen einen einfachen Einstieg in das Erasmus+-Programm. Sie richten sich vor allem an Einrichtungen, die noch keine oder wenig Erfahrung mit europäischen Bildungsprojekten haben.
Kurzzeitprojekte bieten die Möglichkeit, einmalig an Erasmus+ teilzunehmen, ohne sich langfristig zu binden.
Die EU-Kommission hat den von ihr verwendeten Begriff „short-term projects“ mit „kurzfristige Projekte“ ins Deutsche übersetzt. Wir verwenden den Begriff „Kurzzeitprojekte“, um Missverständnissen vorzubeugen.
Für die Beantragung eines Kurzzeitprojekts sind keine Vorerfahrungen mit europäischen Bildungsprogrammen erforderlich. Ihre Einrichtung muss jedoch folgende Kriterien erfüllen:
Eine Einrichtung kann nur einen Antrag pro Bildungsbereich und Antragsrunde einreichen. Es kann in einem Kalenderjahr zwei Antragsrunden für Kurzzeitprojekte geben, eine potentielle zweite Antragsrunde wird frühzeitig von uns kommuniziert. Eine Einrichtung kann allerdings nur eine Förderzusage pro Jahr erhalten. Eine weitere Antragstellung im selben Jahr ist daher ausgeschlossen.
Eine Einrichtung, die sowohl in der Berufs- als auch Erwachsenenbildung tätig ist, kann gleichzeitig jeweils einen Antrag in beiden Bereichen stellen.
Innerhalb von fünf Jahren kann eine Einrichtung für maximal drei Kurzzeitprojekte eine Förderung erhalten.
Einzelpersonen können keinen Projektantrag stellen. Sie können in der Berufsbildung jedoch über die Praktikumsplatzsuche auf www.meinauslandspraktikum.de eine Erasmus+-Fördermöglichkeit finden.
Je nachdem, wie vertraut Sie mit dem Antragsverfahren sind, haben Sie zwei Möglichkeiten.
Sie möchten genau wissen, wie das Antragsverfahren abläuft? Dann folgen Sie unserer Anleitung – verständlich erklärt und mit allen wichtigen Hinweisen.
Sie kennen den Ablauf bereits und möchten direkt zum Antragsformular der EU-Kommission?
Achtung: Wenn Sie ein Kurzzeitprojekt beantragen möchten, nutzen Sie KA122-ADU für die Erwachsenenbildung und KA122-VET für die Berufsbildung.
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