Mobilität

Lern- und Lehraufenthalte im Ausland

Ein Azubi sammelt in Irland erste Berufserfahrungen, eine VHS-Kursleiterin lernt in Estland neue Methoden der Erwachsenenbildung kennen – Auslandsaufenthalte bieten Lernenden und Personal aus Bildungseinrichtungen die Chance, sich im Ausland weiterzuentwickeln. Erasmus+ macht's möglich im Rahmen der sogenannten Leitaktion 1 – Mobilität.

Darum geht's

Auslandsaufenthalte zum Lernen und Lehren

Wer kann teilnehmen?

Lernende und Personal in der Berufs- und Erwachsenenbildung

Zielländer

Alle EU-Staaten plus Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei

Förderfähige Aktivitäten

Lernaufenthalte für Einzelpersonen und Gruppen, Job-Shadowings, Lehr- und Schulungstätigkeiten, Kurse, Berufswettbewerbe, „Eingeladene Expertinnen/Experten“, Aufnahme von Lehrkräften in Ausbildung

Was ist Mobilität?

Auslandsaufenthalte ermöglichen Lernen und Lehren im europäischen Ausland. Mobilität im Programm Erasmus+ bedeutet daher Mobilität zu Lernzwecken, kurz: Lernmobilität. Sie erhalten dafür als teilnehmende Einrichtung im Rahmen eines Mobilitätsprojektes eine finanzielle Förderung.

In der Berufsbildung können Auslandsaufenthalte die individuellen und fachlichen Kompetenzen der Auszubildenden stärken. Gleichzeitig wird das internationale Profil der Einrichtung und deren Bildungsangebot ausgebaut, was sich positiv auf den gesamten europäischen Bildungsraum auswirkt.

In der Erwachsenenbildung dienen die Auslandsaufenthalte der Professionalisierung des Personals, was sich positiv auf die Qualität der Erwachsenenbildung in Europa auswirkt. Dabei sollen die Bildungsangebote stärker auf gesamtgesellschaftliche Bedürfnisse ausgerichtet werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Teilnahme von Personen aller sozioökonomischen Hintergründe an Erwachsenenbildungsangeboten und Erasmus+ zu erhöhen.

Welcher Bildungsbereich passt?

Im Programm Erasmus+ wird neben Projekttypen nach Bildungsbereichen unterschieden. Es ist wichtig, das Vorhaben im richtigen Bildungsbereich zu beantragen. Die NA beim BIBB ist für die Bereiche Berufsbildung und Erwachsenenbildung zuständig:

Berufsbildung

Berufsbildung umfasst die Aus-, Fort- und Weiterbildung junger Menschen und Erwachsener mit dem Ziel, sie für die Ausübung eines Berufs sowie für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Diese kann in formalen und non-formalen Lernumgebungen auf allen Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) stattfinden. Im Programm Erasmus+ werden Projekte gefördert, die sich auf die berufliche Erstausbildung oder die berufliche Weiterbildung konzentrieren.

Die fachliche Eignung muss im Antrag deutlich werden – zum Beispiel durch den Beitrag zu den Projektzielen oder zum gewählten Thema.

Erwachsenenbildung

Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger.

Im Programm Erasmus+ liegt ein besonderer Fokus auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich.

Wer kann teilnehmen?

An den Auslandsaufenthalten können sowohl Lernende (Teilnehmende an Bildungsangeboten), als auch Personal (Beschäftigte in Einrichtungen) in der Berufs- und Erwachsenenbildung teilnehmen:

Lernende in der Berufsbildung

  • Auszubildende in der dualen Ausbildung nach BBiG oder HwO
  • Schülerinnen und Schüler an „Beruflichen Schulen" gemäß Definitionskatalog der KMK
  • Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung
  • Teilnehmende in formal geordneten beruflichen Weiterbildungen nach Bundes- oder Landesrecht
  • Personen, die an non-formalen Bildungsangeboten teilnehmen
  • Absolventinnen und Absolventen der förderfähigen Bildungsgänge bis zu einem Jahr nach Abschluss

Lernende in der Erwachsenenbildung

Alle Lernenden in der Erwachsenenbildung, dabei insbesondere benachteiligte Lernende mit geringeren Teilhabechancen an Bildungsangeboten.

Im Rahmen von Erasmus+ sind „benachteiligte Lernende“ Menschen, die aus verschiedenen Gründen erschwerte Bedingungen haben, ihre persönliche Situation durch Bildungsangebote zu verändern, insbesondere gering qualifizierte Lernende.* Die Lernenden müssen in der entsendenden Einrichtung an einem Bildungsprogramm für Erwachsene in Deutschland teilnehmen. Bei der Auswahl der teilnehmenden Lernenden sollte eine ausgewogene Mischung aus verschiedenen Personenprofilen und eine umfassende Einbeziehung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt werden.


*Mögliche Gründe für erschwerte Bedingungen sind

  • eine wirtschaftlich prekäre Situation,
  • soziale Ungleichheit,
  • kulturelle Unterschiede,
  • ​​​​​​​geografische Hindernisse,
  • Hindernisse im Zusammenhang mit Diskriminierung,
  • gesundheitliche Einschränkungen,
  • körperliche oder geistige Behinderung,
  • Lernschwierigkeiten (u.a. im Sinne der Grundbildung)
  • ein Migrationshintergrund oder
  • eine Fluchterfahrung.

Personal in der Berufsbildung

  • Personen, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind
  • nicht lehrende Expertinnen und Experten der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Personal in der Erwachsenenbildung

  • lehrendes Personal, wie Lehrkräfte und Dozentinnen/Dozenten,
  • nicht-lehrendes Personal, wie Verwaltungskräfte 
  • alle sonstigen Expertinnen/Experten, ehrenamtliche Mitarbeitende und Honorarkräfte
  • Tätige in anderen Einrichtungen im Bereich der Erwachsenenbildung, wie z. B. Freiwillige, Beratende oder Politikkoordinatorinnen und -koordinatoren mit Zuständigkeit für die Erwachsenenbildung

Infopapiere zu den Arbeitsbeziehungen 

Die Verbindung zwischen dem Personal und der entsendenden Organisation muss überprüfbar dokumentiert werden (zum Beispiel über einen Arbeits-, Honorar- oder Freiwilligenvertrag, eine Aufgabenbeschreibung oder ein ähnliches Dokument). Die Nationale Agentur beim BIBB hat festgelegt, was in Deutschland als gültige Arbeitsbeziehung gilt. Eine detaillierte Definition finden Sie in unseren Infopapieren zur Arbeitsbeziehung für Kurzzeitprojekte und akkreditierte Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Erasmus+ bietet die Möglichkeit, im europäischen Ausland ein Praktikum, einen Lernaufenthalt oder eine Fort- oder Weiterbildung zu absolvieren. Im Programm heißt dies Erasmus+ Mobilität. Die Lernmobilität dient der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung.

Einrichtungen, die ihr Personal und ihre Lernenden ins Ausland schicken, erhalten dafür eine finanzielle Förderung.

Je nach Bildungsbereich und Zielgruppe sind verschiedene Aktivitätsarten möglich. Ein Projekt kann sich aus verschiedenen Aktivitätsarten zusammensetzen. Abhängig von der Aktivität können nach der Bewilligung des Projekts auch vorbereitende Besuche durchgeführt werden, um das Projekt zu planen.

Fördermöglichkeiten auf einen Blick

Wie setzt sich die Fördersumme zusammen?

Ein Projekt besteht in der Regel aus verschieden Mobilitätsaktivitäten. Die Fördersumme einer Aktivität errechnet sich aus verschiedenen Kostenkategorien. Jede Aktivität beinhaltet je eine Pauschale für

  • organisatorische Unterstützung,
  • individuelle Unterstützung sowie
  • Reisekosten.

Darüber hinaus kann eine Förderung für Kursgebühren, Inklusionsunterstützung und sprachliche Unterstützung, vorbereitende Besuche und außergewöhnliche Kosten beantragt werden.

Mehr zu den Fördersätzen

Die genauen Fördersätze können Sie der Fördersätzetabelle für den entsprechenden Bildungsbereich entnehmen:

Mithilfe unseres Mobilitätsrechners können Sie vor der Antragstellung die Förderzuschüsse Ihres geplanten Projektes kalkulieren.

Welche Länder sind möglich?

Teilnehmende aus Deutschland können Auslandsaufenthalte in folgenden Ländern absolvieren:

  • EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

  • Erasmus+-assoziierte Drittländer: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei

  • Sonstige Länder: Das Erasmus+-Programm hat für akkreditierte Einrichtungen in der Berufsbildung eine erweiterte internationale Dimension, in der man mit zahlreichen Drittländern Auslandsaufenthalte organisieren kann. Das Budget für die sogenannten internationalen Staaten ist auf 20 Prozent der bewilligten Vertragssumme einer jeweiligen Einrichtung limitiert.

Für „eingeladene Expertinnen und Experten“ sowie für in Ausbildung befindliche Lehrkräfte gilt als Ort des Aufenthalts stets die begünstigte Einrichtung in Deutschland. Die Teilnehmenden müssen aus einem der oben genannten Programmländer kommen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge für eine Förderung der Auslandsaufenthalte können nicht von den Teilnehmenden selbst gestellt werden, sondern müssen über die Einrichtung der Teilnehmenden laufen. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben und mindestens eine der folgenden Vorgaben erfüllen:

Einrichtungen der Berufsbildung

  • Anbieter von Ausbildungsvorbereitung, Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung gemäß §1 BBiG
  • Berufliche Schulen (inkl. FOS, BOS, Fachgymnasien) und Schulen im Gesundheitswesen laut KMK-Definition
  • Förderschulen mit Schwerpunkt auf Erasmus-Aktivitäten in der Berufsbildung
  • Unternehmen sowie öffentliche und private Organisationen, die Auszubildende oder Lernende aufnehmen, ausbilden oder mit ihnen kooperieren
  • Lokale und regionale Behörden und Koordinierungsstellen mit Aufgaben in der Berufsbildung

Einrichtungen, die in der Berufsbildung und in der Erwachsenenbildung tätig sind, können gleichzeitig jeweils einen Antrag in beiden Bildungsbereichen stellen.

Einrichtungen der Erwachsenenbildung

  • Anbieter von formaler, non-formaler und informeller Erwachsenenbildung:
    Als Anbieter von Erwachsenenbildung gelten alle Einrichtungen, die Erwachsenenbildung als Haupt- oder Nebenaufgabe regelmäßig und wiederkehrend in offener Form zugänglich machen. Das bedeutet, dass Bildungsangebote von Einrichtungen der Erwachsenenbildung regelmäßig und in angemessener Häufigkeit am Standort der jeweiligen Einrichtung, beziehungsweise gegebenenfalls auch deutschlandweit durchgeführt werden müssen. Lernmöglichkeiten müssen in einer Art und Weise angeboten werden, die eine kontinuierliche und verlässliche Teilnahme der Interessierten an Angeboten der antragstellenden Einrichtung ermöglicht. Die Häufigkeit der Veranstaltungen sollte den Bedürfnissen der Zielgruppen entsprechen und sicherstellen, dass ein nachhaltiges Lernangebot vor Ort verfügbar ist.
    Antragsberechtigt sind insbesondere kommunale Einrichtungen, Volkshochschulen, private Träger, Einrichtungen der Kirchen, Gewerkschaften, Kammern, Parteien und Verbände, Elternschulen und Familienbildungsstätten, Akademien, Hochschulen sowie Fernlehrinstitute.
    Besonders berücksichtigt werden Einrichtungen, die Grundbildung fördern und Personen mit geringen Grundkenntnisse/Schlüsselkompetenzen Lernaufenthalte im Ausland ermöglichen.

  • Lokale und regionale Behörden sowie koordinierende Stellen mit Aufgaben oder Verantwortung im Bereich der Erwachsenenbildung

Einrichtungen, die in der Berufsbildung und in der Erwachsenenbildung tätig sind, können gleichzeitig jeweils einen Antrag in beiden Bildungsbereichen stellen.

 

Zwei Wege zur Förderung: Welcher passt zu Ihrer Einrichtung?

Im Programm Erasmus+ gibt es zwei Zugangsmöglichkeiten, um Fördermittel für Auslandsaufenthalte zu erhalten:

Die Erasmus+-Akkreditierung  – Ihre Mitgliedschaft im Programm

Sie ist der Standard-Zugang und damit der optimale Weg ins Programm! Die Akkreditierung ist für die gesamte Dauer der aktuellen Erasmus+-Programmgeneration gültig und sichert Ihnen einen vereinfachten Zugang zu jährlichen Fördermitteln für Auslandsaufenthalte Ihres Personals und Ihrer Lernenden. Wählen Sie diesen Weg, wenn Sie langfristig am Programm teilnehmen möchten. Mit der Erasmus+-Akkreditierung unterstützen Sie langfristig die Internationalisierung und Organisationsentwicklung Ihrer Einrichtung.

Kurzzeitprojekte – ein niederschwelliger Einstieg ins Programm

Sie möchten Erasmus+ erst einmal kennenlernen und Projekte in kleinerem Umfang durchführen? Dann ist dieser Weg für Sie die richtige Wahl! Die Kurzzeitprojekte bieten Ihnen einen niederschwelligen Zugang zu Fördermitteln, um Ihren Lernenden oder Ihrem Personal Auslandsaufenthalte in Europa zu ermöglichen.

Akkreditierung

  • keine Vorerfahrung mit Erasmus+ notwendig
  • mindestens zweijährige Aktivität in dem relevanten Bildungsbereich
  • einmalige inhaltliche Antragstellung
  • anschließend jährliche Mittelanforderung möglich
  • feste Projektlaufzeit (15 Monate) für eine Mittelanforderung
  • Anzahl der Mobilitätsaktivitäten nicht limitiert
  • als Einzelakkreditierung oder als Konsortium möglich

Kurzzeitprojekte

  • keine Vorerfahrung mit Erasmus+ notwendig
  • maximal 3 Anträge innerhalb von 5 Jahren möglich 
  • Projektlaufzeit von 6 bis maximal 18 Monaten
  • maximal 30 Mobilitätsaktivitäten innerhalb eines Projektes

EU-Grundlagendokumente Mobilität

Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde.

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