Der Rechner ermittelt die Förderzuschüsse für Aufenthalt, Fahrtkosten und Organisation des Mobilitätsprojektes. Diese richten sich nach dem Zielland, der Distanz zum Zielland und der Anzahl der Teilnehmenden sowie nach dem Antragsjahr, in dem ein Projekt beantragt wird.
Das Formular für den Mobilitätsrechner besteht aus vier Stufen. Wenn Sie auf das Symbol „i“ klicken, erhalten Sie weitere Hinweise zu einem Feld.
Änderungen sind vorbehalten, Abweichungen möglich. Maßgeblich sind die national veröffentlichten Fördersätze für die jeweiligen Antragsjahre.
Zur Gesamtberechnung Ihres Mobilitätsprojektes können weitere Kostenarten hinzukommen.Bitte beachten Sie hierzu die unten stehenden Hinweise.
Die Hinweise gelten für die Antragsrunde 2025
Für Sprachen oder Sprachniveaus, zu denen die Europäische Kommission keine Schulungen in ihrem Online Language Support (OLS) anbietet, erhalten Sie 150 Euro Förderung (Linguistic Support). Dies erhalten Sie ebenfalls für Lernende, die eine langfristige Mobilität durchführen (ab 90 Tagen in der Berufsbildung und ab 30 Tagen in der Erwachsenenbildung) sowie für Teilnehmende mit Schwierigkeiten im Spracherwerb.
Für alle Teilnehmende mit geringeren Chancen gibt es eine um 125 Euro erhöhte Organisationspauschale. Zu der Inklusionsunterstützung zählt ebenfalls die flexible Anerkennung von entstehenden Kosten zur Ermöglichung eines inklusiven Aufenthaltes.
Bei Verwendung von emissionsarmen Fortbewegungsmitteln wie Bus oder Bahn erhalten Sie eine höhere Förderung und können sich mehr An- und Abreisetage anrechnen lassen.
Für die Teilnahme an einer Schulung oder Fortbildung können pro Teilnehmenden 80 Euro pro Tag beantragt werden.
Bei den Aktivitätsarten, bei denen Sie 350 Euro pro Person für die Organisation der Mobilität erhalten, reduziert sich die Pauschale ab dem 101. Teilnehmenden auf 200 Euro pro Person.
Weitere Informationen für die Antragsrunde 2025 können Sie dem aktuellen Programmleitfaden entnehmen.